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Sachsen 2024: Welche Termine und Fristen gibt es bis zur Landtagswahl?

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Sachsen 2024: Welche Termine und Fristen gibt es bis zur Landtagswahl?

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    Der Landtag von Sachsen: Im September werden neue Vertreter gewählt.
    Der Landtag von Sachsen: Im September werden neue Vertreter gewählt. Foto: Sebastian Kahnert, dpa (Archivbild)

    Im Herbst werden alle wahlberechtigten Bürger von zur Wahlurne gebeten: Denn am 1. September 2024 wird der sächsische Landtag gewählt. Das geschieht mit einer Erst- und einer Zweitstimme, die entweder vor Ort in einem Wahllokal oder vorab per Briefwahl abgegeben werden. Das Ergebnis der Wahl entscheidet darüber, welche Parteien im 8. Sächsischen Landtag vertreten sind. Außerdem hängt von dem Ergebnis ab, wer der nächste Ministerpräsident oder die nächste Ministerpräsidentin des Freistaates wird.

    Doch welche Termine sind für die Sachsen-Wahl 2024 zu beachten? Welche Fristen müssen Parteien und politische Vereinigungen sowie Wahlberechtigte im Auge behalten? Die Antworten lesen Sie in diesem Text.

    Sachsen-Wahl 2024: Termine und Fristen für Parteien, Bewerber und Organisationen

    Wie genau die Landtagswahl in Sachsen abzulaufen hat, ist in der Verfassung des Freistaates Sachsen, im Wahlgesetz und in der Landeswahlordnung festgelegt. Auch die Fristen und Termine zur Landtagswahl sind dadurch geregelt. Einige Fristen sind bereits verstrichen und liegen in der Vergangenheit. Die gesamte Auflistung aller Termine findet sich in der Übersicht des Landeswahlleiters.

    Bis zum 3. Juni 2024, 18 Uhr konnten Parteien, die nicht in einem Parlament vertreten sind, eine sogenannte Beteiligungsanzeige stellen. Diese ist laut dem Sächsischen Landtag Voraussetzung für die Einreichung eines Wahlvorschlages. Am 27. Juni 2024 war Fristende für die Einreichung der Wahlvorschläge. Die Wahlvorschläge konnten von Parteien oder von Wahlberechtigten eingereicht werden.

    Parteien haben laut dem Landtag die Möglichkeit, in jedem Wahlkreis einen Bewerber vorzuschlagen und eine Landesliste einzureichen. Die Vorschläge können bis zur Sitzung der Kreis- beziehungsweise Landeswahlleiter am 5. Juli 2024 zurückgezogen oder korrigiert werden, erklärt der Landeswahlleiter auf seiner Website.

    Sachsen-Wahl 2024: Termine und Fristen für Wahlberechtigte

    Auch für Wählerinnen und Wähler gibt es bei der Landtagswahl in Sachsen bestimmte Termine und Fristen, die sie im Auge behalten sollten. Auch hier liegen einige Stichtage und Fristen bereits in der Vergangenheit, andere sind noch am Wahltag selbst relevant.

    Der Stichtag für die Meldung von Wahlberechtigten am Wohnort ist der 1. Juni 2024. Dieser Tag war der späteste Zeitpunkt, seit dem der Wahlberechtigte seine Hauptwohnung im Freistaat Sachsen haben muss, erklärt der Sächsische Landtag.

    Am 21. Juli 2024 ist Stichtag für den Eintrag ins Wählerverzeichnis. Das heißt: Alle Wahlberechtigten, die an diesem Tag bei der Meldebehörde gemeldet sind, werden in das Wählerverzeichnis von Amts wegen eingetragen. Die wahlberechtigten Bürger bekommen anschließend eine Wahlbenachrichtigung zugeschickt. Darin stehen unter anderem Hinweise zum Wahltag. Als letzter Tag für die Wahlbenachrichtigung ist der 11. August 2024 gestgelegt. Bis dahin können diejenigen auch einen Antrag auf die Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, die zum Stichtag am 21. Juli nicht bei der Meldebehörde gemeldet war.

    Wer einen Wahlschein für die Briefwahl beantragen will, kann das laut Landtag bis zum 30. August 2024 bis 16.00 Uhr tun. In besonderen Ausnahmefällen ist das jedoch noch bis zum Wahltag um 15.00 Uhr möglich, erklärt der Sächsische Landtag. Wer den Wahlschein für die Briefwahl zwar rechtzeitig beantragt, aber dieser nie im Briefkasten ankam, kann einen Ersatzwahlschein beantragen. Hierfür endet die Frist am 31. August 2024 um 12.00 Uhr. Wichtig ist: Dass der ursprüngliche Wahlschein nicht eingegangen ist, muss glaubhaft versichert werden. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.

    Die letzte wichtige Frist, die man als Wähler bei der Sachsen-Wahl berücksichtigen sollte, ist die Schließung der Wahllokale am Tag der Wahl selbst. Am 1. September 2024, dem Tag der Landtagswahl in Sachsen, sind die Wahllokale von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Nach 18.00 Uhr ist kein Wählen mehr möglich. Dann geht es schon zur Auszählung der Stimmen.

    Übrigens: Umfragen zeigen bereits jetzt, welche Parteien bei der Sachsen-Wahl eher gewinnen oder verlieren könnten. Auch in Thüringen und Brandenburg werden dieses Jahr die Landtagswahlen abgehalten.

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