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Revision abgewiesen: Mordfall Jutta: Urteil lebenslänglich ist rechtskräftig

Revision abgewiesen

Mordfall Jutta: Urteil lebenslänglich ist rechtskräftig

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    Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen seine Verurteilung als unbegründet abgewiesen. (Archivfoto)
    Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen seine Verurteilung als unbegründet abgewiesen. (Archivfoto) Foto: Uli Deck/dpa

    Die lebenslange Haftstrafe für einen heute 63 Jahre alten Mann wegen Mordes an einer 15-Jährigen ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof wies die Revision des Mannes als unbegründet ab. Der Deutsche war vor knapp einem Jahr vom Landgericht Darmstadt für schuldig befunden worden, vor fast vier Jahrzehnten ein damals 15-jähriges Mädchen im südhessischen Lindenfels vergewaltigt und erstochen zu haben.

    Die Tat blieb viele Jahre unaufgeklärt. Gen-Spuren an einem Spaten ergaben knapp 35 Jahre nach der Tat eine Übereinstimmung mit der DNA eines verurteilten Sexualstraftäters. Sogenannte Cold-Case-Einheiten von Landeskriminalamt (LKA) und Polizei hatten zuvor Beweismaterial mit neuer Kriminaltechnik erneut untersucht.

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