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Rentensystem: Vorsorgen fürs Alter – aber wie?

Rentensystem

Vorsorgen fürs Alter – aber wie?

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    Auch mit relativ kleinen Beträgen lohnt es sich, privat fürs Alter vorzusorgen.
    Auch mit relativ kleinen Beträgen lohnt es sich, privat fürs Alter vorzusorgen. Foto: Patrick Pleul, dpa (Symboldbild)

    Heute schon an morgen denken? Wer jung ist und sich nach Schule oder Studium ins Berufsleben stürzt, kümmert sich als erstes nicht unbedingt um seine Altersvorsorge. Dabei spielt gerade bei der Kapitalanlage der Faktor Zeit eine entscheidende Rolle. Motto: Je länger, desto besser. Worauf also achten – und wie vorsorgen?

    Wer Vollzeit arbeitet, halbwegs gut verdient und ein Berufsleben lang einzahlt, hat zumindest eine gute Basis für die Absicherung im Alter. Den gewohnten Lebensstandard aber wird diese Rente nicht garantieren können, das kann sie auch heute nicht. Wichtig dabei: Wenn jemand nicht nur für den Beruf leben will, sondern auf eine ausgewogene Balance zwischen Arbeit und Freizeit achtet, lange studiert oder längere Auszeiten plant, muss dieser jemand auch wissen, dass das zu Lasten seiner Rente geht. Walter Riester, der frühere Sozialminister, hat es einmal so formuliert: „Eine Teilzeitstelle bringt auch nur eine Teilzeitrente.“ Heißt: der zusätzliche Absicherungsbedarf ist dann umso größer. Im laufenden Jahr liegt die zu erwartende Höchstrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei gut 2900 Euro vor Steuern, dafür muss man allerdings 45 Jahre überdurchschnittlich gut verdient und immer den größtmöglichen Beitrag eingezahlt haben. Die durchschnittliche Rente liegt mit 1637 Euro brutto für Männer und 1234 Euro für Frauen deutlich darunter.

    Auch mit kleinen Beträgen lohnt sich die Vorsorge

    Vorsorge wird immer wichtiger – und für viele immer schwerer, wenn das Wohnen noch teurer wird und die Inflation hoch bleibt. Trotzdem lässt sich bereits mit vergleichsweise kleinen Beträgen eine zweite Absicherung für den Ruhestand aufbauen. „Wenn Sie schon im Alter von 20 Jahren 100 Euro monatlich gut anlegen und dabei vier Prozent pro Jahr verdienen“, rechnet Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vor, „kommen Sie mit 67 Jahren auf rund 163.000 Euro.“ Zum Vergleich: Beginnt unser Beispielsparer erst zehn Jahre später mit dem Sparen, muss er jeden Monat bereits 163 Euro zur Seite legen, um auf die gleiche Summe zu kommen.

    Zur Wahrheit gehört allerdings auch, dass die 163.000 Euro am Ende natürlich keine 163.000 Euro mehr wert sind, weil die Inflation an ihnen zehrt und auch das Finanzamt seinen Teil einfordert. Umgekehrt jedoch bringen Aktien oder Aktienfonds auf lange Sicht auch deutlich höhere Renditen als die vier Prozent, mit denen Nauhauser rechnet. Nehmen wir, zum Beispiel, den weltweiten Aktienindex MSCI World, der in den vergangenen zehn Jahren einen durchschnittliches Ertrag von 9,52 Prozent im Jahr erwirtschaftet hat: Steckt unser Sparer jeden Monat 100 Euro in ein entsprechendes Indexzertifikat, hat er nach 47 Jahren rein rechnerisch ein Guthaben von 938.000 Euro, von dem er allerdings noch seine Gebühren für die einzelnen Transaktionen und das Depot abziehen und dem Finanzamt in der Regel ein Viertel seines Gewinns sowie die Steuern auf Dividenden bzw. die Ausschüttungen der Fonds abtreten muss.

    Renten-Reform nach schwedischem Vorbild?

    Die Riester-Rente war vor 20 Jahren der Einstieg in die private Zusatzvorsorge, leidet inzwischen aber an zu hohen Kosten und übertrieben strengen Anlagevorschriften, die die gegenwärtig rund 16 Millionen Riester-Sparer viel Rendite kosten. Die Ampelkoalition denkt deshalb über eine Reform nach schwedischem Vorbild nach. Daher könnte es sich durchaus lohnen, als Berufsanfänger jetzt keinen neuen Riestervertrag mehr abzuschließen, sondern noch etwas abzuwarten. Wer lieber gleich Fakten schaffen will, wird bei Riester mit einer staatlichen Prämie von 175 Euro pro Jahr und weiteren 300 Euro jährlich pro Kind gefördert, was für kinderreiche Familien durchaus noch eine Alternative sein kann. Die Zulagen erhält, wer regelmäßig vier Prozent seines jährlichen Bruttoeinkommens in den Riester-Vertrag einzahlt. Dabei kann es sich um einen klassischen Sparvertrag, einen Aktiensparplan, eine private Rentenversicherung oder um den so genannten Wohn-Riester zur Immobilienfinanzierung handeln, etwa mit Hilfe eines Bausparvertrags. Interessant für junge Menschen: Sparer, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten einen „Einsteigerbonus“ von einmalig 200 Euro. Für bestehende Riester-Verträge soll es nach der Reform einen Bestandsschutz geben.

    Vorsicht bei Betriebsrente und Lebensversicherungen

    Jeder Arbeitnehmer kann einen Teil seines Lohnes oder seines Gehaltes in eine betriebliche Altersvorsorge stecken und so Steuern und Sozialabgaben sparen – auf diese so genannte Entgeltumwandlung haben Mitarbeiter einen Anspruch, Dafür werden auf diese Renten später aber Steuern und bei gesetzlich Versicherten auch der volle Krankenkassenbeitrag fällig. Experte Nauhauser warnt daher: „Lassen Sie sich nicht zu einem unüberlegten Abschluss drängen. Wer nach kurzer Zeit seinen Arbeitsplatz wieder verliert oder den Arbeitgeber wechselt, muss oft Verluste hinnehmen.“ Anders als bei einem privaten Sparplan ist das Geld aus der Betriebsrente bis zum Renteneintritt gebunden und kann auch in Notfällen nicht angetastet werden. Interessant wird eine Betriebsrente nach einer Faustformel der Verbraucherzentralen erst, wenn die Firma sich mit mindestens 30 Prozent an ihr beteiligt. Teilweise ist die betriebliche Vorsorge auch über den Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge geregelt.

    Der Markt ist groß – und die Kapitallebensversicherung nach wie vor eines der populärsten Instrumente der Altersvorsorge. Insgesamt haben die Deutschen über 80 Millionen Policen für Risiko- oder Kapitallebensversicherungen abgeschlossen. Die Verbraucherzentralen sehen das inzwischen eher kritisch: „Für die Sicherung der Altersvorsorge gibt es rentablere Möglichkeiten" Aufgrund der seit Jahren niedrigen Zinsen seien klassische Lebensversicherungen immer unrentabler geworden, warnt auch das Internetportal Finanztip. So ist der Zins, den ein Anbieter maximal garantieren darf, inzwischen auf nur noch 0,25 Prozent pro Jahr gesunken. Überdies gilt die so genannte Garantieverzinsung nicht für den gesamten Beitrag, den ein Versicherter bezahlt, sondern nur für den reinen Sparanteil nach Abzug der Abschlussprovision sowie der Kosten für Verwaltung und Todesfallleistung. Auch von fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen raten die Experten aufgrund der vergleichsweise hohen Kosten ab.

    Mietfreies Wohnen im Alter ist kein kostenloses Wohnen

    Im Alter in den eigenen vier Wänden wohnen, keine Miete bezahlen müssen und den Kindern noch etwas hinterlassen können: Über zwei, drei Generationen war das zumindest in der alten Bundesrepublik der Traum vieler junger Familien. Erfüllen können ihn sich heute immer weniger. Hohe Immobilienpreise, fehlende Baugrundstücke, kontinuierlich steigende Zinsen: Theoretisch ist ein abbezahltes Eigenheim immer noch eine gute Altersvorsorge, praktisch dagegen wird dessen Anschaffung immer häufiger zu einem finanziellen Drahtseilakt - es sei denn, man verdient wirklich gut oder hat möglicherweise eine kleine Erbschaft gemacht. Umgekehrt sind in Zeiten hoher Inflation Immobilien als Sachwert auch eine beständige Kapitalanlage. Mietfreies Wohnen im Alter allerdings bedeutet nicht gleichzeitig kostenloses Wohnen. Einen Puffer für die Instandhaltung, die Grundsteuer und eventuelle Reparaturen muss jeder mit einkalkulieren, der bei der Altersvorsorge vor allem auf die Immobilie setzt. Bausparern überweist der Staat innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen eine so genannte Wohnungsbauprämie von bis zu 70 Euro jährlich, ausgezahlt allerdings wird sie erst nach Zuteilung des Kredites.

    Die Summen sind nicht allzu groß, auf lange Sicht aber macht auch das berühmte Kleinvieh Mist. Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Richter oder Soldaten können von Arbeitgeber bzw. ihrem Dienstherrn bis zu 40 Euro im Monat an vermögenswirksamen Leistungen (VWL) erhalten. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, in einigen Branchen allerdings sind die VWL-Zahlungen für die Beschäftigten auch durch Tarifverträge garantiert. Sie können in einen Bausparvertrag genauso fließen wie in einen Bank- oder Fondssparplan oder eine Immobilienfinanzierung. Verträge für vermögenswirksame Leistungen laufen in der Regel sieben Jahre. Sechs Jahre davon wird eingezahlt, das siebte ist ein so genanntes Ruhejahr, in dem man allerdings schon wieder mit dem nächsten VWL-Vertrag beginnen kann. Wer weniger als 17900 Euro an zu versteuerndem Einkommen hat, erhält vom Staat noch die so genannte Arbeitnehmersparzulage von 43 Euro pro Jahr.

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