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Reisewarnung für USA? Auswärtiges Amt verschärft Reisehinweise nach Festnahme von drei Deutschen

USA

Festnahmen und Abschiebehaft: Auswärtiges Amt verschärft Reisehinweise für die USA

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    Das Auswärtige Amt hat die Reisehinweise für die USA aktualisiert und weist nun für bestimmte Fälle explizit auf die Möglichkeit von Festnahmen, Abschiebehaft und Abschiebung hin.
    Das Auswärtige Amt hat die Reisehinweise für die USA aktualisiert und weist nun für bestimmte Fälle explizit auf die Möglichkeit von Festnahmen, Abschiebehaft und Abschiebung hin. Foto: Mark Lennihan, AP/dpa (Symbolbild)

    Nach den jüngst öffentlich gewordenen Fällen von drei Deutschen, die bei der versuchten Einreise in die USA in Abschiebehaft gerieten und ausreisen mussten, hat das Auswärtige Amt seine Reisehinweise für das Land verschärft. Das Außenministerium weist nun explizit auf die Möglichkeit von Festnahmen, Abschiebehaft und Abschiebung in bestimmten Fällen hin.

    Auswärtiges Amt aktualisiert Reisewarnung für die USA

    Auf der Webseite des Auswärtigen Amts können Interessierte vor einer Reise in die Vereinigten Staaten unter der Rubrik „Reise- und Sicherheitshinweise“ Informationen über das Land nachlesen. Seit Dienstag heißt es im Abschnitt „Einreise und Zoll“, dass Reisende ausschließlich mit einem gültigen Esta oder Visum in die USA reisen sollten, „das dem geplanten Aufenthaltszweck entspricht“. Weiter erklärt das Ministerium: „Vorstrafen in den USA, falsche Angaben zum Aufenthaltszweck oder eine auch nur geringfügige Überschreitung der Aufenthaltsdauer bei Reisen können bei Ein- bzw. Ausreise zur Festnahme, Abschiebehaft und Abschiebung führen.“

    Zuvor stand an dieser Stelle lediglich ein eher allgemeiner Hinweis darauf, dass weder eine gültige Esta-Genehmigung noch ein gültiges US-Visum einen Anspruch auf Einreise in die USA begründen würden, wie auf archivierten Aufnahmen der Seite zu lesen ist. Die endgültige Entscheidung liege bei US-Grenzbeamten, hieß es da.

    Auswärtiges Amt bezieht Stellung zu drei Fällen von Abschiebehaft in den USA

    Bereits am Montag hatte die Bundesregierung über einen Sprecher öffentlich Stellung zu den Fällen bezogen, in denen Deutsche nicht in die USA hatten einreisen dürfen. Auf der Regierungspressekonferenz bestätigte der Sprecher, „dass uns in letzter Zeit drei Fälle bekannt geworden sind, in denen deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger nicht in die USA einreisen konnten und bei ihrer Einreise in Abschiebehaft genommen worden sind“.

    Weiter erklärte er, dass das Auswärtige Amt in den drei Fällen in Kontakt mit den lokalen Behörden stünde und sich für eine zügige Ausreise einsetze. Deshalb hätten bereits zwei der Fälle gelöst werden können, „die Betroffenen konnten nach Deutschland zurückkehren“. Auch im letzten verbleibenden Fall stünden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zuständigen Generalkonsulats in Boston mit der betroffenen Person in Kontakt.

    Veränderung der amerikanischen Einwanderungspolitik?

    Auf die Frage eines Journalisten, ob sich Deutsche künftig Sorgen machen müssten, in die USA zu reisen, antwortete der Sprecher: „Wir stehen dazu natürlich auch im Austausch mit unseren Partnern in der EU, um zu sehen, ob das sozusagen eine Veränderung der amerikanischen Einwanderungspolitik ist oder ob das jetzt Einzelfälle sind.“ Wenn man zu einem klaren Bild gekommen sei, wolle man die Reise- und Sicherheitshinweise anpassen. Mit den neuesten Änderungen ist dieser Schritt nun vollzogen worden. Der Ministeriumssprecher wies am Montag jedoch darauf hin, dass es auch in der Vergangenheit „immer mal“ ähnliche Fälle gegeben habe.

    In den drei Fällen wurden Deutsche bei der versuchten Einreise in Abschiebehaft genommen. Zwei von ihnen reisten offenbar mit dem einem Touristenvisum ähnlichen Esta ein. Esta steht für „Electronic System for Travel Authorization“, Elektronisches System zur Reisegenehmigung, und erlaubt es den Inhaberinnen und Inhabern laut Auswärtigem Amt „beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils max. 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren“ in die USA zu vollziehen. Bei dem in Boston festgenommenen Mann soll es sich um den Inhaber einer Greencard handeln. Diese erlaubt es seinen Besitzerinnen und Besitzern normalerweise, dauerhaft in den Vereinigten Staaten leben und arbeiten zu können.

    Abschiebehaft: Deutsche werfen US-Behörden Demütigung vor

    Da von den betroffenen Deutschen Vorwürfe an die amerikanischen Behörden vorliegen, dass diese sie gedemütigt und schlecht behandelt haben sollen, dürften die Vorfälle das Auswärtige Amt noch länger beschäftigen. Noch am Montag hatte der Ministeriumssprecher betont, dass Deutschland sowohl von Partnern als auch von allen anderen Staaten auf der Welt erwarte, „dass Haftbedingungen internationalen Menschenrechtsstandards entsprechen und Inhaftierte auch entsprechend behandelt werden“.

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    4 Kommentare
    Jochen Hoeflein

    Schon seit 9/11 gelten in USA verschärfte Einreisebedingungen. Wer unrichtige oder unvollständige Angaben im Einreiseformular (früher Papierformular - heute elektronisch) macht, kann ohne weitere Begründung die Einreise verweigert werden und ggfs in Abschiebehaft genommen werden. Liegen der US Immigration zusätzliche Erkenntnisse auch über geringfügige Vorstrafen wie Rauschgift Besitz oder Steuervergehen im Herkunftsland vor, führt das automatisch zur Abschiebung ohne große Einspruchmöglichkeit. Auch ist die Toleranzschwelle von US Grenzbehörden wesentlich niedriger als z, BSp. in DEU. Wer meint er kann mit einer lautstarken Diskussion oder gar Anfassen von Grenzschutzpersonal Eindruck machen, kriegt ohne weitere Vorwarnung Handschellen angelegt und landet vorm Schnellrichter. Und das ist gut so , besser als im weichgespülten DEU.

    Maria Reichenauer

    Da haben die USA mit einer Diktatur doch einiges gemeinsam. Dass sich die Vorfälle seit Trump häufen, werden Sie ja wahrscheinlich nicht zur Kenntnis nehmen. Nicht umsonst wurde die Reisewarnung für die USA korrigiert.

    Robert Miehle-Huang

    So, wie ich 1996 in die USA gereist bin, nämlich nur mit dem Flugticket in der Tasche, alles andere habe ich vor Ort gebucht, wäre das heute gar nicht mehr möglich. Ich habe absolut keine Lust, auf die Launen und Schikanen eines missmutigen Einreisebeamten angewiesen zu sein. Dann eben nicht mehr, werte USA, es gibt andere Länder, in denen man als Besucher noch willkommen ist!

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    Maria Tkacuk

    Und wieder erzählen Sie - Herr Miehle-Huang Falsches und Unsinn. Im Flugzeug teilte die Crew das weiße Zoll- und das grüne Einreiseformular aus. Beide mußten wahrheitsgetreu ausgefüllt werden, auf dem Einreiseantrag mußten insbesondere auch die erste Aufenthaltsstation - zB Hotel - angegeben werden. Die Crew sammelte beide Formulare rechtzeitig vor Landung wieder ein. Beide Formulare wurden dann zu den Zoll- und Einreisebehörden gebracht und lagen den Beamten schon vor, wenn man am Einreiseschalter stand. Heute passiert nichts anderes, nur auf dem digitalen Weg. Sie mußten also immer (!) schon einen gültigen Reisepass, das gültige Rückflugticket und auch schon die erste Hotelbuchung in der Tasche haben. Natürlich läßt sich zu Recht vermuten, daß die aktuell sehr seltsame Regierung die Einreisebehörden angewiesen hat, bei Eueopäern ,besonders Deutschen, Canadiern usw. genau hinzuschauen und jeden Fehler, der früher mit einem Lächeln noch durchgewinkt wurde, heute streng zu sein

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