Die AfD muss sich keine Sorge machen, vor dem Wahltermin am 23. Februar mit einem Parteiverbotsverfahren überzogen zu werden. Am Donnerstagabend verwiesen die Abgeordneten des Bundestages einen entsprechenden Antrag in den Innenausschuss. Alle bis zum Ende der Wahlperiode nicht abschließend entschiedenen Anträge und Gesetze unterliegen der Diskontinuität, sie verfallen. Dass der Bundestag wegen der kurzen Frist final über die Einleitung des Verbotsverfahrens am Bundesverfassungsgericht entscheidet, ist damit sehr unwahrscheinlich.
Die Debatte im Plenarsaal geriet so heftig emotional, wie es im Hauptstadtbetrieb erwartet worden war. Die Atmosphäre ist seit der von Union, FDP und AfD gemeinsam getragenen Verschärfung der Asylpolitik am Mittwoch ohnehin aufgewühlt. Ex-Grünen-Chefin Ricarda Lang sorgte in der Redeschlacht für wütende Zwischenrufe bei AfD und auch bei der Union. Sie warf CDU-Chef Friedrich Merz vor, mehr als fahrlässig gehandelt zu haben, als er über seinen 5-Punkte-Plan zur Begrenzung der Migration abstimmen ließ. „Friss oder stirb, sonst mach ich‘s mit den Nazis“, so sei Merz vorgegangen. Die AfD-Abgeordneten hält es danach kaum auf ihren Sitzen, Vertreter der Union brüllen dazwischen.
AfD-Verbotsdebatte im Bundestag: Lang, Merz und Wanderwitz im Fokus
Die AfD sieht sich durch den historischen Vergleich mit der NSDAP an den Pranger gestellt und bewertet das angestrebte Verbotsverfahren als den Versuch der etablierten Parteien, einen unliebsamen Konkurrenten auf dem Gerichtsweg auszuschalten. Die Stimmen von Millionen Wählern würden durch ein Verbot entwertet. „Welch schlechtes Staatsschauspiel, welche Doppelstandards. Herr Merz setzte gestern im Bundestag unsere Forderungen zur Immigration durch und heute verfemt uns die Union oder Teile davon dafür“, beklagte AfD-Vize Peter Boehringer.
Maßgeblich vorangetrieben hat den Verbotsantrag der CDU-Mann Marco Wanderwitz. Er eröffnete die Debatte und mahnte, dass der deutsche Staat die AfD nicht länger ertragen könne, „ohne langfristig irreparablen Schaden an seiner Substanz zu nehmen“. Die Partei wolle die demokratische Grundordnung in Deutschland beseitigen. „Es ist unsere historische Verantwortung, die Tür in Karlsruhe zu öffnen“, sagte der frühere Ost-Beauftragte.
Bundestag berät über AfD-Verbotsverfahren: AfD-Verbotsantrag vor dem Aus
Für sein Vorgehen hatte er die Unterstützung von 124 Abgeordneten aus verschiedenen Parteien gesammelt. Bei über 730 Mandaten ist das von der Mehrheit weit entfernt. In seiner Union aus CDU und CSU hat Wanderwitz wenig Rückhalt. Parteifreund Philipp Amthor verwies auf den unsicheren Ausgang des Prozesses vor dem höchsten deutschen Gericht. „Wir sehen die Gefahr eines Scheiterns, eines Parteiverbotsverfahrens als die Möglichkeit, dass sich diese Fraktion ein demokratisches Gütesiegel anheftet, das ihr nicht zusteht“, meinte Amthor.
Die FDP und das BSW haben den Antrag wider die AfD nicht unterstützt. „Wir werden den Antrag ablehnen. Nicht alles, was juristisch möglich ist, ist politisch klug“, erklärte die BSW-Parlamentarierin Jessica Tatti. Sie stellte in ihrer Rede die Frage, warum es der Alternative für Deutschland gelungen sei, den Rückhalt bei den Wählern zu verdoppeln. Erreichte sie bei der Wahl 2021 knapp über 10 Prozent, liegt sie in den Umfragen gegenwärtig bei 20 Prozent. Sie könnte damit bei der Neuwahl zweitstärkste Kraft werden.
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