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AfD-Politiker: Zweiter Prozess wegen Nazi-Parole - Höcke beteuert Unschuld

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Zweiter Prozess wegen Nazi-Parole - Höcke beteuert Unschuld

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    Björn Höcke muss sich erneut wegen der Verwendung einer verbotenen Losung der Sturmabteilung (SA) verantworten.
    Björn Höcke muss sich erneut wegen der Verwendung einer verbotenen Losung der Sturmabteilung (SA) verantworten. Foto: Hendrik Schmidt, dpa

    Der zweite Prozess wegen einer verbotenen Nazi-Parole gegen Thüringens AfD-Chef Björn Höcke kommt am Landgericht Halle nur schleppend in Gang. Noch bevor die Staatsanwälte die Anklage verlesen können, stellen die beiden Verteidiger des 52-Jährigen mehrere Anträge. Darin bezweifeln sie, dass das Landgericht überhaupt zuständig ist, und beklagen eine mediales "Trommelfeuer" gegen ihren Mandanten. Ein faires Verfahren sei nicht möglich, der Prozess müsse eingestellt werden. Das Gericht lehnt die Forderung nach mehreren Unterbrechungen ab. Höcke beteuert anschließend seine Unschuld.

    Laut Anklage soll der AfD-Politiker am 12. Dezember 2023 bei einem Stammtisch der AfD im thüringischen Gera die Parole "Alles für Deutschland" angestimmt haben. Das ist eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP. Dabei soll er die ersten beiden Worte ausgesprochen und das Publikum mit einer Handbewegung zur Vervollständigung animiert haben. 

    Höcke wurde wegen der Nazi-Losung - an einem anderen Ort vollständig gerufen - im Mai schon einmal verurteilt. Das Landgericht Halle erlegte ihm eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen je 130 Euro auf. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil der Politiker Revision einlegte. 

    Höcke beteuert Unschuld

    Im neuen Verfahren bestreitet er, dass er mit der Handgeste die Menschen zum Mitmachen auffordern wollte. Er sei vielmehr überrascht gewesen, dass der Spruch aus dem Publikum heraus vollendet wurde. "Ich bin auch in diesem Sachverhalt völlig unschuldig. Ich weiß, dass ich verurteilt werde. Aber das fühlt sich für mich nicht gerecht an", sagt der 52-Jährige. Er sehe allerdings auch die Strafbarkeit des Spruches nicht. Das seien "Allerweltsworte", die auch die SA verwendet habe. Das Gericht macht sich vom Geschehen in Gera selbst ein Bild und schaut ein Video der Veranstaltung an. Es kursierte im Internet, und die Polizei sicherte es. Darin ist zu sehen, wie sich Höcke am Ende seiner Rede auf seine Aussage in Merseburg bezieht und den Dreiklang wiederholt: "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für ...". Er bricht ab und wirft die Hand in die Höhe, während das Publikum seine Worte im Chor vervollständigt und klatscht. Höcke lacht.

    350 Teilnehmer bei Stammtisch dabei

    Rund 350 Teilnehmer waren laut Anklage bei der Veranstaltung in einer Waldgaststätte dabei. Die Staatsanwaltschaft legt dem Politiker das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Last. 

    Bei den Landtagswahlen in Thüringen am 1. September will der frühere Geschichtslehrer als AfD-Spitzenkandidat ins Rennen gehen. Seine Partei wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft.

    Urteil mit Geldstrafe im Mai

    Im ersten Prozess vom Mai hatte Höcke argumentiert, selbst als ehemaliger Geschichtslehrer habe er die Parole nicht gekannt, als er sie im Mai 2021 bei der AfD-Wahlkampfveranstaltung in Merseburg in Sachsen-Anhalt aussprach. Das Gericht sah das anders und befand, der Politiker wisse, was er sage, und teste zugleich die Grenzen aus. Die nun angeklagte Verwendung des Spruchs fiel in eine Zeit, in der das Strafverfahren wegen des ersten Falls bereits lief. Höcke soll in seiner Rede in Gera 2023 genau darauf Bezug genommen haben.

    Im Verhandlungssaal bleiben Plätze frei

    Beim ersten Prozess waren die Zuschauerplätze im Gericht voll belegt, weitere in einem zusätzlichen Zuhörraum für Journalisten. Der zweite Prozess stößt auf ein weniger großes Interesse. Diesmal bleiben etliche Plätze leer. Die Anwesenden werden Zeuge, wie zu Beginn plötzlich alle Fotografen und Kameraleute aus dem Saal geschickt werden. Höcke wolle nicht fotografiert werden, heißt es zur Begründung. Erst später dürfen die Fotografen doch ihre Kameras zücken und Bilder machen.

    Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt. Der Vorsitzende Richter kündigte an, dass dann ein Historiker als sachverständiger Zeuge zu der umstrittenen Parole gehört werden soll. Es ist zugleich der letzte geplante Verhandlungstermin. Somit könnte dann das Urteil fallen. 

    Für Höcke ist der zweite Prozess in Halle noch nicht der letzte übrigens. Das Landgericht Mühlhausen in Thüringen hat eine Anklage gegen den Politiker wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen. Konkret geht es um einen Post von Höcke bei Telegram aus dem Jahr 2022, in dem es um eine Gewalttat in Ludwigshafen und das angebliche Verhalten vieler Einwanderer geht. Verhandlungstermine stehen noch nicht fest.

    (Von Dörthe Hein und Birgit Zimmermann, dpa)

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