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Lukaschenko hebt Todesurteil gegen deutschen Staatsbürger auf

Todesstrafe

Lukaschenko hebt Todesstrafe für Deutschen auf

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    Der Präsident von Belarus, Alexander Lukaschenko, begnadigt einen Deutschen.
    Der Präsident von Belarus, Alexander Lukaschenko, begnadigt einen Deutschen. Foto: Mikhail Metzel/Sputnik Kremlin Pool via AP, dpa

    Der belarussische Machthaber Alexander Lukaschenko hat das Todesurteil gegen einen Deutschen aufgehoben. Das teilte das Präsidialamt in Minsk mit, wie die Staatsagentur Belta berichtete. Der deutsche Staatsbürger habe zuvor ein Gnadengesuch an die Adresse des Präsidenten geschickt, verlautete aus dem belarussischen Geheimdienst KGB.

    Der 29 Jahre alte Deutsche war unter anderem wegen angeblichen Söldnertums und Terrorismus im Auftrag des ukrainischen Geheimdienstes SBU im Juni zum Tode verurteilt worden. Belarus (früher Weißrussland), das als Diktatur gilt, vollstreckt als letztes Land in Europa die international umstrittene Todesstrafe, und zwar per Genickschuss. Das belarussische Staatsfernsehen hatte den Deutschen, einen Rettungssanitäter, zuletzt in einem Video vorgeführt, in dem er sich schuldig bekennt und um Gnade bittet.

    Das Auswärtige Amt in Berlin hatte die Todesstrafe verurteilt

    Das Auswärtige Amt in Berlin hatte die Todesstrafe verurteilt und mitgeteilt, dass der deutsche Staatsbürger konsularisch betreut werde. Der Umgang mit dem Mann sei «unerträglich». Zu Angaben des belarussischen Außenministeriums, nach denen Minsk einen Verhandlungsvorschlag für die Lösung des Falls gemacht habe, äußerte sich Berlin aber nicht.

    In der belarussischen Opposition wird vermutet, dass Lukaschenko einen hohen Preis für eine Begnadigung verlangt. Lukaschenko könnte etwa im Auftrag von Kremlchef Wladimir Putin, von dem er politisch und wirtschaftlich abhängig ist, die Freilassung eines in Berlin wegen Mordes im Berliner Tiergarten verurteilten Russen verlangen. (dpa)

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    1 Kommentar
    Rainer Kraus

    Das hat uns Steuerzahler wieder viel Geld gehkostet solch einen Chaoten auszulösen, egal was die Medien berichtet. Es ist kein Einzelfall, erst macht man im Ausland den großen Maxe, bricht die Gesetze und jammert dann, wenn die juristische Keule im jeweiligen Land Vorort geschwungen wird. Solche Schnarcher darf man weder als Rotkreuzler, Techn. Hilfswerker etc. im Namen von D ins Ausland entsenden.

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