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Pflege: Wenn Wünsche am Lebensende nicht respektiert werden

Pflege

Wenn Wünsche am Lebensende nicht respektiert werden

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    Der letzte Weg verläuft oft nicht so, wie es sich die Menschen erhoffen.
    Der letzte Weg verläuft oft nicht so, wie es sich die Menschen erhoffen. Foto: Sebastian Kahnert/zb, dpa

    Bessere Rahmenbedingungen für Menschen in Pflegeheimen kurz vor ihrem Tod – das fordert der AOK-Bundesverband. Die meisten Menschen, so Vorstandschefin Carola Reimann am Dienstag in Berlin, wünschten sich, ihre letzten Tage in vertrauter Umgebung zu verbringen. Etwa in dem Pflegeheim, in dem sie sich bereits befinden.

    Doch die Realität, so das Fazit des AOK-Pflegereports 2022, sieht anders aus. Mehr als die Hälfte der Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner wird demnach in den Wochen vor dem Tod mindestens einmal in ein Krankenhaus verlegt. Das bedeutet für die Sterbenden meist zusätzlichen Stress. Dabei wäre mehr als jede dritte dieser Krankenhauseinweisungen vermeidbar. In vielen Fällen widerspricht sie auch den Wünschen der Betroffenen, die sie etwa in einer Patientenverfügung festgehalten haben.

    Viele Sterbende könnten bis zum Tod im Pflegeheim bleiben

    Für die Studie hat das Wissenschaftliche Institut der AOK mehr als 500 Beschäftigte in der Pflege befragt. Laut Reimann könnten viele pflegebedürftige Menschen bis zu ihrem Tod im Pflegeheim bleiben. Doch das erfordere eine deutlich engere Kooperation aller Beteiligten – Mitarbeiter, Hausärzte, Krankenhäuser und Rettungsdienste – als bisher. Ausschlaggebend für die Missstände sei unter anderem die Arbeitsbelastung der Pflegenden und der Personalmangel in den Heimen. Die AOK-Chefin forderte eine breite fachliche Diskussion, die zu einer besseren Versorgung der Betroffen führen müsse.

    Mit ihren Befunden bestätigt die AOK Beobachtungen, die Sozial- und Patientenverbände seit Jahren machen. Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK, sagte im Gespräch mit unserer Redaktion: "Der

    Maria Loheide, Sozialvorständin der Diakonie Deutschland, sagte: "Stationäre Pflegeeinrichtungen sind für viele ihre Bewohnerinnen und Bewohner auch der Ort, an dem sie sterben werden. Deshalb ist es unsere Aufgabe, diesen letzten Lebensabschnitt würdevoll und professionell zu begleiten." Doch die pflegerische und medizinische Versorgung und die psychosoziale, sensible Begleitung und Betreuung der Sterbenden und ihrer Angehörigen erfordere "einen hohen zeitlichen und personellen Aufwand". Die damit verbundenen Kosten dürften nicht über den Eigenanteil auf die Heimbewohnerinnen und -bewohner abgewälzt werden, forderte Loheide. Sie müssten vielmehr von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.

    Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte Verbesserungen bei der Sterbebegleitung in Pflegeeinrichtungen. "Weil zusätzliches Personal und praktische Unterstützung fehlen, werden viele der Bewohner am Ende des Lebens zwischen Heim und Klinik hin- und hergeschoben. Dieser Verschiebebahnhof trifft einen Großteil der sterbenden Pflegebedürftigen in den Einrichtungen", sagte Vorstand Eugen Brysch.

    Patientenschützer nehmen Lauterbach in die Pflicht

    Er appellierte an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), das Leiden dieser Menschen "endlich zu seiner Sache zu machen". Sterbende in Pflegeeinrichtungen bräuchten den gleichen Anspruch auf umfassende Begleitung wie Sterbende in Hospizen, so Brysch, der von einer "Zweiklassen-Sterbebegleitung" sprach. Er forderte ein eigenes hauptamtliches Hospizteam in jeder Pflegeeinrichtung und finanzielle Mittel für sterbende Pflegeheimbewohner wie für Hospiz-Patienten. Mit ehrenamtlichen Hospizdiensten, ambulanten Palliativteams oder Hausärzten sei die Aufgabe "nicht zu stemmen".

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