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Pechstein-Rede: Was ist Beamten in Polizei-Uniform erlaubt?

Justiz

Fall Pechstein: Was dürfen Beamte in Uniform – und was nicht?

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    Claudia Pechstein in Uniform beim CDU-Konvent in Berlin.
    Claudia Pechstein in Uniform beim CDU-Konvent in Berlin. Foto: Michael Kappeler, dpa

    Am Wochenende trat die Eisschnellläuferin Claudia Pechstein auf dem Grundsatzkonvent der CDU auf. Das Thema Sportpolitik rückte allerdings schnell in den Hintergrund der Veranstaltung. Noch mehr als ihre Rede sorgte Pechsteins Outfit für Diskussion – denn die Sportlerin und Polizeihauptmeisterin erschien in Uniform. Durfte sie das? Darum und um die verbundene Neutralitätspflicht von Beamten ist seitdem eine Diskussion entbrannt. Was ist Beamten in Uniform erlaubt – und was nicht? Ein Überblick über die gar nicht so eindeutige Rechtslage.

    Die "Verwaltungsvorschrift über die Dienstkleidung der Polizeivollzugsbeamten in der Bundespolizei" ist derjenige Gesetzestext, in dem sich Vorgaben für das Tragen der Polizeiuniform finden. Was allerdings nicht darin steht: Unter welchen Umständen Beamte die Uniform außerhalb des Dienstes tragen oder eben nicht tragen dürfen.

    CDU-Rede von Claudia Pechstein: Durfte sie Uniform tragen?

    Zum Thema Uniform-Missbrauch findet sich allein eine Passage. Danach habe jede und jeder Polizeivollzugsbeamte dafür Sorge zu tragen, "dass ein Missbrauch der sich in seinem Besitz befindlichen Dienstkleidungs- und persönlichen Ausrüstungsartikel im Sinne der Paragrafen 132, 132a StGB ausgeschlossen ist." Worin wiederum der Missbrauch im Detail besteht, ist nicht genauer erläutert. 

    Ein Freifahrtschein also? Nein – denn Claudia Pechstein könnte trotzdem gegen ein anderes geltendes Gesetz verstoßen haben, das weniger Deutungsspielraum zulässt. Im Bundesbeamtengesetz findet sich nämlich das sogenannte "Mäßigungsgebot". Das schreibt vor: "Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt." 

    Dass Beamte sich parteipolitisch betätigen, ist in Deutschland erlaubt. Die Meinungsfreiheit des Grundgesetzes gilt auch für sie. Im Bundesbeamtengesetz ist dennoch vermerkt, dass Beamte "dem ganzen Volk" dienen, "nicht einer Partei". 

    Tragevorschrift der Polizeiuniform ist unter Verschluss

    Auch in der Polizeidienstvorschrift 014, Ziffer 3.2 ist die Tragweise geregelt – diese Vorschrift ist aber Verschlusssache. Nach allem, was daraus bekannt ist, ist Beamtinnen und Beamten das Tragen der Uniform jedoch auch außerhalb des Dienstes erlaubt. 

    Wie der Fall Pechstein juristisch zu bewerten ist, lässt sich demnach nicht eindeutig beurteilen. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Botschaft ihre Dienstkleidung in Kombination mit dem Inhalt der Rede gesendet hat und senden sollte. Die Eisschnellläuferin sprach nicht nur, wie zuvor angekündigt, über Sportpolitik, sondern kritisierte auch den Umgang mit abgelehnten Asyl-Bewerbern. Von einem "populistischen Rundumschlag" war in einigen Medien die Rede. 

    In Bayern dürfen sich Beamte in Uniform nicht parteipolitisch betätigen

    Pechstein selbst erklärte, sie habe sich zuvor sowohl bei einem Vorgesetzten als auch bei einem Gewerkschaftsvertreter informiert, ob sie Dienstkleidung auf der Veranstaltung tragen dürfe. Ihrer Aussage nach habe man ihr die Entscheidung freigestellt. Jetzt will die Bundespolizei den Fall allerdings dienstrechtlich überprüfen. 

    Eindeutiger als die Verwaltungsvorschrift für die Bundespolizei regelt übrigens das bayerische Polizeiorganisationsgesetz (POG) die Tragweise von Dienstkleidung für Beamte in Bayern. Dort ist zu entnehmen: "Dienstkräfte der Polizei dürfen sich während des Dienstes, in Dienst- oder Unterkunftsräumen oder in Dienstkleidung parteipolitisch nicht betätigen." Auch Angehörigen der Bundeswehr ist es nach dem Soldatengesetz generell verboten, bei politischen Veranstaltungen eine Uniform zu tragen.

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