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Parteiverbot: CSU lehnt Verbotsverfahren gegen die AfD ab

Rechtsextremismus

CSU lehnt Verbotsverfahren gegen die AfD ab

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    Teilnehmer einer Demonstration gegen Rechtsextremismus zeigen ein Schild mit dem durchgestrichenen Logo der AfD.
    Teilnehmer einer Demonstration gegen Rechtsextremismus zeigen ein Schild mit dem durchgestrichenen Logo der AfD. Foto: Sebastian Kahnert, dpa

    Die CSU lehnt ein geplantes Verbotsverfahren aus den Reihen des Bundestags gegen die AfD strikt ab. „Ich halte diesen geplanten Antrag für falsch und kontraproduktiv“, sagte der Chef der CSU-Landesgruppe in Berlin, Alexander Dobrindt, unserer Redaktion. „Man kann die AfD nicht wegverbieten, man kann die AfD nur wegregieren“, erklärte er. Ein Verbotsantrag wäre Wasser auf die Mühlen der AfD-Erzählung, dass man die Partei mit anderen Mitteln als der offenen Auseinandersetzung bei Wahlen und in den Parlamenten aus dem politischen Wettbewerb entfernen wolle. Eine solche Verbotsdebatte würde der AfD neue Gelegenheit bieten, sich als Opfer zu inszenieren, um damit zusätzliche Unterstützung zu gewinnen, sagte Dobrindt.

    CSU-Abgeordnete unterstützen AfD-Verbotsantrag nicht

    Die Debatte um ein mögliches Verbotsverfahren schwelt seit Monaten und hatte zuletzt durch die Wahlerfolge der AfD bei den Landtagswahlen in Ostdeutschland sowie die chaotische Auftaktsitzung des neu gewählten Thüringer Landtags am vergangenen Donnerstag neu Fahrt aufgenommen. Mehr als 40 Bundestagsabgeordnete von SPD, Union, Grünen und Linken unterstützen einen derartigen Antrag beim Bundesverfassungsgericht, nicht aber die kompletten Fraktionen dieser Parteien. Nach Angabe Dobrindts befinden sich auf der Liste der Unterstützer keine Politikerinnen und Politiker der CSU: „Ich kenne niemanden in der CSU-Landesgruppe, der diesen Antrag unterstützt.“ FDP-Abgeordnete finden sich auf der Liste ebenfalls nicht.

    Der Antrag soll monatelang vorbereitet worden sein, seine Ausformulierung befinde sich auf der Zielgeraden, heißt es unter den Antragstellern. Nun könnte er in den Bundestag zur Abstimmung eingebracht werden. Dafür sind fünf Prozent der Abgeordneten notwendig, also 37 Parlamentarier. Die Initiatoren gehen davon aus, dass sie weit mehr Unterstützer haben. Um einen neuen Verbotsantrag zu beschließen, bräuchte es eine einfache Mehrheit im Bundestag. Ein Parteienverbot unterliegt in Deutschland allerdings hohen verfassungsrechtlichen Hürden.

    AfD soll auch von Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden

    Als Begründung für den geplanten Antrag führen die Abgeordneten an, die AfD wolle die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen und nehme gegen sie eine „aktiv kämpferisch-aggressive Haltung“ ein. Zudem verstoße die Rechtsaußen-Partei mehrfach gegen die Garantie der Menschenwürde aus Artikel 1 des Grundgesetzes. Zahlreiche Äußerungen von Bundes- und Landeschefs der AfD werten die Parlamentarier laut Antrag als Verletzungen der Menschenwürde von Migranten, Muslimen und sexuellen Minderheiten. Die Abgeordneten fordern außerdem einen Ausschluss der AfD von der staatlichen Parteienfinanzierung. Offenbar wollen die Initiatoren den Antrag noch im Oktober offiziell in den Bundestag einbringen.

    Auch aus der SPD gibt es kritische Stimmen. SPD-Chef Lars Klingbeil sieht zunächst die Experten am Zug. „Die Bewertung ist keine politische, sondern erst mal eine juristische“, sagte er. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte schon Ende Mai klargemacht, dass für ihn ein Parteiverbot der AfD derzeit kein Thema sei. Ein Parteiverbot sei „eine ganz schwierige Sache in einer Demokratie“.

    Augsburger Staatsrechtler: AfD-Verbot extrem schwierig

    Bedenken kommen auch aus der Rechtswissenschaft. Der Augsburger Staatsrechtler Josef Franz Lindner etwa hält ein AfD-Verbot für extrem schwierig. „Materiell sind die Hürden sehr hoch, um einen politischen Missbrauch dieses schärfsten Schwertes in einer Demokratie zu verhindern“, sagte Lindner unserer Redaktion. Die Partei, die für verfassungswidrig erklärt werden soll, müsse nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf aus sein, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. „Dafür genügt alleine die Verbreitung verfassungsfeindlicher Aussagen oder verfassungsfeindlicher Programmatik nicht“, betonte Lindner. Der Jura-Professor wies zudem darauf hin, dass eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über ein Parteiverbot nicht endgültig wäre, sondern vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte überprüft werden kann. Der leite aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ebenfalls hohe Hürden für ein Parteiverbot ab.

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    5 Kommentare
    Hans Meixner

    Das soll jemand verstehen: Da wird eine Partei (AfD), bzw. große Teile der Partei, als rechtsextrem und verfassungsfeindlich von den Überwachungsgremien bezeichnet. die anderen Parteien schließen eine Zusammenarbeit mit der AfD aus. Rufe nach einem Verbot dieser Partei werden mit zu hohen Hürden in der Rechtsprechung abgewiegelt. Entweder bekennt sich die Partei ohne Wenn und Aber zum Grundgesetz, bzw. Verfassung der BRD, schließt Mitglieder, welche durch Äußerungen und Ähnlichem diese Zustimmung in Frage stellen, bzw. ablehnen, sofort aus der Partei aus oder aber diese Partei ist nicht demokratisch und somit eine Gefahr für die BRD. Dann muss sie verboten werden. Falls kein Verbot möglich wäre, müssten die anderen Parteien die Rechtsstaatlichkeit anerkennen und, allein schon aus demokratischen Gründen und Anerkennung deren Wähler, Gespräche mit der AfD führen. Alles andere wäre undemokratisch. Man muss den Wählerwillen akzeptieren, wenn Parteien zugelassen sind.

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    Eric Trinczek

    Asoluter Blödsinn. Erstens ist die AFD nur in Teilen und nur als VERDACHTSFall eingestuft. Und das von Gerichten, deren Richter natürlich den Altparteien angehören. Welch Zufall. Mit der gleichen Begründung sollten dann linksextreme Parteien wie die Linke, BSW oder die Grünen verboten werden.

    Maria Reichenauer

    Sie unterstellen damit der Justiz, dass sie parteipolitisch urteilt. Allein das zeigt, wie weit Sie von der Realität entfernt sind. Richter sind den Gesetzen verpflichtet, egal ob sie einer Partei angehören oder nicht. Urteile sind keine Willkür, sondern nachvollziehbare Entscheidungen, die im Falle einer Fehleinschätzung angefochten werden können. Aber wer die Justiz in den Schmutz zieht, zeigt deutlich, dass er die Gesetze dieses Landes nicht respektiert. Das ist der erste Schritt zur Anarchie.

    Robert Miehle-Huang

    Falsch! Mai 2021: "Der Thüringer Verfassungsschutz stuft den dortigen AfD-Landesverband unter seinem Chef Björn Höcke als gesichert extremistisch ein."

    Hans Meixner

    Sie haben recht: was Sie schreiben, ist "absoluter Blödsinn"! Es geht allein darum, ob sich eine Partei und ihre Mitglieder zur Verfassung bekennen oder nicht. Eine demokratische Partei wird Mitglieder ausschließen, die sich öffentlich gegen die Rechtsordnung und Verfassung der BRD stellen. Tut sie das nicht, akzeptieren sie diese Auffassungen und ist somit nicht wahlfähig und muss verboten werden. Allein Ihre Äußerungen zeigen, bzw. lassen vermuten, dass Sie dieser Partei sehr nahe stehen.

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