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Parteiverbot: CSU lehnt Verbotsverfahren gegen die AfD ab

Rechtsextremismus

CSU lehnt Verbotsverfahren gegen die AfD ab

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    Teilnehmer einer Demonstration gegen Rechtsextremismus zeigen ein Schild mit dem durchgestrichenen Logo der AfD.
    Teilnehmer einer Demonstration gegen Rechtsextremismus zeigen ein Schild mit dem durchgestrichenen Logo der AfD. Foto: Sebastian Kahnert, dpa

    Die CSU lehnt ein geplantes Verbotsverfahren aus den Reihen des Bundestags gegen die AfD strikt ab. „Ich halte diesen geplanten Antrag für falsch und kontraproduktiv“, sagte der Chef der CSU-Landesgruppe in Berlin, Alexander Dobrindt, unserer Redaktion. „Man kann die AfD nicht weg verbieten, man kann die AfD nur weg regieren“, erklärte er. Ein Verbotsantrag wäre Wasser auf die Mühlen der AfD-Erzählung, dass man die Partei mit anderen Mitteln als der offenen Auseinandersetzung bei Wahlen und in den Parlamenten aus dem politischen Wettbewerb entfernen wolle. Eine solche Verbotsdebatte würde der AfD neue Gelegenheit bieten, sich als Opfer zu inszenieren, um damit zusätzliche Unterstützung zu gewinnen, sagte Dobrindt.

    CSU-Abgeordnete unterstützen AfD-Verbotsantrag nicht

    Die Debatte um ein mögliches Verbotsverfahren schwelt seit Monaten und hatte zuletzt durch die Wahlerfolge der AfD bei den Landtagswahlen in Ostdeutschland sowie die chaotische Auftaktsitzung des neu gewählten Thüringer Landtags am vergangenen Donnerstag neu Fahrt aufgenommen. Mehr als 40 Bundestagsabgeordnete von SPD, Union, Grünen und Linken unterstützen einen derartigen Antrag beim Bundesverfassungsgericht, nicht aber die kompletten Fraktionen dieser Parteien. Nach Angabe Dobrindts befinden sich auf der Liste der Unterstützer keine Politikerinnen und Politiker der CSU: „Ich kenne niemanden in der CSU-Landesgruppe, der diesen Antrag unterstützt.“ FDP-Abgeordnete finden sich auf der Liste ebenfalls nicht.

    Der Antrag soll monatelang vorbereitet worden sein, seine Ausformulierung befinde sich auf der Zielgeraden, heißt es unter den Antragstellern. Nun könnte er in den Bundestag zur Abstimmung eingebracht werden. Dafür sind fünf Prozent der Abgeordneten notwendig, also 37 Parlamentarier. Die Initiatoren gehen davon aus, dass sie weit mehr Unterstützer haben. Um einen neuen Verbotsantrag zu beschließen, bräuchte es eine einfache Mehrheit im Bundestag. Ein Parteienverbot unterliegt in Deutschland allerdings hohen verfassungsrechtlichen Hürden.

    AfD soll auch von Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden

    Als Begründung für den geplanten Antrag führen die Abgeordneten an, die AfD wolle die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen und nehme gegen sie eine „aktiv kämpferisch-aggressive Haltung“ ein. Zudem verstoße die Rechtsaußen-Partei mehrfach gegen die Garantie der Menschenwürde aus Artikel 1 des Grundgesetzes. Zahlreiche Äußerungen von Bundes- und Landeschefs der AfD werten die Parlamentarier laut Antrag als Verletzungen der Menschenwürde von Migranten, Muslimen und sexuellen Minderheiten. Die Abgeordneten fordern außerdem einen Ausschluss der AfD von der staatlichen Parteienfinanzierung. Offenbar wollen die Initiatoren den Antrag noch im Oktober offiziell in den Bundestag einbringen.

    Auch aus der SPD gibt es kritische Stimmen. SPD-Chef Lars Klingbeil sieht zunächst die Experten am Zug. „Die Bewertung ist keine politische, sondern erst mal eine juristische“, sagte er. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte schon Ende Mai klargemacht, dass für ihn ein Parteiverbot der AfD derzeit kein Thema sei. Ein Parteiverbot sei „eine ganz schwierige Sache in einer Demokratie“.

    Augsburger Staatsrechtler: AfD-Verbot extrem schwierig

    Bedenken kommen auch aus der Rechtswissenschaft. Der Augsburger Staatsrechtler Josef Franz Lindner etwa hält ein AfD-Verbot für extrem schwierig. „Materiell sind die Hürden sehr hoch, um einen politischen Missbrauch dieses schärfsten Schwertes in einer Demokratie zu verhindern“, sagte Lindner unserer Redaktion. Die Partei, die für verfassungswidrig erklärt werden soll, müsse nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf aus sein, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. „Dafür genügt alleine die Verbreitung verfassungsfeindlicher Aussagen oder verfassungsfeindlicher Programmatik nicht“, betonte Lindner. Der Jura-Professor wies zudem darauf hin, dass eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über ein Parteiverbot nicht endgültig wäre, sondern vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte überprüft werden kann. Der leite aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ebenfalls hohe Hürden für ein Parteiverbot ab.

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