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NPD von staatlicher Parteienfinanzierung ausgeschlossen

Bundesverfassungsgericht

NPD bekommt kein Geld mehr vom Staat

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    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass die NPD von staatlicher Parteienfinanzierung ausgeschlossen wird.
    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass die NPD von staatlicher Parteienfinanzierung ausgeschlossen wird. Foto: Uli Deck, dpa (Symbolbild)

    Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag entschieden, dass die rechtsextreme NPD, die sich inzwischen Die Heimat nennt, für sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen wird. Es war das erste Verfahren dieser Art in Karlsruhe. Das Urteil dürfte auch in Bezug auf die AfD diskutiert werden.

    NPD bekommt keine staatliche Parteienfinanzierung mehr

    Der Gesetzgeber hatte die Möglichkeit zum Finanzierungsausschluss nach dem zweiten erfolglosen NPD-Verbotsverfahren 2017 geschaffen. Das Verfassungsgericht hatte damals ein Verbot abgelehnt, weil es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass die Partei ihre verfassungsfeindlichen Ziele durchsetzen könne. Daraufhin schuf der Gesetzgeber die Möglichkeit zum Ausschluss von der Parteienfinanzierung. Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung beantragten beim Verfassungsgericht, für sechs Jahre die NPD und mögliche Ersatzparteien von der Parteienfinanzierung auszuschließen. Der Zeitraum ist gesetzlich vorgegeben. Mit dem Urteil entfallen auch steuerliche Begünstigungen der Partei und der Zuwendungen an sie.

    Die NPD wurde inzwischen politisch weitgehend bedeutungslos. Laut Verfassungsschutz hat die Partei nur noch etwa 3000 Mitglieder (Stand 2022). Sie bekommt wegen der Wahlniederlagen aktuell auch keine öffentlichen Gelder. Direkte Zuschüsse stehen Parteien nur zu, wenn sie bei Europa- oder Bundestagswahlen mindestens 0,5 Prozent oder bei Landtagswahlen mindestens ein Prozent der Stimmen erhalten. Die Heimat schaffte das zuletzt nicht mehr. 

    Die Partei hatte zuletzt im Jahr 2020 etwa 370.600 Euro vom Staat erhalten. Zugutekamen ihr damals 3,02 Prozent der Stimmen bei der Landtagswahl 2016 in Mecklenburg-Vorpommern. Zum Vergleich: Im Jahr 2016, als der Partei mehr Wahlerfolge angerechnet wurden, standen ihr mehr als 1,1 Millionen Euro zu. Zur Einordnung: Die höchste Summe mit fast 51 Millionen Euro bekam damals die SPD.

    NPD bekommt seit 2021 keine staatliche Parteifinanzierung mehr

    Gemäß Parteigesetz können Parteien Geld vom Staat für ihre Arbeit – etwa den Wahlkampf – bekommen. Andere Einnahmequellen sind Mitgliedsbeiträge und Spenden. Es gibt einen bestimmten Schlüssel, nach dem die Summe der staatlichen Teilfinanzierung berechnet wird. Dabei spielen unter anderem Wählerstimmen eine Rolle. Parteien müssen Mindestanteile bei den jeweils jüngsten Wahlen auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene erreichen, um berechtigt zu sein. Der NPD ist das lange nicht mehr gelungen. Deshalb bekam sich nach Zahlen des Bundestags seit 2021 kein Geld mehr.

    Die Entscheidung könnte auch eine Blaupause für die AfD sein. CSU-Chef Markus Söder beispielsweise hat in der aktuellen Debatte um ein mögliches AfD-Verbot die Option eines Finanzierungsausschlussverfahrens ins Gespräch gebracht. (mit dpa)

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