Gerhard Schröder darf Mitglieder SPD bleiben. Ein Schiedsgericht hat einen Antrag auf Parteiausschluss mehrerer Gliederungen auch in zweiter Instanz abgelehnt. Das berichtet der Spiegel, dem offenbar der Beschluss der Bezirksschiedskommission Hannover vorliegt.
Parteiausschluss gescheitert: Schröder darf trotz umstrittener Äußerungen in der SPD bleiben
Der Altkanzler war in seiner Partei nach dem Beginn des Krieges in der Ukraine wegen seiner damaligen geschäftlichen Tätigkeiten für russische Unternehmen in die Kritik geraten. Es folgten umstrittene Äußerungen zum Krieg in der Ukraine und Besuche in Moskau. Daraufhin hatten mehrere Parteigliederungen auf einen Ausschluss Schröders gedrängt. Ein solcher wurde jedoch von der Schiedskommission des Unterbezirks Hannover abgelehnt.
Die Berufung wurde nun ebenfalls abgelehnt. Und zwar vollumfänglich. In der Erklärung der Bezirksschiedskommission Hannover heißt es, dass die Anträge "nicht begründet" seien: "Ein Parteiordnungsverfahren kann ausschließlich auf die in § 35 Abs. 1 SchO genannten Gründe gestützt werden. Dazu müsste der Antragsgegner gegen Statuten, Grundsätze oder die Ordnung der Partei verstoßen oder sich einer ehrlosen Handlung schuldig gemacht, bzw. die innerparteiliche Solidarität außer Acht gelassen haben. Dies lässt sich nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen."