Es kommt nur selten vor, dass ein einzelner Paragraf reicht, um große Debatten anzustoßen. Doch wenn von 219a die Rede ist, wissen nicht nur viele direkt, was gemeint ist, sondern haben auch eine Meinung. Das sogenannte Werbeverbot für Abtreibungen, das es Ärzten bisher verbietet, darüber zu informieren, dass und vor allem wie sie Abtreibungen vornehmen, wird seit Jahren diskutiert. Die Politik reagiert nun auf die Proteste. Justizminister Marco Buschmann (FDP) will noch im Januar einen Gesetzentwurf vorlegen, um das Werbeverbot abzuschaffen.
Der Paragraf bedeute für Ärzte „ein strafrechtliches Risiko, wenn sie beispielsweise auf ihrer Homepage oder sonst im Internet sachliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen“. Viele Frauen, die wegen eines Schwangerschaftsabbruches mit sich ringen würden, würden zwar auch im Netz Rat suchen. „Dass aber ausgerechnet die fachlich am ehesten zur Aufklärung berufenen Ärztinnen und Ärzte dort nicht informieren dürfen, kann nicht sein“, bekräftigte der FDP-Politiker.
Während die Gesetzeslage in Deutschland gelockert werden soll, dreht sich aktuell die Situation in anderen Ländern in Richtung Verschärfung. In Texas ist eine Abtreibung bereits nach der sechsten Woche verboten. Viele Frauen wissen zu dem Zeitpunkt noch nicht einmal, dass sie schwanger sind. Der Gesetzgeber geht sehr weit: Selbst der Taxifahrer, der die Schwangere zur Klinik fährt, riskiert als Abtreibungshelfer 10.000 Dollar Strafe. In Polen hatte das Verfassungsgericht am 22. Oktober 2020 Schwangerschaftsabbrüche aufgrund schwerer Fehlbildungen für verfassungswidrig erklärt. Dies kommt de facto einem Abtreibungsverbot gleich. Denn ohnehin gehört das polnische Abtreibungsrecht schon zu den strengsten in Europa.
Heinz-Jürgen Voß, Professor für Sexualwissenschaft an der Hochschule Merseburg, sieht trotz der unterschiedlichen Entwicklung Parallelen zwischen Deutschland und Polen. „In beiden Ländern gibt es einen großen Bevölkerungsteil, der für mehr Selbstbestimmung eintritt“, sagt er. In Polen seien durch die rechtsextreme Regierung Gesetzgebungen eingeführt worden, die dem Willen vieler Polinnen und Polen widersprächen. Aber auch in Deutschland sei die Politik in dem Thema konservativer als der größte Teil der Bevölkerung.
Fast 90 Prozent der Bevölkerung unterstützen das Recht auf eine Abtreibung
Voß zitiert Studien, nach denen nur ein bis zwei Prozent der Bevölkerung für ein generelles Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen sind. Etwa zehn Prozent finden, dass eine Abtreibung nur in Ausnahmefällen möglich sein sollte. Wenn etwa die Gesundheit der Mutter auf dem Spiel steht oder die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung entstanden ist. Fast 90 Prozent der Bevölkerung unterstützen das Recht auf eine Abtreibung unter Einhaltung von Fristen und nach einer Beratung. Trotzdem ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland bis heute illegal. Allerdings ist er bis zur 14. Woche nach einer Pflichtberatung straffrei. „Dass wir so lange an einer so veralteten Regelung festhalten, hat damit zu tun, dass die Einstellung in der Gesellschaft nicht in der Politik ankommt“, glaubt Voß.
Das liege zum einen daran, dass gerade konservative Kreise, die traditionell gegen Abtreibungen sind, mehr Einfluss hätten. Ein weiteres Problem sieht er in der medialen Auseinandersetzung. „Die Personen, die besonders laut sein können, sind meist auch häufiger zu sehen“, sagt er. Obwohl also die Abtreibungsgegner eine Minderheit sind, erscheinen sie in Medien und Protesten wie ein großer Teil der Bevölkerung. „Gleichzeitig haben wir es mit Minderheiten zu tun, die sehr bedrohlich sein können“, sagt Voß. Ein Teil der Gruppe vertritt seine Haltung radikal: Abtreibungsgegner warten teilweise tagelang vor Abtreibungskliniken oder Beratungsstellen, bedrohen Mediziner, beschimpfen die Frauen, die das Gebäude betreten. „Man kann sich gar nicht vorstellen, wie einschüchternd das gerade auf ratsuchende Personen wirken muss.“
Union kritisiert: Ampel legt die "Axt an einen gesellschaftspolitischen Kompromiss"
Anders beurteilt die Lage die Union. Sie ist wenig begeistert von den Plänen zum Werbeverbot. Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günter Krings, lehnt die Streichung von 219a ab. Ärzte und Ärztinnen könnten auch jetzt schon „risikolos über die Beratungsstellen und über die öffentliche Liste der Bundesärztekammer im Internet informieren“. Die Ampel lege damit „die Axt an einen gesellschaftspolitischen Kompromiss, der ausgesprochen schwierig zu erzielen war“. Bei einer Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen bestehe „die Gefahr, dass Informationen und Geschäftsinteressen vermischt werden“. Es sei außerdem zu befürchten, dass die Abschaffung von 219a „nur der erste Schritt“ der Ampel-Regierung sei, um auch Paragraf 218, der Schwangerschaftsabbrüche strafbar macht, ins Visier zu nehmen, sagt Krings. „Das Recht auf Leben steht für uns als Unionsfraktion nicht zur Disposition.“
In den Debatten oft vermisst: die Stimme der Frauen
In den großen und emotional geführten Debatten vermisst Jeanne Diesteldorf eine Stimme: Frauen, die selbst abgetrieben haben, kommen nur selten zu Wort, erzählen selten ihre Geschichte. „Da diskutieren alle über ein sehr persönliches Thema, aber die, die vor allem mitreden könnten und sollten, sind nicht dabei“, sagt sie. Diesteldorf hat selbst abgetrieben und lange nicht darüber gesprochen. Die Publizistin hat nun ein Buch veröffentlicht, in dem zwölf Frauen von ihrem jeweiligen Schwangerschaftsabbruch erzählen. „Es ist wichtig, dass wir offen und respektvoll über das Thema sprechen“, sagt sie. Diesteldorf glaubt, dass aktuell in Deutschland ungewollt Schwangeren das Leben erschwert werde. Und das fange schon bei der Information an. Viele Frauen wüssten nicht, dass Abtreibungen in Deutschland gesetzeswidrig seien. Sie wüssten nicht, dass sie zu einer Pflichtberatung gehen müssen oder wie ein Eingriff abläuft. Hinzu kommt: Immer weniger Ärzte nehmen den Eingriff vor – selbst in einer Großstadt wie Augsburg gibt es niemanden, der Schwangerschaftsabbrüche vornimmt.
Auf ihrem Weg zur Abtreibung erlebten die Frauen immer wieder schwierige Situationen, sagt Diesteldorf. Eine der Frauen sagte der Abtreibungsarzt: „Sie sind dabei, einen Mord zu begehen, das wissen Sie, oder?“ Danach gab er ihr die Medikamente. Manche Frauen wurden von ihren Partnern zur Abtreibung gedrängt, andere zerstritten sich mit den Eltern, weil die strikt dagegen waren. Die Frauen, mit denen Diesteldorf gesprochen hat, waren sich einig: Eine Lockerung der Gesetzeslage werde nicht zu mehr Abtreibungen führen. Es würde nur eine ohnehin aufwühlende Zeit einfacher machen.
Gefordert wird eine einheitliche und qualitativ hochwertige Beratung
Diesteldorf wünscht sich unter anderem, dass die Schwangerschaftskonfliktberatung, zu der jede Frau vor einem Abbruch gehen muss, „qualitativ einheitlich und auf einem hohen Niveau“ stattfindet. Sexualwissenschaftler Voß würde sogar noch weiter gehen und plädiert für eine freiwillige Beratung. „Wenn eine Beratung offener gestaltet wird, kann sie besser auf die jeweilige Person eingehen.“ Ebenfalls gut wären mehr Fort- und Weiterbildungen für Berater. „Es könnte sogar ein Qualitätssiegel geben.“ Nur so sei sichergestellt, dass die Beratung überall gewissen Standards entspricht.