Die Streichung von Paragraf 219a war längst überfällig. Zu lange hat das Werbeverbot für Abtreibungen dazu geführt, dass ungewollt Schwangere Informationen über Abbrüche nur sehr schwer bekommen. Denn aus Furcht vor rechtlichen Konsequenzen sind die Auskünfte dazu bei vielen Praxen und Kliniken online dünn gesät. Nicht ohne Grund, wie der Fall Kristina Hänel gezeigt hat.
Für ungewollt Schwangere hat das bisher bedeutet, dass sie sich nur auf den Seiten von Abtreibungsgegnern und -gegnerinnen überhaupt informieren können, wo Abbrüche durchgeführt werden. Wer mehr über Methoden, Kosten und Risiken erfahren will, muss noch länger suchen. Für viele Betroffene ist das eine große zusätzliche Belastung in einer ohnehin schwierigen Situation.
Das ist ein großes Problem. Denn ungewollt Schwangere müssen sich umfassend informieren können, um eine Entscheidung zu treffen, wie es weitergehen soll – mit oder ohne Kind. Ihnen Informationen zu Abbrüchen zu verwehren, ist nicht nur grausam. Es ist auch unnötig.
Denn der Gesetzgeber hat für Schwangerschaftsabbrüche ohnehin enge Grenzen gesetzt. Abbrüche sind nicht per se erlaubt, sondern erst einmal strafbar und nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Wer sich für einen Abbruch entscheidet, muss in den meisten Fällen eine Beratung wahrnehmen und bestimmte Fristen einhalten. Das wird sich nicht ändern. Die Sorge, dass ohne das Werbeverbot Schwangere jetzt unbedacht und übereilt eine Abtreibung machen lassen, ist also unbegründet – wenn sie bei so einer weitreichenden Entscheidung überhaupt jemals begründet war.
Wie sind Abtreibungen in Deutschland geregelt?
Bis wann darf man abtreiben?
In Deutschland dürfen Frauen bis zur 14. Schwangerschaftswoche ein Kind abtreiben, ohne dafür bestraft zu werden. Es sei denn, das Leben der Mutter oder des Kindes ist bedroht oder eine Frau ist wegen einer Vergewaltigung schwanger geworden. Dann ist eine Abtreibung auch noch zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
Sind Abtreibungen in Deutschland legal?
Es kommt drauf an. Wenn das Leben der Mutter oder des Kindes in Gefahr ist, sind Abtreibungen erlaubt. Dann spricht man von einer medizinischen Indikation. Wurde eine Frau zum Beispiel vergewaltigt und ist deshalb schwanger, ist ein Schwangerschaftsabbruch ebenfalls erlaubt. In diesem Fall spricht man von einer kriminologischen Indikation. In allen anderen Fällen sind Abtreibungen zwar rechtswidrig, sie bleiben aber straffrei, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Stellen werdende Eltern nach einer Pränataluntersuchung fest, dass ihr Kind eine Behinderung haben wird, gilt das nicht als medizinische Indikation.
Wer übernimmt die Kosten für eine Abtreibung?
Auch hier kommt es wieder darauf an. Liegt eine medizinische oder kriminologische Indikation vor, bezahlt die Krankenkasse der Frau die Abtreibung. In allen anderen Fällen, müssen Frauen die Kosten selbst übernehmen – es sei denn, ihr monatliches Einkommen liegt unter 1258 Euro. Dann trägt das Bundesland, in dem sie leben, die Kosten. Die Kosten für die Beratung und die Nachbehandlung übernimmt die Krankenkasse.
Wie viel kostet eine Abtreibung?
Nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA) liegen die Kosten zwischen 300 und 650 Euro. Sie hängen davon ab, welche Methode und welche Narkoseart gewählt wird.
Welche Methoden zur Abtreibung gibt es?
Grundsätzlich gibt es zwei Methoden: medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche – diese sind bis zum 63. Tag nach der Befruchtung der Eizelle machbar – und operative. Bei einer Operation wird die Gebärmutter entweder ausgeschabt – diese Methode wird heute nicht mehr empfohlen, da die Komplikationsrate höher liegt – oder eine Absaugung wird gemacht. Die Operationen finden entweder unter lokaler Betäubung oder mit Vollnarkose statt.
Muss man sich vor einer Abtreibung beraten lassen?
Ja. Damit eine Abtreibung straffrei bleibt, muss eine Frau, die gerne abtreiben möchte, sich vorher bei einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten lassen. Ist das passiert, bekommt sie einen Beratungsschein. Zwischen der Beratung und dem Eingriff müssen mindestens drei Tage liegen. (hhc)
Wer aber die Regeln einhält, die der Staat für einen Abbruch vorschreibt, muss sich danach auch frei entscheiden können. Für oder gegen einen Abbruch, aber gut informiert. Dafür hat der Bundestag nun endlich die Weichen gestellt.