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Paragraf 218: Ethiker: "Der Staat ist verpflichtet, menschliches Leben zu schützen"

Paragraf 218

Ethiker: "Der Staat ist verpflichtet, menschliches Leben zu schützen"

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    Andreas Lob-Hüdepohl befürchtet, dass die Debatte um den Paragrafen 218 zu einem Kulturkampf werden könnte.
    Andreas Lob-Hüdepohl befürchtet, dass die Debatte um den Paragrafen 218 zu einem Kulturkampf werden könnte. Foto: privat

    Herr Lob-Hüdepohl, mit dem Paragrafen 218 wurde in den 90er-Jahren ein Instrument geschaffen, um das Thema Abtreibungen zu regeln. Ein Schwangerschaftsabbruch ist seither verboten, bleibt aber unter bestimmten Bedingungen straffrei. Nun will die Bundesregierung den Kompromiss aufkündigen und neu regeln. Ist das ein kluger Schritt?
    ANDREAS LOB-HÜDEPOHL: Ich halte das nicht für klug. Denn der Kompromiss hat für eine große Befriedung innerhalb der Gesellschaft gesorgt. Allerdings gilt gleichzeitig, dass man sich immer wieder neu der Gründe versichern muss, die damals zu diesem Kompromiss geführt haben. Insofern ist eine Debatte zum jetzigen Zeitpunkt durchaus logisch.

    Hat sich denn an den Grundlagen der Entscheidung von damals etwas geändert?
    LOB-HÜDEPOHL: Damals wurde der Versuch unternommen, zwei fundamentale Rechtsgüter miteinander in Ausgleich zu bringen. Einerseits ist da das Selbstbestimmungsrecht der Frau und damit verbunden das Recht, über etwaige körperliche Belastungen selbst entscheiden zu können. Das ist ein sehr hohes Rechtsgut. Zugleich gibt es das Rechtsgut des ungeborenen Lebens. Und in diesem Punkt gibt es einen Wandel: In den 1990er-Jahren hat der Gesetzgeber entschieden, dass mit der Verschmelzung von Ei und Samen menschliches Leben beginnt und eine Entwicklung als Mensch erfolgt und nicht zum Menschen hin. Nur unter dieser Voraussetzung können wir die zwei Güter überhaupt auf einer Ebene anordnen. Die Voraussetzungen verändern sich aber in dem Augenblick, ab dem wir davon ausgehen würden, dass der Beginn menschlichen Lebens später beginnt, also erst im Laufe einer Schwangerschaft.

    Gibt es in dieser Frage eine Neubewertung?
    LOB-HÜDEPOHL: Das lässt sich zumindest aus vielen Diskussionen herauslesen, etwa im Zusammenhang mit der Stammzellforschung oder der Forschung an Embryonen. In der fachlichen wie auch in der öffentlichen Debatte scheint man nicht mehr vollkommen überzeugt, dass der Lebensbeginn eines Menschen mit der Verschmelzung von Ei und Samen erfolgt. Die Frage ist strittig, das muss man ganz nüchtern zur Kenntnis nehmen.

    Ist die Frage denn wissenschaftlich so uneindeutig?
    LOB-HÜDEPOHL: Wenn die Frage eindeutig zu beantworten wäre, wären wir einen bedeutenden Schritt weiter. Schauen Sie auf die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Hier drehte sich eine der großen Debatten darum, wann menschliches Leben beginnt. Letztlich wurde die Frage ausgeklammert, weil es in der internationalen Gemeinschaft keinen Konsens darüber gab. Selbst in den Religionsgemeinschaften war dieser Punkt in der Vergangenheit immer wieder umstritten. Im Christentum gab es lange den Gedanken der „Sukzessiv-Beseelung“ – man ging davon aus, dass es beim männlichen Embryo 30 Tage und bei einem weiblichen Embryo 60 Tage dauert, bis die Seele eingehaucht wird und damit das Leben beginnt. 

    Würde sich durch eine Abschaffung des Paragrafen 218 in der Praxis überhaupt so viel ändern? Immerhin sind Abtreibungen ohnehin straffrei …
    LOB-HÜDEPOHL: Es gibt mindestens zwei Gründe, weshalb das einen Unterschied macht. Zum einen signalisiert die Rechtswidrigkeit, dass es beim Embryo um ein hohes und schützenswertes Gut geht. Sobald eine Abtreibung legal ist, würde das Bewusstsein für die Bedeutung des menschlichen Lebens schwinden – und dass dies passieren würde, davon bin ich überzeugt. Zum anderen müssten Abtreibungen zur Kassenleistung werden, sobald sie nicht nur straffrei, sondern legal wären. Das ist bislang nicht der Fall: Eine Krankenkasse kann nicht dazu verpflichtet werden, eine regelwidrige Maßnahme zu finanzieren und damit die Gesamtheit der Beitragszahler zu belasten. 

    Gäbe es einen dritten Weg zwischen den beiden Maximalpositionen? Der Paragraf 218 ist Teil des Strafgesetzbuches, eine Legalisierung wäre also eine echte Kehrtwende.
    LOB-HÜDEPOHL: Ganz viele strafbewehrte Verbote sind in Deutschland außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt. Das wäre auch in diesem Fall möglich. 

    Hat die Gesellschaft überhaupt ein Recht, beim Thema Abtreibung mitzureden? Ist das nicht allein die Sache der Betroffenen?
    LOB-HÜDEPOHL: Der Staat ist sogar verpflichtet, menschliches Leben vor den lebensbedrohlichen Eingriffen Dritter zu schützen. Deshalb ist es auch so entscheidend, dass wir uns einig sind, wann menschliches Leben beginnt. Sollten die Gesellschaft und auch der Gesetzgeber zu der Entscheidung kommen, dass der Embryo erst ab einer bestimmten Schwangerschaftswoche zu menschlichem Leben wird, wäre es nur folgerichtig, wenn Frauen bis zu diesem Zeitpunkt völlig souverän die Entscheidung treffen. 

    Die Debatte über Abtreibungen wird in vielen Ländern geführt. In Frankreich entschloss man sich dazu, das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch in die Verfassung aufzunehmen, in den USA wurden die Gesetze massiv verschärft. Erleben wir so etwas wie einen Kulturkampf um das Thema?
    LOB-HÜDEPOHL: Ich befürchte zumindest, dass das Thema zu einem Kulturkampf werden könnte, auch in Deutschland. Ich würde das sehr bedauern, denn die schwächeren Glieder unserer Gesellschaft würden zum Opfer werden. Und damit meine ich nicht nur das ungeborene Leben, sondern auch Frauen. Die Frage, wie Abtreibungen zu regeln sind, aber auch die Frage der Verhütung und Familienplanung waren immer auch ein Instrument, mit dem versucht wurde, Frauen zu beherrschen. Deshalb ist es aus feministischer Perspektive sehr nachvollziehbar, dass sich die Frauenrechtsbewegung hier besonders einsetzt. Es geht um das Selbstbestimmungsrecht über das eigene Leben. Die Regeln zur Abtreibung werden in einer männerdominierten Gesellschaft durchaus dazu genutzt, über Frauen zu bestimmen, ihnen klare Rollen zuzuweisen, sie aus öffentlichen Rollen zu verdrängen. Auch deshalb hoffe ich, dass ein Kulturkampf vermieden wird und der Kompromiss zum Paragrafen 218 im Kern Bestand hat. 

    Zur Person

    Andreas Lob-Hüdepohl ist Mitglied des deutschen Ethikrates. Der katholische Theologe befasst sich unter anderem mit ethischen Fragen im medizinischen Bereich. Er lehrt theologische Ethik an der Katholischen Hochschule für Sozialwesen in Berlin. 

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