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Bundesverfassungsgericht: Verfassungsgericht: Gesetzgeber muss Regeln zur Triage treffen

Bundesverfassungsgericht

Verfassungsgericht: Gesetzgeber muss Regeln zur Triage treffen

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    Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht am Dienstag eine Entscheidung zur sogenannten Triage in der Corona-Pandemie.
    Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht am Dienstag eine Entscheidung zur sogenannten Triage in der Corona-Pandemie. Foto: Fabian Strauch, dpa

    Der Bundestag muss "unverzüglich" Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen im Fall einer sogenannten Triage treffen. Das Bundesverfassungsgericht teilte am Dienstag in Karlsruhe mit, aus dem Schutzauftrag wegen des Risikos für das höchstrangige Rechtsgut Leben folge eine Handlungspflicht für den Gesetzgeber. Diese habe er verletzt, weil er keine entsprechenden

    Bundesverfassungsgericht: Gesetzgeber muss "unverzüglich" handeln

    Das Wort Triage stammt vom französischen Verb "trier", das "sortieren" oder "aussuchen" bedeutet. Es beschreibt eine Situation, in der Ärzte entscheiden müssen, wen sie retten und wen nicht - zum Beispiel, weil so viele schwerstkranke Corona-Patienten in die Krankenhäuser kommen, dass es nicht genug Intensivbetten gibt.

    Neun Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen haben Verfassungsbeschwerde eingereicht. Sie befürchten, von Ärzten aufgegeben zu werden, wenn keine Vorgaben existierenWie wird bei einer Triage entschieden, wer noch behandelt wird und wer nicht?Corona. Das höchste deutsche Gericht gab ihnen nun Recht. Niemand dürfe wegen einer Behinderung bei der Zuteilung überlebenswichtiger, nicht für alle zur Verfügung stehender intensivmedizinischer Behandlungsressourcen benachteiligt werden.

    Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi) hat mit anderen Fachgesellschaften "Klinisch-ethische Empfehlungen" erarbeitet. Die Klägerinnen und Kläger sehen die dort genannten Kriterien mit Sorge, weil auch die Gebrechlichkeit des Patienten und zusätzlich bestehende Krankheiten eine Rolle spielen. Sie befürchten, aufgrund ihrer statistisch schlechteren Überlebenschancen immer das Nachsehen zu haben.

    "Aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit" ist maßgeblich

    Das Verfassungsgericht erläuterte, die Empfehlungen der Divi seien rechtlich nicht verbindlich und "kein Synonym für den medizinischen Standard im Fachrecht". Zudem weist es auf die möglichen Risiken bei der Beurteilung hin, die sich aus den Empfehlungen ergeben könnten. Es müsse sichergestellt sein, "dass allein nach der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit entschieden wird".

    Der Gesetzgeber habe mehrere Möglichkeiten, dem Risiko einer Benachteiligung wegen einer Behinderung bei der Zuteilung pandemiebedingt knapper intensivmedizinischer Ressourcen wirkungsvoll zu begegnen, befand das Gericht. Als Beispiel wurden Vorgaben für ein Mehraugen-Prinzip bei Auswahlentscheidungen genannt oder Regelungen zur Unterstützung vor Ort. "Der Gesetzgeber hat zu entscheiden, welche Maßnahmen zweckdienlich sind", hieß es in der Mitteilung.

    Die Verfassungsbeschwerde ist schon seit Mitte 2020 in Karlsruhe anhängig. Damit verbunden war auch ein Eilantrag - den die Richterinnen und

    Impfpflicht soll Überlastung der Krankenhäuser verhindern

    Eine mögliche Impfpflicht soll die Impfquote erhöhen und ein Überlastung der Intensivstationen verhindern. Ab Januar wird sich der Bundestag damit befassen. Bundesjustizminister Marco Buschmann hat sich bereits jetzt dazu geäußert, wie eine solche Pflicht aus seiner Sicht umgesetzt werden sollte. Er setzt im Fall der Einführung auf stichprobenartige Kontrollen und Bußgelder bei Verstößen. Skeptisch bewertet er jedoch den Aufbau eines nationalen Impfregisters. "Bei nationalen Registern, die Daten über die gesamte Bevölkerung speichern, bin ich stets zurückhaltend", sagte der FDP-Politiker der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

    Aus Sicht von Buschmann ließe sich eine Impfpflicht rechtfertigen, wenn auf diese Weise die schweren Belastungen für die individuelle Freiheit und die schweren medizinischen, seelischen und sozialen Belastungen der Pandemie beendet werden könnten. Auch eine Mehrheit der Verfassungsrechtlerinnen und Verfassungsrechtler sei wohl der Auffassung, dass eine (dpa)

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