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Online-Zugangsgesetz: Weshalb der Entwurf nicht vorankommt und die Digitalisierung der Verwaltung stockt

Onlinezugangsgesetz

Analog hält sich: Weshalb die Digitalisierung der Verwaltung schwer vorankommt

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    Digitale Amtsgeschäfte lassen häufig auf sich warten: Das Onlinezugangsgesetz 2.0 sollte längst beschlossen sein.
    Digitale Amtsgeschäfte lassen häufig auf sich warten: Das Onlinezugangsgesetz 2.0 sollte längst beschlossen sein. Foto:  Patrick Pleul, dpa

    Wer beim Bundesinnenministerium nach Informationen zum Stand des Onlinezugangsgesetzes sucht, wird tatsächlich fündig. Das OZG, heißt es dort, verpflichte alle Behörden, „bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch digital über Verwaltungsportale anzubieten“. Dieser Zeitpunkt ist bekanntlich schon lange überschritten, dass der entsprechende Artikel immer noch auf der Ministeriumshomepage steht, lässt ahnen, wie es um den Umgang mit dem Onlinezugangsgesetz steht: schlecht. 

    Eigentlich sollten die Bürgerinnen und Bürger den neuen Führerschein oder ihren Elterngeld-Antrag längst bequem von zu Hause aus beantragen können. Das entsprechende Gesetz trat 2017 in Kraft, es setzte den Behörden eine Frist bis Ende 2022. Das Datum wurde gerissen, ein Folgegesetz musste her. Doch auch das „OZG 2.0“ kommt nicht voran. Die unionsgeführten Länder haben es im Bundesrat abgelehnt, die Bundesregierung hat nun den Vermittlungsausschuss angerufen. Ein Termin für die erste Verhandlungsrunde zwischen Bund und Ländern steht noch nicht fest. 

    FDP kritisiert Blockade der Union

    „Mit ihrer politisch motivierten Blockadehaltung schadet die Union direkt der Modernisierung und Entbürokratisierung unseres Landes“, kritisierte der digitalpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Maximilian Funke-Kaiser, im Gespräch mit unserer Redaktion. Besonders unrühmlich tue sich erneut die bayerische Regierung hervor, erklärte der Abgeordnete aus Augsburg. Sie lehne das „OZG 2.0“ aufgrund von Punkten ab, bei denen die Bundesregierung den Ländern entgegengekommen sei. Der CSU gehe es offensichtlich darum, „das eigene Profil auf Kosten der Bundesbürger zu schärfen“. Dafür nehme sie zusätzlichen Aufwand beim Kontakt mit den Behörden in Kauf.

    Der bayerische Staatsminister Florian Herrmann kritisierte per Protokollnotiz, dass der Bund die Länderbeteiligungsrechte im „OZG 2.0“ nicht berücksichtige. Der Regierung werde es damit ermöglicht, „den Ländern und Kommunen einseitige Vorgaben zu machen, ohne sich mit ihnen abstimmen zu müssen“, erklärte der CSU-Politiker und ergänzte: „Dieses Vorgehen ist aus Finanzierungsgesichtspunkten äußerst gefährlich.“ 

    Reinhard Brandl, CSU: "Das kann nicht funktionieren"

    Der digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Reinhard Brandl, hatte vorher bereits ähnlich argumentiert. „Die von der Ampel im Gesetzentwurf verfolgte Standardisierung im Topdown-Verfahren, das den IT-Planungsrat außen vor lässt, kann nicht funktionieren“, sagte der CSU-Politiker. Der 17-köpfige IT-Planungsrat mit Vertreterinnen und Vertretern aus Bund und Ländern wurde übrigens gegründet, um die Digitalisierung in Deutschland voranzubringen

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