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Österreich: Falschaussage vor dem Parlament: Schuldspruch für Sebastian Kurz

Österreich

Falschaussage vor dem Parlament: Schuldspruch für Sebastian Kurz

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    Acht Monate bedingt auf drei Jahre für den Ex-Kanzler Kurz: Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
    Acht Monate bedingt auf drei Jahre für den Ex-Kanzler Kurz: Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Foto: Darko Vojinovic, AP/dpa

    Wien. Es ist eine erste Entscheidung, nicht mehr und nicht weniger – und dennoch dürfte sie dem österreichischen Ex-Kanzler Sebastian Kurz etwaige Rückkehrpläne auf die politische Bühne vorerst vereilteln.

    Acht Monate bedingt auf drei Jahre, so lautete am Freitagabend das Urteil im Prozess wegen möglicher Falschaussage gegen den ehemaligen Superstar der Konservativen und seinen engen Vertrauten, dem Ex-Kabinettschef im Kanzleramt Bernhard Bonelli. Letzterer erhielt wegen Falschaussage vor dem parlamentarischen ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss sechs Monate bedingt, ebenfalls auf drei Jahre, von weiteren Anklagepunkten wurden er und sein ehemaliger Chef freigesprochen.

    Sowohl Kurz als auch Bonelli betonten in Schlussstatements ihre Unschuld

    Ausführlich und recht detailliert begründete Michael Radasztics seine Entscheidung. Der Richter betonte, dass Auskunftspersonen vor dem U-Ausschuss die „Umstände nicht verschweigen“ dürften und auch nicht „den Anschein der Vollständigkeit erwecken“. Eine Falschaussage vor dem Parlament dann strafbar sei, wenn „sie unrichtig sei und mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmt“.

    Zuvor hatten sowohl Kurz als auch Bonelli in ihren Schlussstatements ihre Unschuld betont. Die Medienöffentlichkeit, das sei nicht angenehm, sagte Kurz, Bonelli sagte, die Causa sei „das Erniedrigendste, das ich je erlebt habe“. Befragt wurde auch ein letztes Mal Kurz‘ ehemaliger Mitstreiter Thomas Schmid.

    In den letzten Prozesstagen und auch am Freitag sorgte vor allem die Strategie der Verteidiger von Kurz und Bonelli für Aufsehen. Diese war ganz darauf ausgerichtet, Schmid als Zeugen vor dem Richter möglichst unglaubwürdig erscheinen zu lassen – eine gängige Taktik in Gerichtsverfahren. Wie Kurz‘ Verteidiger das anstellten, ließ sich allerdings gelinde gesagt seltsam an.

    „Es wurde auf mich von Seiten der Staatsanwaltschaft kein Druck ausgeübt“

    Für Ende Jänner hatte die Verteidigung zwei russische Geschäftsleute als Zeugen beantragt, von denen damals einer – per Videoschaltung – vernommen wurde. Dieser gab an, dass man damals Thomas Schmid als CEO für ein Projekt in Georgien gewinnen wollte. Beim Bewerbungsgespräch seien die Ermittlungen gegen Schmid zur Sprache gekommen – und da, so der Russe, habe Schmid davon gesprochen, dass er im Zuge seiner Einvernahme von der WKStA unter Druck gesetzt worden wäre.

    Schmid widersprach: „Es wurde auf mich von Seiten der Staatsanwaltschaft kein Druck ausgeübt“, sagte der Ex-Türkise. Unklar blieb, wie genau der Kontakt zwischen den russischen Geschäftsleuten und den Verteidigern von Kurz überhaupt zustande gekommen war.

    Das nun ergangene Urteil ist nicht rechtskräftig

    Am Freitag wurde schließlich der zweite ominöse russische Zeuge befragt, dieser sagte er habe nur „zwischen den Zeilen“ bei Schmid herausgehört, dass dieser sich unter Druck gesetzt fühle von den Staatsanwälten. Schmid betonte erneut, nie von großem Druck der WKStA auf ihn gesprochen zu haben. Die Staatsanwaltschaft sprach bezüglich des russischen Job-Angebots an Schmid und die folgenden Aussagen der Geschäftsleute von einer „möglichen Falle“, die Schmid gestellt worden sein könnte.

    Das nun ergangene Urteil ist nicht rechtskräftig – es ist davon auszugehen, dass sowohl Kurz‘ als auch Bonellis Verteidigung Rechtsmittel ergreifen werden. Zu Redaktionsschluss am Freitagabend war dies allerdings noch unbestätigt.

    Gegen Österreichs früheren Kanzler Kurz laufen vielschichtige Korruptionsermittlungen

    Bei dem nun vorerst zu Ende gegangenem Prozess handelt es sich eigentlich um einen Nebenschauplatz in den vielschichtigen Korruptionsermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Kurz sowie zahlreiche weitere ÖVP-Politiker. Nach wie vor ist unklar, ob und wenn ja, wann es zu einer Anklageerhebung im Hauptstrang des Ermittlungsverfahren geben wird. Ebenso offen ist, ob Thomas Schmid von der Staatsanwaltschaft den Kronzeugenstatus erhalten wird.

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