Im Tarifstreit des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen haben die Schlichter Sonderzahlungen in mehreren Stufen sowie danach einen Sockelbetrag von 200 Euro mehr sowie anschließend Lohnerhöhungen um 5,5 Prozent vorgeschlagen. Das teilten die Tarifparteien mit.
Die erste Zahlung soll es im Juni 2023 geben in Höhe von 1240 Euro. Von Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 sollen dann monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro geleistet werden. Die Zahlungen sollen als Inflationsausgleich dienen, sie belaufen sich auf insgesamt 3000 Euro. Sie sind den Angaben zufolge steuer- und abgabenfrei.
Ab März 2024 soll es der Empfehlung nach dann einen Sockelbeitrag von 200 Euro geben und eine anschließende Erhöhung um 5,5 Prozent. Wird dabei keine Erhöhung um 340 Euro erreicht, soll der betreffende Erhöhungsbetrag auf diese Summe gesetzt werden. Die Laufzeit der Vereinbarung soll laut Schlichterspruch 24 Monate betragen mit Geltung ab Januar 2023. Der Empfehlung wurde von der Schlichtungskommission mit "überwiegender Mehrheit" zugestimmt.
Auszubildende, Studierende sowie Praktikantinnen und Praktikanten soll laut Schlichtungsempfehlung im Juni ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro sowie von Juli bis Februar 2024 monatlich 110 Euro bekommen. Ab März 2024 sollen die Ausbildungsentgelte um 150 Euro steigen.
Inflationsausgleich, Sockelbetrag, lineare Erhöhung
"Wir sind als Schlichter einen neuen Weg gegangen: Für 2023 gibt es einen Inflationsausgleich, ab 1. März 2024 einen Sockelbetrag verbunden mit einer linearen Erhöhung", sagte der Vorsitzende der Schlichtungskommission, Hans-Henning Lühr. "Der Mix ist ein fairer Interessenausgleich, für den natürlich auch viel Geld in die Hand genommen werden muss."
Der ehemalige Bremer Staatsrat Lühr war von der Arbeitnehmerseite als Schlichter benannt worden. Die Arbeitgeberseite hatte den ehemaligen sächsischen Ministerpräsidenten Georg Milbradt berufen.
Druck auf eine Einigung steigt
Gewerkschaften und Arbeitgeber beraten nun einzeln über die Empfehlung und wollen dann am kommenden Samstag erneut zu Verhandlungen in Potsdam zusammenkommen. Durch den Schlichterspruch wird nun der Druck auf die Tarifparteien erhöht, eine Einigung zu finden.
"Unter Berücksichtigung der hohen Inflationsraten, der Interessen der Beschäftigten aber auch der Steuer- und Gebührenzahler kann ich trotz der ungewöhnlichen Höhe die Empfehlung der Schlichtungskommission mittragen und hoffe auf eine schnelle und einvernehmliche Regelung des Tarifkonflikts auf dieser Basis", sagte der zweite Vorsitzende der Schlichtungskommission, Milbradt.
Nur eine Empfehlung
Dennoch ist ein Schiedsspruch nur eine Empfehlung. Die Verhandlungen könnten trotzdem erneut scheitern. In dem Fall stünde eine Urabstimmung bevor. Außerdem wären die Gewerkschaften mit einem Scheitern nicht mehr in der Friedenspflicht, sondern könnten erneut streiken.
Arbeitgeber und Gewerkschaften hatten bereits in den vergangenen Monaten in drei Runden über das Einkommen von 2,5 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen gerungen. Betroffen sind unter anderem Erzieherinnen und Erzieher von Kitas, Beschäftigte von Müllabfuhr und Nahverkehrsbetrieben, Bodenpersonal an Flughäfen und Angehörige vieler anderer Berufe.
Im März hatten Verdi und der Beamtenbund dbb die Gespräche dann für gescheitert erklärt. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und das Bundesinnenministerium riefen daraufhin die Schlichtung an, mit der Hoffnung auf eine Lösung. Die Schlichterinnen und Schlichter verhandelten wohl auf Grundlage des bisherigen Verhandlungsstands an einem geheimen Ort. Die Gespräche begannen vor Ostern und wurden am Freitagabend beendet.
(dpa)