Günstiges Gas aus Russland - darauf konnte sich Deutschland jahrelang verlassen. Doch die vom Kreml-Chef Wladimir Putin befohlene Invasion in die Ukraine hat schonungslos aufgezeigt, dass der Weitblick beim Schritt in die Abhängigkeit von Moskau fehlte. Nun droht der Bundesrepublik tatsächlich eine Gasknappheit im Winter.
Russland begann zuletzt damit, die durch die Pipelines gelieferten Mengen deutlich zu reduzieren - offiziell aus technischen Gründen. Aber mutmaßlich will Putin in Wahrheit einmal mehr politisch die Muskeln spielen lassen, nachdem er die westlichen Sanktionen infolge des russischen Kriegs im Nachbarland mehrmals verteufelte. Zuletzt verpuffte seine Forderung, die Gasrechnungen nicht mehr in Dollar oder Euro sondern zur Stärkung der eigenen Währung in Rubel zu begleichen.
Für Deutschland heißt die jüngste Entwicklung, dass der Notfallplan Gas weiter voranschreiten könnte. Die erste von drei Stufen wurde bereits im März vorsorglich erklommen - auch jetzt soll vorausschauend agiert werden. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um den Notfallplan Gas.
Welche drei Stufen umfasst der Notfallplan Gas?
Es gibt die Frühwarn-, die Alarm- und schließlich die Notfallstufe. Dieser Plan wurde auf Grundlage der "Security-of-Supply-Verordnung" (SoS-VO) der Europäischen Union (EU) erstellt.
Die Stufen müssen nicht nacheinander ausgerufen werden. Die ersten beiden Stufen aktiviert das Wirtschaftsministerium, bei der dritten ist die Bundesregierung gemäß Energiesicherungsgesetz (EnSiG) zuständig. Parameter sind der "Schweregrad der Störung", die "erwarteten ökonomischen und technischen Auswirkungen" und die "Dringlichkeit der Störungsbeseitigung auf nationaler Ebene".
Was steckt hinter der Frühwarnstufe?
Hier geht es um "konkrete, ernst zu nehmende und zuverlässige Hinweise" auf ein Ereignis, "welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage sowie wahrscheinlich zur Auslösung der Alarm- bzw. der Notfallstufe führt". In dieser Phase greift der Staat noch nicht ein, es wird der Branche überlassen, eine stabile Versorgung sicherzustellen. In Deutschland wurde diese Stufe infolge des Kriegs in der Ukraine am 30. März ausgerufen.
Was steckt hinter der Alarmstufe?
Hierfür muss "eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas" vorliegen, woraufhin eine "erhebliche Verschlechterung der Gasversorgungslage" eintritt. Dabei muss der Markt in der Lage sein, "diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen".
Einem Bericht der Welt vom 21. Juni zufolge steht die Ausrufung der Alarmstufe unmittelbar bevor. Patrick Graichen, Staatssekretär im Ministerium von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), habe die Energiewirtschaft darauf vorbereitet. Auch in diesem Fall bliebe die Verteilungshoheit bei den Unternehmen. Die Politik empfiehlt die "Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite" oder eine "Optimierung von Lastflüssen".
Bereits mit dieser Stufe könnten die Gaspreise schnell auf das aktuelle Marktniveau angehoben werden. Laut Tagesspiegel sind viele Kunden immerhin durch langlaufende Verträge und Kündigungsfristen etwas geschützt, hier würden die Preise verzögert ansteigen.
Notfallplan Gas: Was steckt hinter der Notfallstufe?
Voraussetzung für diesen Schritt ist "eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere beträchtliche Verschlechterung der Versorgungslage". Auch infolge der "einschlägigen marktbasierten Maßnahmen" reiche die Gasversorgung nicht aus, "um die noch vorbleibende Gasnachfrage zu decken".
Somit müssten "zusätzlich nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden", "um insbesondere die Gasversorgung der geschützten Kunden (…) sicherzustellen". Die Bundesnetzagentur übernimmt dann also die Verteilung des Vorrats - in Abstimmung mit den Netzbetreibern. Als besonders geschützt gelten dabei etwa Haushalte, soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Gaskraftwerke, die zugleich auch Haushalte mit Wärme versorgen. Mit gedrosselter Versorgung würden dagegen zunächst die Unternehmen konfrontiert werden, wogegen diese sich jedoch wehren.
Warum dürfen die höheren Preise ab der Alarmstufe an die Verbraucher weitergegeben werden?
Geregelt wird dies im Paragraf 24 des EnSiG. Damit soll verhindert werden, dass Energieversorger wegen der hohen Großhandelspreise möglicherweise Insolvenz anmelden müssen und in der Folge ihre Kunden nicht mehr versorgen können. Unter bestimmten Bedingungen dürfen die Unternehmen daher für alle ihre Verträge neue Preise festsetzen. Diese sollen schon eine Woche nach Ankündigung gelten.
Unter welchen Voraussetzungen dürfen die Versorger zu diesem Schritt greifen?
Es werden zwei Voraussetzungen vorgeschrieben: Es muss mindestens die Alarmstufe im Notfallplan ausgerufen sein und die Bundesnetzagentur muss auf dieser Grundlage eine "erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen nach Deutschland" festgestellt haben. Letzteres muss zudem im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
Festgelegt werden auch Regeln, ab wann die Preise nicht mehr im Hauruckverfahren angezogen werden dürfen. Das Wirtschaftsministerium betont: "Sobald der Versorgungsengpass nicht mehr besteht, muss die Bundesnetzagentur diese Feststellung aufheben." Dann entfalle das "Preisanpassungsrecht".
In welchem Maße dürfen die Preise für Verbraucher angezogen werden?
Offiziell wird von einem "angemessenen Niveau" gesprochen, was wiederum Raum für Spekulationen bietet. Laut Thomas Engelke, Energieexperte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), gibt es aber keine Deckelung: "Die privaten Haushalte wären dann auch vor extrem hohen Gaspreisen nicht geschützt." Betroffen wären demnach auch Kunden, die eine Preisgarantie haben.
Wie hoch werden die Mehrkosten wahrscheinlich ausfallen?
Schwierig zu sagen. Engelke zufolge muss ein Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden Erdgas wegen der Preiserhöhungen der vergangenen Monate schon jetzt mit jährlichen Zusatzkosten in Höhe von 1000 bis 2000 Euro rechnen. Die Ausrufung der Alarmstufe und die Feststellung der Reduzierung könnten "noch weit höhere Zusatzkosten" zur Folge haben.
Wie haben sich die Preise im Großhandel zuletzt entwickelt?
Deutlich nach oben. Wegen der gedrosselten Lieferung aus Russland werden erstmals seit Jahrzehnten Lieferverträge mit deutschen Großhändlern nicht mehr erfüllt.
Am niederländischen Handelsplatz TTF kostete im Juli zu lieferndes Erdgas am Mittwochnachmittag (22. Juni) pro Megawattstunde rund 129 Euro. Am Montag vor einer Woche, also vor der Drosselung, hatte der Preis noch bei 83,40 Euro gelegen. Auch das war schon hoch. Langfristverträge waren in der Vergangenheit oft mit 20 bis 30 Euro abgeschlossen worden.
Was sagen Verbraucherschützer zu den neuen Regeln?
Bereits kurz nach dessen Verabschiedung Mitte Mai werden Nachbesserungen am Gesetz gefordert. Es heißt, die Preiserhöhungen sollten erst vier Wochen und nicht eine Woche nach Ankündigung wirksam werden. Zudem müsste den Verbrauchern laut Engelke so lange auch die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung gewährt werden. Bislang sehe das Gesetz nur eine "unverzügliche" Kündigung nach Erhalt der Mitteilung vor.
Zudem müssten die Preise gedeckelt werden. Engelke stellt klar: "Bleibt das Gesetz so, ist völlig klar, dass die privaten Haushalte entsprechende Entlastungen brauchen, insbesondere in der kommenden Heizperiode." Dann würde der Weg nicht an einem weiteren Entlastungspaket vorbeiführen.
Eine weitere Forderung der Verbraucherschützer lautet: Kunden, die ihre Gasrechnung nicht mehr bezahlen könnten, müssten vor sogenannten Gassperren geschützt werden. "Das wäre eine Sicherheitsmaßnahme, um vor allem Haushalte mit niedrigen Einkommen zu schützen", fordert Engelke. (mit dpa)