Der norwegische Prinzessinnensohn Marius Borg Høiby (27) ist nach einer Woche in Untersuchungshaft wieder auf freien Fuß gekommen. Die Osloer Polizei beschloss, keine weitere U-Haft gegen den ältesten Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit (51) zu beantragen. Derzeit sei keine Gefahr mehr erkennbar, dass Beweismittel beseitigt werden könnten, teilte Strafverfolger Andreas Kruszewski mit. Høiby wurde noch im Laufe des Tages aus der Untersuchungshaft entlassen, wie sein Verteidiger Øyvind Bratlien am späten Nachmittag der Nachrichtenagentur NTB mitteilte.
Bratlien hatte zuvor kein gutes Haar an der Arbeit der Polizei gelassen. Es sei falsch gewesen, Høiby überhaupt in Untersuchungshaft zu nehmen, sagte er dem Rundfunksender NRK. Eine Überraschung sei die Freilassung nicht. Gegenüber NTB teilte der Anwalt mit, dass «katastrophale Fehleinschätzungen» als Grundlage für die U-Haft gedient hätten. Man erwarte von der Polizei künftig «ruhige und nüchterne Einschätzungen», schrieb er der Agentur. «Wir können keine Polizei haben, die zu dem Zirkus beiträgt.»
Neue Ermittlungen zu Sexualstraftat
Zugleich gab die Polizei bekannt, dass Ermittlungen zu einer weiteren möglichen Sexualstraftat aufgenommen worden seien, ohne dass dazu eine neue Anschuldigung erhoben worden ist. Nähere Details dazu wurden nicht genannt. Bratlien wollte sich dazu zunächst nicht äußern, weil auch er in der Hinsicht noch nichts Näheres wisse.
Nach Angaben von Kruszewski wurden Høiby darüber hinaus Besuchsverbote bei zwei Frauen erteilt. An den Anschuldigungspunkten ändert sich demnach nichts.
Marius Borg Høiby ist das älteste der drei Kinder von Mette-Marit. Er stammt aus einer früheren Beziehung der Prinzessin, wuchs aber bei ihr und ihrem Ehemann Kronprinz Haakon (51) auf. Zusammen mit Thronfolger Haakon hat Mette-Marit zwei weitere Kinder, die Erbprinzessin Ingrid Alexandra (20) und den Prinzen Sverre Magnus (18). Høiby gehört zwar zur Königsfamilie, trägt aber keinen Prinzentitel und ist auch kein offizielles Mitglied des norwegischen Königshauses.
Der 27-Jährige war am vergangenen Mittwoch für eine Woche in Untersuchungshaft genommen worden. Zuvor waren neue Vorwürfe zu zwei mutmaßlichen Sexualdelikten bekanntgeworden - sie stellen die bislang schwerwiegendsten Anschuldigungen gegen ihn dar. Høiby bestritt die Vorwürfe.
Lange Liste an Anschuldigungen
Mette-Marits Sohn war Anfang August erstmals wegen des Vorwurfs der Körperverletzung und der Sachbeschädigung festgenommen und am Tag darauf wieder freigelassen worden. In einer schriftlichen Stellungnahme räumte er damals ein, unter Alkohol- und Kokaineinfluss gegenüber seiner damaligen Freundin gewalttätig geworden zu sein und Dinge in ihrer Wohnung zerstört zu haben. In dem Text berichtete er auch davon, seit langem gegen psychische Probleme und Drogenmissbrauch zu kämpfen.
Seitdem wurden die Anschuldigungen gegen ihn mehrmals ausgeweitet, unter anderem geht es auch um Missbrauch in engen Beziehungen mit mehreren früheren Partnerinnen. Vergangene Woche gab die Polizei dann bekannt, dass Høiby zum dritten Mal festgenommen wurde und ihm nun unter anderem auch ein Verstoß gegen den Paragrafen 291 vorgeworfen wird, in dem in Norwegen Vergewaltigungsvergehen geregelt sind. Dem Paragrafen zufolge können Verstöße mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden.
Konkret geht es bei dem Vorwurf um sexuellen Umgang ohne Geschlechtsverkehr mit einer Frau, die nicht in der Lage gewesen sein soll, sich der Handlung zu widersetzen. Kruszewski gab am vergangenen Mittwoch zudem bekannt, dass dem 27-Jährigen ein zweites Sexualdelikt dieser Art vorgeworfen werde. Im Anschluss hatte das Amtsgericht von Oslo entschieden, Høiby für eine Woche in Untersuchungshaft mitsamt Brief- und Besuchsverbot zu nehmen. Die Polizei hatte zwei Wochen gefordert.
Wichtig im Fall Høiby ist, dass es sich bei allen Vorwürfen gegen ihn bislang um Anschuldigungen handelt - Anklage ist weiterhin in keinem der Punkte erhoben worden. Bratlien sagte bei NRK, dass Høiby die allermeisten Anschuldigungspunkte abstreite. Er räume lediglich einen Fall von Körperverletzung, einen Fall von Sachbeschädigung und eine Drohung ein.
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