Am 9. Oktober findet die Landtagswahl in Niedersachsen statt. Jede Bürgerin und jeder Bürger, der wahlberechtigt ist, bekommt eine Wahlbenachrichtigung per Post zugeschickt. Wer diese verloren hat, braucht nicht in Panik zu verfallen: Man kann auch ohne Wahlbenachrichtigung in Niedersachsen wählen. Wir erklären Ihnen, was Sie tun müssen, wenn Sie ihre Wahlbenachrichtigung nicht mehr finden können. Hier lesen Sie auch, was Sie tun können, wenn Sie gar keine Benachrichtigung bekommen.
Wahlbenachrichtigung verloren: Trotzdem wählen bei der Landtagswahl in Niedersachsen 2022
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben, können Sie trotzdem in Ihrem Wahllokal wählen gehen. Dafür gehen Sie am Tag der Wahl, am 9. Oktober, in ein Wahllokal ihres Wahlbezirks und zeigen ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass vor. Die Mitarbeiter dort können sie dann über das Wählerverzeichnis finden. Danach können Sie ganz normal wählen.
Die Wahlbenachrichtigung dient lediglich als Aufruf an die Wahlberechtigten, dass eine Wahl ansteht und sie im Wählerverzeichnis aufgeführt und somit zur Stimmabgabe berechtigt sind. Zudem informiert die Benachrichtigung darüber, in welchem Wahllokal in Ihrer Umgebung Sie wählen sollen oder ob das Wahllokal barrierefrei ist oder nicht. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht verloren hat, sollte diese aber auf jeden Fall mit ins Wahllokal bringen. Die Zuordnung ist so für die Wahlhelferinnen und -helfer leichter.
Niedersachsen-Wahl: Wann kommt die Wahlbenachrichtigung?
Etwa sechs Millionen Menschen sind bei der Landtagswahl in Niedersachsen am 9. Oktober wahlberechtigt. Sie alle bekommen per Post eine Wahlbenachrichtigung. Diese sollte spätestens am 21. Tag vor der Wahl ankommen. Sollte ein Wahlberechtigter keine Benachrichtigung bekommen, sollte sich der- oder diejenige umgehend an das Wahlamt der zuständigen Kommune wenden. Möglicherweise könnte ein kürzlicher Umzug die Ursache für die ausbleibende Benachrichtigung sein.
Ohne Wahlbenachrichtigung Briefwahl beantragen
Wer lieber auf den Gang ins Wahllokal am 9. Oktober verzichten möchte, konnte per Briefwahl trotzdem an der Niedersachsen-Wahl teilnehmen. Eigentlich beantragt man die Briefwahl mithilfe der Wahlbenachrichtigung per Post. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten – vorausgesetzt, Sie sind im Wählerverzeichnis aufgelistet.
Alternativ konnte man den Antrag auch per E-Mail an die zuständige Stelle der Gemeinde richten oder ihn persönlich im Rathaus stellen. Inzwischen haben viele Gemeinden sogar ein Online-Formular zur Briefwahl, das über die Internetseite des Rathauses abgerufen und direkt ausgefüllt werden kann. Nachdem der Antrag gestellt wurde, werden dem Wahlberechtigten die Unterlagen zur Briefwahl zugesandt.
Landtagswahl in Niedersachsen: Wer ist wahlberechtigt?
Die Voraussetzungen, dass man bei der Landtagswahl wählen darf, sind, dass man mindestens 18 Jahre alt ist und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Zudem muss die Person seit mindestens drei Monaten mit dem Hauptwohnsitz in Niedersachsen gemeldet sein.