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Neuwahlen in Deutschland erklärt: Wie es dazu kommen könnte

Bundestag

Wie und wann es zu Neuwahlen in Deutschland kommen könnte

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    Die Ampel-Koalition bröckelt. Das wissen auch Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) (von links).
    Die Ampel-Koalition bröckelt. Das wissen auch Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) (von links). Foto: Kay Nietfeld, dpa

    Die Gemeinsamkeiten in der Ampel-Koalition scheinen mehr und mehr aufgebraucht, der Zusammenhalt der drei Partien bröckelt. Sowohl aus der Opposition als auch aus der Bevölkerung mehren sich die Stimmen derer, die Neuwahlen fordern. Doch wer entscheidet über die Auflösung des Bundestags? Wie laufen mögliche Neuwahlen ab? Und wann könnten sie stattfinden? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

    Neuwahlen in Deutschland: Stellt der Bundeskanzler die Vertrauensfrage?

    Die Hürden für vorgezogene Neuwahlen in Deutschland sind hoch. Weder einzelne Parteien, noch der Bundeskanzler, noch die Opposition können Neuwahlen einfach so ausrufen. Laut dem Grundgesetz (GG) kommen dafür nur zwei Szenarien infrage:

    1. Laut Artikel 63 GG wird der Bundeskanzler auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag gewählt. Wer die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt, wird vom Präsidenten zum Kanzler oder zur Kanzlerin ernannt. Schafft es jedoch keiner der Kandidatinnen oder Kandidaten, mehr als die Hälfte der Stimmen einzusammeln, kann der Bundespräsident den Bundestag auflösen und es kommt zu Neuwahlen.
    2. Das Szenario, das im aktuellen Fall der Bundesregierung eintreten könnte, wäre dieses: Will der Bundeskanzler herausfinden, ob noch eine Mehrheit des Parlaments hinter ihm steht, kann er nach Artikel 68 GG einen Antrag an die Abgeordneten des Bundestags stellen, ihm das Vertrauen auszusprechen. Wenn er dabei nicht die Zustimmung der Mehrheit erlangt, kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers den Bundestag auflösen - innerhalb von 21 Tagen.

    Nach verlorener Vertrauensfrage: Ablauf von Neuwahlen

    Der Bundestag hat innerhalb dieser Frist noch die Möglichkeit, mit einer Mehrheit der Stimmen einen neuen Kanzler oder eine neue Kanzlerin zu wählen. Auch ohne Vertrauensfrage haben die Abgeordneten beziehungsweise die Fraktionen im Bundestag die Möglichkeit, den Kanzler „abzuwählen“ und einen neuen Regierungschef oder eine neue Regierungschefin zu bestimmen. Doch das geht nur dann, wenn sie im gleichen Schritt eine Person präsentieren können, die mehr als die Hälfte der Stimmen auf sich vereint, weshalb von einem konstruktiven Misstrauensvotum die Rede ist. Dann wäre keine Neuwahl erforderlich.

    Das Gelingen eines konstruktiven Misstrauensvotums erscheint im aktuellen Bundestag unter den gegebenen Sitzverteilungen der Parteien jedoch sehr unwahrscheinlich. Demnach dürfte es lediglich dann zu vorgezogenen Neuwahlen kommen, wenn Olaf Scholz die Vertrauensfrage stellen und keine Mehrheit hinter sich vereinen würde. Der Bundespräsident, in diesem Fall Frank-Walter Steinmeier, würde dann den Bundestag auflösen.

    Neuwahlen am 9. März 2025? Was das Grundgesetz vorsieht

    Das Grundgesetz sieht hierfür folgende Regelung vor: „Im Falle einer Auflösung des Bundestages findet die Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen statt“, heißt es in Artikel 39, Absatz 1. Angesichts dieses Zeitraums, also jener 21 Tage zwischen verlorener Vertrauensfrage und der Auflösung des Bundestags, plus der 60 Tage bis zu Neuwahlen, kursieren verschiedene Termine, an denen eine mögliche Neuwahl stattfinden könnte. Sollte es in den nächsten Wochen tatsächlich zum Bruch der Ampel kommen, stehen vor allem der 2. März 2025, an dem bereits die Bürgerschaftswahl in Hamburg stattfindet, sowie der 9. März im Raum.

    Regulär findet die nächste Bundestagswahl am Sonntag, den 28. September 2025 statt. Sollte es also nicht zu Neuwahlen kommen, dürfen alle Wahlberechtigten in Deutschland erst im Herbst über einen neuen Bundestag entscheiden.

    Vertrauensfrage und Neuwahlen in der Geschichte der Bundesrepublik

    In der Geschichte der Bundesrepublik wurde bislang fünfmal die Vertrauensfrage gestellt, in drei Fällen kam es anschließend zu Neuwahlen. 1972 schaffte es Willy Brandt (SPD) durch diesen Schritt seine sozialliberale Regierungskoalition zu stärken, 1982 gelang Helmut Kohl (CDU) der gleiche Schachzug. Lediglich Gerhard Schröder (SPD) verlor 2005 nach der Vertrauensfrage im Bundestag auch die Neuwahlen des Bundestags - und Angela Merkel (CDU) wurde zur ersten deutschen Kanzlerin.

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