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Neuer Bußgeldkatalog 2021: So teuer ist Rasen jetzt

Verkehr

Bußgeldkatalog tritt in Kraft: So teuer ist Rasen jetzt

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    Raser aufgepasst - die Bußgelder für Geschwindigkeitsübertretungen steigen kräftig an.
    Raser aufgepasst - die Bußgelder für Geschwindigkeitsübertretungen steigen kräftig an. Foto: Wolfgang Widemann

    Der neue Bußgeldkatalog ist in Kraft getreten. Die Strafen für eine Reihe von Verstößen im Straßenverkehr steigen. Die Neuregelungen im Überblick:

    Geschwindigkeitsübertretungen: Für Raserinnen und Raser wird es deutlich teurer. Wer beispielsweise innerorts zwischen 16 und 20 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt 70 Euro, also doppelt so viel wie bisher. Wer dort mehr als 40 Stundenkilometer zu schnell ist, bekommt 400 anstatt der gegenwärtigen 200 Euro aufgebrummt. Zurückgenommen hat Scheuer seinen ursprünglichen Plan, bereits bei einer Übertretung von 21 Stundenkilometern im Ort und bei 26 Kilometern außerorts ein Fahrverbot zu verhängen. Es wird erst bei Übertretungen von 31 Kilometern innerorts und 41 Kilometern außerorts fällig. Auch Punkte in Flensburg gibt es weiterhin erst bei Übertretungen von mehr als 21 Kilometern.

    Neuer Bußgeldkatalog: Führerschein weg bei Rettungsgasse-Verstoß

    Falschparken: Neu ist ein Bußgeld für das unberechtigte Parken auf Parkplätzen für Elektroautos oder Carsharing-Dienste – 55 Euro. Für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für Schwerbehinderte sind 55 anstatt 35 Euro fällig. 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in der Flensburger Sünderkartei drohen Autofahrern und Autofahrerinnen, die auf Geh- oder Radwegen parken. Wer sein Fahrzeug im allgemeinen Halte- oder Parkverbot abstellt, muss mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen, bislang kamen Falschparker hier häufig mit einem 15-Euro-Knöllchen unter dem Scheibenwischer davon. 100 Euro sind fällig, wenn jemand in einer Feuerwehrzufahrt parkt oder ein Rettungsfahrzeug behindert.

    Andreas Scheuer (CSU), Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur.
    Andreas Scheuer (CSU), Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur. Foto: Kay Nietfeld, dpa

    Rettungsgasse: Wer keine Rettungsgasse bildet oder sie gar zum schnelleren Vorankommen mit dem eigenen Auto nutzt, muss mit einem Verwarnungsgeld zwischen 200 und 320 Euro rechnen und ist den Führerschein für einen Monat los.

    Abbiegen: Lkw-Fahrer, die beim Rechtsabbiegen innerorts nicht mit Schrittgeschwindigkeit fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. So sollen vor allem Radfahrer besser geschützt werden. Auto- und Motorradfahrer, die beim Abbiegen keine Rücksicht auf Fußgänger nehmen und sie dadurch gefährden, zahlen jetzt 140 statt 70 Euro, bekommen einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister und überdies noch einen Monat Fahrverbot.

    "Auto-Poser" müssen mit hohem Bußgeld rechnen

    Lärm und Abgase: Das Verwarnungsgeld für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie das „belästigende, unnütze Hin- und Herfahren“ wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben. Diese Maßnahme richtet sich vor allem gegen die wachsende Szene der sogenannten Auto-Poser.

    Bremens Senatorin Maike Schaefer (Grüne), die Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz, sprach von einem starken Signal für die Verkehrssicherheit. Vorausgegangen waren lange Verhandlungen zwischen Bund und Ländern. Wegen eines Formfehlers waren die verschärften Bußgeldregeln in der neuen Straßenverkehrsordnung im vergangenen Jahr nach zwei Monaten wieder außer Vollzug gesetzt worden. Der jetzt beschlossene Kompromiss sei gut und verhältnismäßig, betonte gegenüber unserer Redaktion auch der CSU-Verkehrsexperte Ulrich Lange. „Es ist richtig, das Parken auf Geh- und Radwegen, vor Feuerwehrzufahrten, an Haltestellen und beim Rechtsabbiegen mit Lkw strenger zu sanktionieren,“ sagte er. Das verbessere die Verkehrssicherheit von Fußgängern und Radfahrern, erfordere auf der anderen Seite aber auch entsprechende Kontrollen. Höhere Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen seien überdies besser als unverhältnismäßige Fahrverbote.

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