Zu Beginn eines jeden Monats ändern sich in Deutschland zahlreiche Gesetze oder es treten neue in Kraft. Auch zum 1. Juli 2023 ändert sich wieder einiges. Unter anderem wird die Rente angepasst, beim Bürgergeld gibt es neue Freibeträge und die Pflegebeiträge ändern sich. Ein Überblick über die neuen und veränderten Gesetze im Juli:
Rentenanpassung: Die Rente steigt ab 1. Juli 2023 in Deutschland
Viele Rentnerinnen und Rentner in ganz Deutschland dürfen sich freuen, denn zum 1. Juli steigt die Rente. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Ende März mitteilte, steigt die Rente in den neuen Bundesländern um 5,86 Prozent und in den alten Bundesländern um 4,39 Prozent.
Damit gilt ab Juli mit der Rentenerhöhung 2023 im Westen und Osten erstmals ein gleich hoher Rentenwert. Eigentlich war die Angleichung per Gesetz erst für den 1. Juli 2024 vorgesehen.
Wie viel mehr Rente Rentnerinnen und Rentnern ab Juli nun bekommen, hängt von ihrer aktuellen Rente sowie ihrem Wohnort ab. Beträgt die Rente aktuell 500 Euro, steigt sie in Westdeutschland um 21,95 Euro und in Ostdeutschland um 29,30 Euro. Wer jetzt bereits 2000 Euro Rente bekommt, erhält ab 1. Juli im Westen 87,80 Euro und im Osten 117,20 Euro mehr.
Einige Rentnerinnen und Rentner können übrigens nicht von der Rentenerhöhung profitieren. Beziehen sie nämlich Grundsicherung, wird die Rentenerhöhung mit dem Freibetrag verrechnet. Betroffene erhalten also mehr Rente aber weniger Grundsicherung.
Bürgergeld: Die Freigrenzen werden zum 1. Juli 2023 erhöht
Einige Neuerungen, die das Bürgergeld bringen soll, sind nicht gleich mit Einführung zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Zum 1. Juli 2023 etwa werden nun die Freibeträge für Erwerbstätige angepasst und erhöht. Auch Menschen unter 25 Jahren, die Bürgergeld beziehen, profitieren ab Juli von deutlich erhöhten Einkommensfreigrenzen. Zudem werden ein monatliches Weiterbildungsgeld sowie ein Bürgergeldbonus eingeführt und die sogenannte Eingliederungsvereinbarung durch einen Kooperationsplan ersetzt. Was bedeutet das konkret?
Für Aufstocker - das sind Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen, die zusätzlich Bürgergeld beziehen - erhöhen sich ab 1. Juli die Freibeträge. Wer laut der Verbraucherzentrale ein Einkommen zwischen 520 Euro und 1000 Euro hat, darf dann 30 statt nur 20 Prozent des Einkommst behalten. Es wird also nicht angerechnet. Junge Menschen unter 25 Jahren profitieren besonders. Sie dürfen dem BMAS zufolge ihr Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs, aus einer beruflichen Ausbildung sowie aus einem Bundesfreiwilligen- oder FSJ-Dienst bis zur Minijob-Grenze - aktuell 520 Euro - behalten.
Auch ab Juli werden das Weiterbildungsgeld in Höhe von bis zu 150 Euro und der Bürgergeldbonus in Höhe von bis zu 75 Euro eingeführt. Voraussetzung für das monatliche Weiterbildungsgeld ist laut buerger-geld.org, dass Bürgergeld-Empfängerinnen und Empfänger an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung teilnehmen. Auch wer eine solche schon vor dem 1. Juli begonnen hat, erhält die Förderung. Anspruch auf den Bürgergeld-Bonus hat laut der Bundesregierung wer "an einer Maßnahme teilnimmt, um langfristig zurück in den Job zu finden", also etwa eine Fortbildung macht. Beide Förderungen sind anrechnungsfrei und werden zusätzlich zum Regelbedarf, in den auch die Miete einberechnet wird, ausgezahlt.
Neu ab 1. Juli ist auch der Kooperationsplan, der in den Jobcentern die Eingliederungsvereinbarung ablöst. Dabei geht es laut dem BMAS um einen Plan, den Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Jobcenters gemeinsam mit Bezieherinnen und Beziehern von Bürgergeld erarbeiten, um diese wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Wird dieser nicht eingehalten, drohen nun keine Sanktionen mehr, sondern Leistungsminderungen.
Höhere Pflegebeiträge ab 1. Juli 2023 - aber Eltern zahlen weniger
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts mussten in der nun beschlossenen Pflegereform 2023 auch die Beitragssätze zur Pflegeversicherung angepasst werden. Diese Änderung tritt ab 1. Juli in Kraft. Insbesondere Menschen ohne Kinder werden stärker belastet, wenn der Pflegebeitrag steigt.
Angehoben wird der Beitragssatz laut dem Bundesgesundheitsministerium um 0,35 Prozent. Grundsätzlich gilt dann ein Beitrag in Höhe von vier Prozent. Der Arbeitgeberanteil beträgt immer 1,7 Prozent. Eltern zahlen ab Juli generell 0,6 Beitragssatzpunkte weniger als Menschen ohne Kinder - und zwar lebenslang. Ab dem zweiten und bis zum fünften Kind wird der Beitrag zudem bis zum 25. Lebensjahr des Kindes um jeweils 0,25 Beitragspunkte gesenkt.
Damit ergeben sich ab 1. Juli 2023 folgende Beitragssätze zur Pflegeversicherung:
Mitglieder ohne Kinder | = 4,00% (Arbeitnehmer-Anteil: 2,3%) |
Mitglieder mit 1 Kind | = 3,40% (lebenslang) (Arbeitnehmer-Anteil: 1,7%) |
Mitglieder mit 2 Kindern | = 3,15% (Arbeitnehmer-Anteil: 1,45%) |
Mitglieder mit 3 Kindern | = 2,90% (Arbeitnehmer-Anteil: 1,2%) |
Mitglieder mit 4 Kindern | = 2,65% (Arbeitnehmer-Anteil 0,95%) |
Mitglieder mit 5 und mehr Kindern | = 2,40% (Arbeitnehmer-Anteil 0,7%) |
E-Rezept soll ab 1. Juli 2023 flächendeckend eingeführt werden
Nachdem es schon vor Monaten angekündigt wurde, soll das E-Rezept nun verbindlich kommen und der Startschuss soll laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am 1. Juli 2023 fallen. Mit dem E-Rezept will das Bundesgesundheitsministerium Patientinnen und Patienten ermöglichen, für die Abholung des Rezeptes nicht mehr in die Praxis kommen zu müssen.
Bereits seit 1. September 2022 können Apotheken in Deutschland E-Rezepte einlösen und anschließend mit der Krankenkasse abrechnen. Nun soll zum 1. Juli die verbindliche Einführung in Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Krankenhäusern kommen.