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Namensrecht-Reform 2024 in Deutschland: Fragen & Antworten

Reform

Mehr Doppelnamen und Freiheiten: Namensrecht wird geändert

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    Wenn Paare heiraten, müssen sie sich auf einen Familiennamen einigen.
    Wenn Paare heiraten, müssen sie sich auf einen Familiennamen einigen. Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild)

    Deiner oder meiner oder beide? Diese Frage muss man sich vor einer Hochzeit zwangsläufig stellen. Wenn es um Nachnamen geht, gibt es in Deutschland aber aktuell gar nicht so viele Möglichkeiten. Das soll sich nun ändern. Denn der Bundestag hat mit den Stimmen der Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP für ein neues Namensrecht gevotet. Die AfD votierte dagegen. Die neuen Regelungen sollen ab dem 1. Mai 2025 gelten.

    Welche Doppelnamen sind aktuell möglich?

    Bislang ist es für Ehepartner nicht möglich, einen gemeinsamen Doppelnamen anzunehmen. Nur ein Ehepartner kann den Nachnamen des anderen mit einem Bindestrich vor oder hinter den eigenen Nachnamen hängen.

    Welche Regeln sollen künftig bei Doppelnamen gelten?

    Künftig sollen verheiratete Paare einen Doppelnamen als gemeinsamen Familiennamen aussuchen können. Das wird sich ändern. "Ehepaare können ihre Verbundenheit künftig durch einen gemeinsamen Doppelnamen ausdrücken", erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Die Reihenfolge der Namen können Ehepartner selbst wählen. Ob mit oder ohne Bindestrich soll den Paaren überlassen werden. Auch ihre gemeinsamen Kinder erhalten diesen Namen. Lange Namensketten sollen verhindert werden. Es soll deshalb nicht erlaubt sein, mehr als zwei Namen aneinander zu reihen. Haben ein oder beide Ehepartner bereits einen Doppelnamen, müssen sie daraus zwei Namensteile auswählen.

    Namesrecht: Was soll für Scheidungskinder und Stiefkinder gelten?

    Scheidungs- und Stiefkinder können künftig eine Namensänderung von Mutter oder Vater unkompliziert für sich übernehmen, wie Buschmann erklärte. Volljährige Kinder können vom Nachnamen eines Elternteils zum Nachnamen des anderen Elternteils wechseln. Für Besonderheiten namensrechtlicher Traditionen von Minderheiten wie Sorben, Dänen und Friesen gibt es in Zukunft mehr Raum.

    Welche Änderungen im Namesrecht kommen für Minderheiten?

    Das neue Namesrecht soll auch Rücksicht auf besondere Traditionen nehmen. Buschmann nannte als Beispiel Sorben, Dänen und Friesen. Die sorbische Volksgruppe kann künftig die Endung "-owa" und "-ina" bei Frauen anfügen. Friesen können Tradition und Herkunft in abgeleiteten Namen abbilden – etwa der Nachname "Jansen", wenn der Vorname des Vaters "Jan" lautet. Zudem sind Namensgebungen nach dänischer Tradition möglich, die den Familiennamen eines nahen Angehörigen berücksichtigen. Entgegen der Tradition können jeweils auch weibliche Namen als Ausgangspunkt gewählt werden. (mit dpa)

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