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Namensrecht: Frau und Herr Meier-Müller? Die Ampel will das Namensrecht reformieren

Namensrecht

Frau und Herr Meier-Müller? Die Ampel will das Namensrecht reformieren

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    Frau Mustermann-Müllermayer: Für einen Doppelnamen entscheiden sich immer mehr Paare.
    Frau Mustermann-Müllermayer: Für einen Doppelnamen entscheiden sich immer mehr Paare. Foto: Sagem Orga , dpa

    Das deutsche Namensrecht hat seine Tücken: Wenn Frau Müller heute Herrn Maier heiratet, können entweder beide ihre bisherigen Namen behalten, oder sich als Paar für einen der beiden Namen als "Ehenamen" entscheiden. Wählt das Beispielpaar also den der Frau, heißt sie künftig Müller, er darf seinen bisherigen Namen mit einem Bindestrich voran- oder nachstellen, heißt dann künftig also entweder Müller-Maier oder Maier-Müller. Beide können aber bislang nicht den Doppelnamen führen. Und auch die gemeinsamen Kinder dürfen nur einen der beiden Namen tragen - den Ehenamen, falls es ihn gibt, ansonsten müssen sich die Eltern für einen entscheiden. Den Doppelnamen zu führen, ist den Kindern nicht gestattet.

    Die Ampel-Regierung will das deutsche Namensrecht entschlacken

    "Eine absurde und unnötige Einengung", findet der FDP-Politiker Stephan Thomae diese Regelung im deutschen Namensrecht, nach der sich die Mitglieder einer Familie nicht für einen gemeinsamen Doppelnamen entscheiden können. Und es ist nicht die einzige, die aus seiner Sicht nicht mehr in die heutige Zeit passt. Dass etwa Kinder im Falle einer Scheidung der Eltern gezwungen sein können, weiter den Namen eines Elternteils zu tragen, mit dem sie nicht mehr unter einem Dach leben oder gar keinen Kontakt mehr haben.

    Stephan Thomae, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion.
    Stephan Thomae, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion. Foto: Pressefoto Thomae

    Die Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und FDP will das deutsche Namensrecht nun gründlich entschlacken. Thomae, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Bundestag, beschäftigt sich seit Jahren mit dem Thema und hat den Punkt in den Koalitionsgesprächen mit den Vertretern von SPD und Grünen verhandelt.

    Nachdem sein Parteifreund, Bundesjustizminister Marco Buschmann, eine umfassende Reform des Namensrechts angekündigt hat, verrät Thomae im Gespräch mit unserer Redaktion weitere Details. "Viele glauben ja, dass für ein Paar bei der Namensgebung praktisch alles möglich ist, außer die Namen zu tauschen. Aber das stimmt eben nicht", sagt er. Es sei deshalb an der Zeit, den "echten Doppelnamen" einzuführen, den dann alle in der Familie tragen könnten, beide Eltern ebenso wie die Kinder.

    Ziel der Reform: Mehr Wahlfreiheit für die Betroffenen

    Bei der im Koalitionsvertrag in knappen Worten vereinbarten Reform, die nun vom Bundesjustizministerium umgesetzt werde, gehe es vor allem darum, für alle Beteiligten mehr Wahlfreiheit zu schaffen. Der Name sei eine sehr persönliche Angelegenheit und er traue den Menschen zu, eine für sie passende Lösung selbst zu finden, hatte Minister Buschmann betont. Das Namensrecht müsse den gesellschaftlichen Realitäten angepasst werden, in der es eben zunehmend vielfältige Familienkonstellationen gebe.

    Im Auftrag von Justiz- und Innenministerium hatte ein siebenköpfiges Expertengremium bereits seit 2018 Vorschläge für ein geändertes Namensrecht erarbeitet. Diese bilden nun die Grundlage der geplanten Namensrechtsreform. Einige Empfehlungen der Kommission gehen sehr weit. So ist vorgesehen, dass Menschen ihren Vor- und Nachnamen - unter bestimmten Voraussetzungen und mit gewissen Einschränkungen - auch ohne Anlass ändern können, einfach weil ihnen der alte nicht mehr gefällt.

    Kann sich künftig jeder einen neuen Nachnamen ausdenken?

    Ob dieser Vorschlag, der von der Union kritisiert worden war, nun auch umgesetzt wird, ist unklar. Stephan Thomae glaubt: "Die Reform wird wohl nicht so weit gehen, dass sich jeder irgendeinen Namen frei aussuchen kann, wie dies etwa bisher bei Ordens- oder Künstlernamen möglich ist. Im Kern blieben die Grundsätze des Namensrechts erhalten. Das Bundesjustizministerium werde zeitnah einen Entwurf für ein gründlich entstaubtes Gesetz vorlegen.

    Bundesjustizminister Marco Buschmann.
    Bundesjustizminister Marco Buschmann. Foto: Michael Kappeler/dpa

    Noch seien nicht alle Fragen und Details geklärt. Offen sei etwa, inwieweit auch im Namensrecht der Tatsache Rechnung getragen werden müsse, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger migrantische Wurzeln haben. Bereits heute ist es etwa möglich, dass sich Paare, in denen einer oder beide aus einem anderen Land als Deutschland stammen, sich im Namensrecht an den Gepflogenheiten dieses Landes orientieren. Namen mit unterschiedlichen Endungen für Mann und Frau, wie im slawischen Sprachraum üblich (etwa "Herr Sacharow und Frau Sacharowa"), aber sind im deutschen Recht nicht vorgesehen.

    Gibt es in Zukunft Familie Müller-Maier-Schneider-Krämer?

    Im Blick behalten werden müsse auch, was passiere, wenn in Zukunft eine Frau Müller-Maier einen Herrn Schneider-Krämer heiratet. Die Kommission empfahl, Namen generell auf zwei Bestandteile zu begrenzen, doch für Stephan Thomae steht auch das noch nicht fest: "Genau darüber wird jetzt zu reden sein. in vielen Ländern sind ja deutlich längere Namen gängig als bei uns. Unendlich lange Namensketten wird es aber sicher nicht geben."

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