Mit ergiebigen Regenfällen und schweren Sturmböen sind die Ausläufer des Ex-Hurrikans «Kirk» in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag über Deutschland hinweggefegt. Viele Regionen sind dabei zwar glimpflicher davongekommen als ursprünglich erwartet. Ganz schadenfrei lief die Nacht aber trotzdem nicht ab. Der Bund der Versicherten (BdV) erklärt, in welchem Fall welche Versicherung zahlt.
1. Sturm zerstört Ziegel, Fenster oder Schornsteine
Richten Sturm oder umgefallene Bäume solche und andere Schäden am Haus an, steht die Wohngebäudeversicherung für die Schadenbeseitigung ein. Auch Folgeschäden wie feuchte Wände oder Fußböden - etwa aufgrund von eindringendem Regen durch kaputte Fenster oder das beschädigte Dach - sind mit versichert.
2. Eindringender Regen beschädigt Möbel oder Inventar
Beschädigt eindringende Feuchtigkeit durch kaputte Fenster oder abgedeckte Ziegel Mobiliar, Einrichtungsgegenstände oder Kleidung, ist die Hausratversicherung gefragt. Versicherte unterliegen laut (BdV) aber der sogenannten Schadenminderungspflicht. Das bedeutet, dass sie Maßnahmen ergreifen müssen, um den Schaden einzudämmen - zum Beispiel Fenster abdichten und die Gegenstände, wenn möglich, in Sicherheit bringen.
3. Hochwasser zerstört Teile des Inventars und der Gebäudesubstanz
In diesem Fall braucht es zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung den Zusatzbaustein für Elementarschäden, sonst bleiben Sie auf dem Schaden sitzen. Doch auch bei Überschwemmungsschäden kommt es aufs Detail an. Selbst mit Zusatzbaustein leistet die Versicherung nur, wenn das Wasser wegen übertretender Gewässer, Witterungsniederschläge oder Grundwasser eindringt, das an die Erdoberfläche austritt und oberirdisch ins Haus gelangt. Kommen Grundwasser oder Niederschläge von unten ins Mauerwerk, haben Eigentümerinnen und Eigentümer meist schlechte Karten.
4. Herum wirbelnde Gegenstände oder Hochwasser beschädigen das Auto
Wird das eigene Auto durch herabfallende Äste oder Überschwemmung beschädigt, kommt die Teil- oder Vollkaskoversicherung für den Schaden auf. Wer nur über eine Kfz-Haftpflichtversicherung ohne Kaskoschutz verfügt, ist gegen diese Schäden nicht versichert.
5. Ihr umher fliegendes Inventar verletzt Menschen oder beschädigt das Nachbarhaus
Waren etwa Ihre Gartenmöbel nicht ausreichend gegen das Wegfliegen gesichert, springt Ihre Privathaftpflichtversicherung ein, wenn Dritte dadurch zu Schaden kommen. Haben Sie ausreichende Vorkehrungen getroffen und Ihr Mobiliar wurde trotzdem davongetragen, sind die Wohngebäudeversicherung und die Krankenversicherung der Geschädigten gefragt.
6. Sie werden beim Sturm durch herabfallende Äste oder Ziegel verletzt
In diesem Fall ist Ihre Krankenversicherung gefragt. Tragen Sie dauerhafte Schäden davon, greift die private Unfallversicherung - sofern Sie eine solche Police abgeschlossen haben.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden