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Nach Pariser Bürgerentscheid: Städte und Gemeinden sind gegen E-Scooter-Verbot nach Pariser Vorbild in Deutschland

Nach Pariser Bürgerentscheid

Städte und Gemeinden sind gegen E-Scooter-Verbot nach Pariser Vorbild in Deutschland

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    Eine junge Frau fährt mit einem E-Scooter des Anbieters Tier Mobility auf der Straße.
    Eine junge Frau fährt mit einem E-Scooter des Anbieters Tier Mobility auf der Straße. Foto: Hauke-Christian Dittrich, dpa (Archivbild)

    Nach der Entscheidung für ein Aus des E-Scooter-Verleihs in Paris hat sich der Deutsche Städte- und Gemeindebund gegen ein generelles Verbot der Leihroller in Deutschland ausgesprochen. "Ein generelles Verbot wie in Paris kann nicht als Blaupause für Deutschland dienen", sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg unserer Redaktion. 

    "Aus unserer Sicht könnte die Einrichtung und verpflichtende Nutzung fester Abstellbereiche Abhilfe schaffen, um mehr Ordnung bei E-Scooter-Leihangeboten zu erreichen", erklärte er. Die Zulassung der Angebote vor Ort und die Lösung von Konflikten sollte weiter den Kommunen überlassen bleiben.

    Städte- und Gemeindebund für Gesetzes-Nachbesserungen gegen E-Scooter-Chaos auf Gehwegen

    "Die Problemlagen bei E-Scootern ähneln sich in vielen Städten weltweit", sagte der Kommunalexperte. "Insbesondere das falsche Abstellen der Leihfahrzeuge auf Gehwegen ist weit verbreitet", kritisierte Landsberg. "Dennoch kann ein generelles Verbot nicht als Vorbild dienen", betonte er. 

    Landsberg sprach sich allerdings für Nachbesserungen der Straßenverkehrsordnung und der Straßengesetze von Bund und Ländern aus: "Die Leihangebote sollten dort klar als Sondernutzung und übermäßige Straßenbenutzung eingestuft werden. Das erspart dann auch unnötige Gerichtsverfahren."

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    "Wie die Städte letztlich mit den Leihangeboten umgehen, sollte vor Ort entschieden werden", sagte Landsberg. "Klar ist, eine erfolgreiche Integration der Angebote wird nur als Kooperation zwischen Anbietern und Kommunen funktionieren", betonte der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds. "Anbieter, die nicht gegen falsch abgestellte Fahrzeuge konsequent vorgehen, müssen sanktioniert werden können", forderte er. "In Deutschland nutzt mittlerweile eine zunehmende Zahl an Kommunen das Instrument der Sondernutzungserlaubnis, die bei Nichteinhaltung der Vorgaben entzogen werden kann", erläuterte Landsberg.

    Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, will die Zulassung von E-Scootern vor Ort regeln.
    Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, will die Zulassung von E-Scootern vor Ort regeln. Foto: Britta Pedersen, dpa

    Zudem sollten vor Ort gemeinsame Konzepte für ein sinnvolles Angebot entwickelt werden. "Die stationslosen E-Scooter-Angebote haben beim Klimaschutz noch Luft nach oben", sagte Landsberg. 

    "Damit E-Scooter einen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität auf eine stadtverträgliche Art leisten können, müssen sie in die Verkehrssysteme vor Ort integriert werden", betonte er. "Das funktioniert bereits in einigen Städten an Mobilitätsstationen oder im Verbund mit dem Öffentlichen Nahverkehr."

    Die Stadt Paris verbietet ab September den Verleih der E-Roller, von denen dort derzeit noch 15.000 angeboten werden. Bei einer Bürgerbefragung haben sich 89 Prozent der Hauptstadt-Bewohner am Sonntag für ein Verbot ausgesprochen.

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