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Mord statt Totschlag: Revision ergibt: Lebenslang für Mord an Lebensgefährtin

Mord statt Totschlag

Revision ergibt: Lebenslang für Mord an Lebensgefährtin

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    Nach einer erfolgreichen Revision der Staatsanwaltschaft steht der Angeklagter erneut vor Gericht. (Archivfoto)
    Nach einer erfolgreichen Revision der Staatsanwaltschaft steht der Angeklagter erneut vor Gericht. (Archivfoto) Foto: Felix Kästle/dpa

    Ein Mann muss wegen der Tötung seiner Lebensgefährtin doch wegen Mordes lebenslang hinter Gitter. Dieses Urteil fällte die Schwurgerichtskammer am Landgericht Konstanz in einem Revisionsverfahren, dass die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage angestrengt hatten. Das Gericht sah die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe als erwiesen an, teilte eine Sprecherin des Landgerichts mit.

    Genau dies hatte eine andere Kammer des Landgerichts beim ersten Prozess verneint, und den Deutschen im Juni vergangenen Jahres wegen Totschlags zu 13 Jahren Haft verurteilt. Daraufhin hatten die Staatsanwaltschaft, die den damals 22-Jährigen wegen Mordes angeklagt hatte, und die Nebenklägerin Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Der BGH hob das Urteil des Landgerichts Konstanz auf und verwies die Sache an das Gericht zurück.

    Angeklagter erneut geständig

    Der Angeklagte äußerte sich laut Gerichtssprecherin auch in dieser Verhandlung geständig über den Tatablauf im Januar 2023. Es sei zu einer Auseinandersetzung gekommen, in deren Verlauf er seine Lebensgefährtin an die Wand gedrückt und gewürgt habe. Daraufhin seien beide zu Boden gegangen, wo er das unter dem Couchtisch befindliche Ladekabel ergriffen habe und es der Geschädigten um den Hals gewickelt und zugezogen habe. Da alles sei nicht geplant gewesen, sondern habe sich spontan entwickelt.

    Mutter war mit schlafendem Säugling in der Wohnung

    Das Landgericht Konstanz sah es auch in der ersten Verhandlung als erwiesen an, dass der Deutsche seine damalige Lebensgefährtin in deren Wohnung in Stockach getötet hatte. Die junge Mutter war laut Anklage mit dem schlafenden Säugling in ihrer Wohnung, als es zum Streit kam. Sie soll dem Mann Unaufmerksamkeit und Affären mit anderen Frauen vorgeworfen haben.

    Aus Wut über die Vorwürfe soll er die damals 24-Jährige im Wohnzimmer erst mit den Händen gewürgt und, als sie zu Boden fiel, mit dem Ladekabel erdrosselt haben. «Es ist alles zu viel geworden», hatte er vor Gericht gesagt. Die Leiche der Frau warf er über ein Balkongeländer in ein Gebüsch. Sie wurde erst Tage später gefunden.

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