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Migrationsdebatte: Aiwanger droht mit Verfassungsklage gegen Bundesregierung

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Aiwanger droht mit Verfassungsklage gegen Bundesregierung

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    Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger droht der Bundesregierung mit einer Verfassungsklage.
    Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger droht der Bundesregierung mit einer Verfassungsklage. Foto: Niklas Treppner, dpa

    „Ich bin überzeugt: Wir müssen jetzt über eine Klage nachdenken“, sagt Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger in einem Interview mit dem Bayerischen Rundfunk zur aktuellen Migrationsdebatte. Es sei höchste Zeit, dass die Bundesregierung endlich geltendes Recht einhalte.

    Aiwanger zufolge müssten Asylbewerber grundsätzlich an der Grenze zurückgewiesen werden, wenn sie über sichere Herkunftsländer einreisen wollen. Dazu würden alle Nachbarländer Deutschlands gehören – egal ob Österreich, Polen, Tschechien oder die Schweiz. „Wer nach Deutschland kommt und sagt ‚Asyl‘, müsste eigentlich an der Grenze zurückgeschickt werden“, so Aiwanger.

    Bundesregierung verstößt laut Aiwanger gegen Grundgesetz

    Er verweist auf das Grundgesetz, wo es im Artikel 16a heißt: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ Es folgt aber die Einschränkung: Dies gilt nicht, wenn der Asylbewerber aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft einreist oder aus einem anderen Drittstaat, der die Flüchtlingskonvention achtet.

    Aiwanger ist der Überzeugung, dass die Bundesregierung gegen den Artikel 16a verstößt. Aus diesem Grund setzt er auf eine Klage der bayerischen Staatsregierung beim Bundesverfassungsgericht. „Ich werde also hier auf den Koalitionspartner CSU zugehen“, kündigt er an. „Ich hoffe, dass die CSU da mitgeht.“

    Auch Fraktionschef Florian Streibl (Freie Wähler) verweist im Interview mit dem Bayerischen Rundfunk auf das Grundgesetz und fordert, dass die bestehende Gesetzeslage angewendet werden solle.

    Innenminister Herrmann reagiert zurückhaltend auf Aiwangers Vorstoß

    Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) will ebenfalls „mehr unmittelbare Zurückweisungen von Flüchtlingen an der Grenze“, doch auf Aiwangers Vorstoß reagiert er zurückhaltend. Im Vordergrund müsse stehen, jetzt in Berlin zu erreichen, dass konkrete Entscheidungen getroffen werden. Bei einer Klage würde sich ein Gericht in ein, zwei Jahren oder noch später damit beschäftigen. Doch es sei eine schnelle Lösung nötig. Er wolle lieber weiter Druck machen und die Verhandlungen in Berlin weiterführen. Eine klare Absage zu Aiwangers Vorstoß erteilt er aber nicht.

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