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Migration: Die Ampel will Asylverfahren beschleunigen

Migration

Die Ampel will Asylverfahren beschleunigen

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    Asylverfahren sollen nach der geplanten Reform nach spätestens sechs Monaten abgeschlossen sein.
    Asylverfahren sollen nach der geplanten Reform nach spätestens sechs Monaten abgeschlossen sein. Foto: Uli Deck, dpa

    Mit einer Gerichtsreform will Justizminister Marco Buschmann die Asylverfahren in beschleunigen. "Lange Verfahren vor den Verwaltungsgerichten sind eine Belastung für alle Beteiligten", betonte der FDP-Politiker. "Bei Asylprozessen tragen sie dazu bei, dass Menschen ohne Bleibeperspektive ihren Aufenthalt in Deutschland weiter verfestigen." Die hohe Zahl an Klagen habe zu einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von zwei Jahren geführt, kritisierte Buschmann. Die geplanten Maßnahmen sollten nun dazu beitragen, dass ein Asylverfahren in drei bis sechs Monaten abgeschlossen ist. 

    Buschmann will Asylverfahren beschleunigen: Kritik des Richterbunds

    Der Deutsche Richterbund allerdings bezweifelt, dass dies ohne zusätzliches Personal zu schaffen ist. "Bundesweit sind mindestens 500 zusätzliche Richterinnen und Richter nötig, soll die bisherige Verfahrensdauer deutlich sinken", kritisierte der Bundesgeschäftsführer des Richterbundes, Sven Rebehn, gegenüber unserer Redaktion. Zahlreiche Verwaltungsgerichte hätten immer noch mit hohen Aktenbergen zu kämpfen, die bis in die Jahre 2016, 2017 und 2018 zurückreichen und im Zuge der damaligen Flüchtlingsbewegung aufgelaufen seien. 

    Um die Verfahren zu beschleunigen und zu straffen, will Buschmann Richter, die sich noch in der Probezeit befinden, schon unmittelbar nach ihrer Ernennung als Einzelrichter einsetzen – bisher dürfen sie das in Asylverfahren erst nach einem halben Jahr im Dienst. Außerdem sollen Kammern aus mehreren Richtern nur noch in besonders schwierigen Fällen entscheiden und ein Verfahren mit einem Einzelrichter die Regel sein. Um offensichtlich aussichtslose Klagen abzuwehren, sollen Gerichte bereits vor der Eröffnung eines Verfahrens einen Vorschuss auf die Gerichtskosten erheben können. Ende August vergangenen Jahres waren bei den Verwaltungsgerichten in Deutschland mehr als 121.000 Verfahren von Asylbewerbern anhängig, davon mehr als 1300 allein beim Verwaltungsgericht Augsburg. 

    Rebehn: Buschmanns Pläne seien kein "Game Changer"

    Aus Sicht des Richterbundes wäre eine Konzentration von Asylverfahren bei zentral zuständigen Gerichten jedoch der bessere Weg. "Das Beispiel des bundesweit schnellsten Verwaltungsgerichts Trier zeigt, dass eine landesweite Verfahrensbündelung für mehr Tempo sorgt", betonte Rebehn. "Auch andere Bundesländer konzentrieren asylgerichtliche Verfahren inzwischen bei einem oder wenigen zuständigen Gerichten." Die Pläne des Ministers gingen zwar in die richtige Richtung, sie seien aber kein "Game-Changer", also keine bahnbrechende Änderung. "Um das politisch ausgerufene Ziel zu erreichen, Asylklagen grundsätzlich innerhalb weniger Monate abzuschließen, braucht es in erster Linie eine Personaloffensive für die Verwaltungsgerichte."

    Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge haben in Deutschland im vergangenen Jahr mehr als 329.000 Menschen einen neuen Asylantrag gestellt, das sind 51 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor. Gleichzeitig ist die sogenannte Schutzquote von 56 Prozent im Jahr 2022 auf knapp 47 Prozent in den ersten vier Monaten des laufenden Jahres zurückgegangen – also der Anteil der Asylbewerber, der tatsächlich anerkannt werden. Damit werde das Asylsystem zunehmend zur Farce, kritisierte die Vorsitzende der Partei BSW, Sahra Wagenknecht, gegenüber unserer Redaktion. "Ob ein Asylbewerber als schutzbedürftig anerkannt wird oder nicht, spielt immer weniger eine Rolle für seine Bleibeperspektive." Die Terrortat von Mannheim etwa habe ein seit Jahren abgelehnter Asylbewerber begangen. Wagenknecht wörtlich: "Es muss der Grundsatz gelten: Wer keinen Schutzstatus erhält, muss das Land verlassen und kann daher auch keinen Zugang zu unserem Sozialstaat mehr haben."

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