Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat stationäre Kontrollen an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz in Brüssel angemeldet. Ihr Ziel: Es sollen weniger Flüchtlinge nach Deutschland kommen. Die SPD-Politikerin hatte sich lange dagegen gesträubt. Grenzkontrollen widersprechen dem Geist des Schengener Abkommens, wonach sich die Europäer frei zwischen den Ländern bewegen können.
Was ändert sich durch die sogenannte Notifizierung?
Nur durch die Anmeldung oder Notifizierung bei der EU-Kommission in Brüssel sind stationäre Kontrollen an den Grenzen zu den drei Ländern möglich. Ohne diesen juristischen Schritt wären der Polizei lediglich Schleierfahndungen erlaubt. Mit diesem Instrument lässt sich zwar gegen Schleuser vorgehen, Flüchtlinge dürfen aber nicht an der Grenze zurückgewiesen werden, wenn sie nach Asyl verlangen. In der Regel werden sie dann von den Polizisten zur nächsten Erstaufnahmeeinrichtung gebracht.
Bei stationären Grenzkontrollen können die Beamten die illegale Einreise verweigern und Flüchtlinge unter bestimmten Bedingungen zurückweisen. Seit 2015 ist das bereits an der Grenze zu Österreich möglich. Die Notifizierung muss alle sechs Monate erneuert werden. Im Falle Polens, Tschechiens und der Schweiz gilt die Notifizierung erst einmal nur bis 26. Oktober, kann dann aber um zwei Monate verlängert werden. Es brauche „eine wirksame Begrenzung der irregulären Migration, um unsere Kommunen zu entlasten“, erklärte Faeser.
An der Grenze zur Schweiz werden bereits Flüchtlinge zurückgewiesen, obwohl es keine Notifizierung gab. Was ist nun anders als zuvor?
Mit der Schweiz existiert bereits eine besondere Form der Zusammenarbeit im Bereich des Grenzschutzes. Mit der Zustimmung der Schweiz gehen die deutsche Bundespolizei und ihre schweizerischen Kollegen gemeinsam auf Streife, um Flüchtlinge an der Weiterreise nach Deutschland zu hindern. Diese Kooperation soll fortgesetzt und sogar vertieft werden. Die stationären Grenzkontrollen wären eine zusätzliche Sperre.
Aus welchen Gründen darf ein Schutzsuchender an der Grenze zurückgewiesen werden?
„Ein Ausländer, der unerlaubt einreisen will, wird an der Grenze zurückgewiesen“, heißt es in Paragraf 15 des Aufenthaltsgesetzes. Das kann zum Beispiel der Fall sein, weil er oder sie keine Papiere dabeihat oder für eine Wiedereinreise nach Deutschland gesperrt ist. Die Bundespolizei kann zum Beispiel in einer europäischen Datenbank prüfen, ob ein Geflüchteter bereits in einem anderen EU-Land um Schutz ersucht hat. Tatsächlich kollidieren die begrenzenden Bestimmungen aber mit dem europäischen Asylrecht. Vom Grundsatz her muss jedes Gesuch geprüft werden. Es genügt, wenn ein Flüchtling an der Grenze das Wort Asyl sagt. Die Bundespolizei leitet die Fälle weiter an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Selbst ein Treffer in der Datenbank rechtfertigt nicht unbedingt eine direkte Zurückweisung. Die Bundespolizei beantragt in diesen Fällen zwar grundsätzlich Abschiebehaft, aber wenn die Richter zu dem Urteil kommen, dass kein Haftgrund vorliegt oder alle Abschiebezellen belegt sind, kommen diese Flüchtlinge in die Erstaufnahmerichtung.
Wie viele Flüchtlinge wurden an der Grenze zurückgewiesen?
Im vergangenen Jahr hat die Polizei 25.538 Menschen an einer deutschen Grenze zurückgewiesen. Das entspricht zehn Prozent der 250.000 Asylbewerber. Ein wesentlicher Grund für die erfolgte Abweisung ist, dass die Flüchtlinge kein Asyl ersucht haben, weil sie zum Beispiel in anderes Land wollten.