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Menschenrechte: Müller und Schulze froh über Durchbruch beim Lieferkettengesetz

Menschenrechte

Müller und Schulze froh über Durchbruch beim Lieferkettengesetz

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    Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD, Mitte).
    Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD, Mitte). Foto: Sadak Souici, dpa (Archivbild)

    SPD-Umweltministerin Svenja Schulze und CSU-Entwicklungsminister Gerd Müller haben die Zustimmung des Bundeskabinetts zum lange umstrittenen Lieferkettengesetz als wichtigen Meilenstein gewürdigt. „Das ist ein großer Fortschritt für die Durchsetzung der Menschenrechte und Sozialstandards“, sagte die SPD-Ministerin unserer Redaktion.

    Nun gehe es darum, die Pläne der EU-Kommission zu unterstützen, den Schutz von Klima und Artenvielfalt europaweit in die Lieferketten zu integrieren. „Denn es kann nicht sein, dass wir hier in Deutschland mit unserem Konsum dafür sorgen, dass anderswo der Regenwald abgeholzt wird“, sagte Schulze.

    Müller: Jahrelanger Streit hat sich gelohnt

    Bundesentwicklungsminister Müller sagte, fünf Jahre Vorarbeit für den Gesetzentwurf hätten sich gelohnt: „Das ist ein Meilenstein zur Durchsetzung der Menschenrechte in den globalen Lieferketten“, betonte der CSU-Politiker. „Ich bin überzeugt, dass wir als Folge der Pandemie Globalisierung und Lieferketten neu und gerechter gestalten“, fügte Müller hinzu. „Mir war besonders wichtig, das Verbot der Kinderarbeit wirksam umzusetzen - eigentlich längst eine Selbstverständlichkeit“, sagte der CSU-Politiker. Wichtig sei, nun auch Unternehmen und Verbraucher mitzögen und Wert auf faire Produktion und Konsum legten.

    Lieferkettengesetz: Wirtschaftsminister stimmte nach Zögern zu

    Das Bundeskabinett hatte zuvor grünes Licht für das Gesetz zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltvorgaben gegeben, nachdem sich Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) auf einen gemeinsamen Entwurf geeinigt hatten.

    Mit dem Gesetz will die Bundesregierung größere deutsche Unternehmen von 2023 an weltweit zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltvorgaben in ihren Lieferketten zwingen. Die Firmen sollen demnach ihre gesamte Lieferkette im Blick haben, aber abgestuft verantwortlich sein. Wird einer Firma ein Missstand in der Lieferkette bekannt, soll sie verpflichtet werden, für Abhilfe zu sorgen. Eine Behörde überwacht dies.

    Für welche Firmen gilt das Lieferkettengesetz?

    Der Gesetzentwurf, sieht eine „abgestufte Verantwortung für die Kette vom fertigen Produkt zurück zum Rohstoff“ vor. Gelten soll es ab 2023 zunächst für Firmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern, ab 2024 dann auch für Firmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern. Das Gesetz soll noch vor der Bundestagswahl im September 2021 vom Bundestag verabschiedet werden.

    Wirtschaftsminister Altmaier hatte sich lange gegen ein Lieferkettengesetz gestemmt und vor zusätzlichen Belastungen für die Wirtschaft gewarnt. Er verteidigte den Gesetzesentwurf als vernünftigen Kompromiss. Eine zivile Haftung für Firmen, wovor Wirtschaftsverbände gewarnt hatten, gebe es nicht. Die Firmen hätten genug Zeit, sich einzustellen, für Unternehmen mit weniger als 1000 Mitarbeitern, also die meisten Mittelständler, gelte es gar nicht.

    Mehrere Umweltverbände sprechen dagegen von einem „Minimalkonsens“, der für deutsche Firmen nur wenig ändere.

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