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Menschenrechte: EU fordert Aufhebung des Todesurteils gegen Deutsch-Iraner

Menschenrechte

EU fordert Aufhebung des Todesurteils gegen Deutsch-Iraner

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    Der Oberste Gerichtshof im Iran hat das Todesurteil gegen den Deutsch-Iraner Djamshid Sharmahd bestätigt.
    Der Oberste Gerichtshof im Iran hat das Todesurteil gegen den Deutsch-Iraner Djamshid Sharmahd bestätigt. Foto: Koosha Falahi,Mizan, dpa

    Die Europäische Union hat die iranische Justiz aufgefordert, das Todesurteil gegen den Deutsch-Iraner Djamshid Sharmahd aufzuheben. In einer Mitteilung heißt es, die EU verurteile die Entscheidung des iranischen Obersten Gerichtshofs aufs Schärfste, das Todesurteil gegen Sharmahd aufrechtzuerhalten. Der Iran müsse von der Vollstreckung der Todesstrafe absehen und das Urteil aufheben. Sharmahd befindet sich seit 2020 in Haft.

    Der Oberste Gerichtshof im Iran hatte am Mittwoch das umstrittene Todesurteil gegen Sharmahd bestätigt. Damit steht einer Vollstreckung des Urteils formal nichts mehr im Weg. Ein Revolutionsgericht hatte den 68-Jährigen im Februar unter anderem für einen Terroranschlag verantwortlich gemacht. Familienangehörige und Menschenrechtler bezeichneten die Vorwürfe als haltlos und kritisierten das Verfahren als grob unfair.

    CDU-Chef Friedrich Merz wollte wegen Sharmahd selbst in den Iran reisen

    CDU-Chef Friedrich Merz sagte der Bild, er habe vor mehreren Wochen bei der iranischen Botschaft in Berlin ein Visum beantragt, um sich vor Ort von Shamahds Haftbedingungen und seinem Gesundheitszustand ein Bild machen zu können. "Mein Antrag wurde bis heute nicht bewilligt. Das ist völlig inakzeptabel", sagte Merz. "Ich fordere die iranische Regierung erneut auf, das Unrechtsurteil gegen Djamshid Sharmahd aufzuheben und ihm die Ausreise nach Deutschland zu ermöglichen."

    Am Donnerstag hatte bereits Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) den Iran erneut aufgefordert, das "absolut inakzeptable" und willkürliche Urteil rückgängig zu machen. Der 68-Jährige habe zu keinem Zeitpunkt den Ansatz eines fairen Prozesses erhalten.

    Sharmad war als Kind mit seinen Eltern nach Deutschland gekommen und hat einen deutschen Pass. Allerdings ist er in Teheran geboren und hat damit automatisch die iranische Staatsbürgerschaft. Diese kann man nach iranischem Recht nicht ablegen. (dpa)

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