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Meinung: Warum sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk ändern muss

Meinung

Warum sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk ändern muss

Stefan Lange
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    Wie geht es weiter beim RBB nach dem Rücktritt von Intendantin Schlesinger?
    Wie geht es weiter beim RBB nach dem Rücktritt von Intendantin Schlesinger? Foto: Monika Skolimowska, dpa

    Für die Generalstaatsanwaltschaft ist die Affäre beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) so brisant, dass sie die Ermittlungen an sich gezogen hat. Der Fall der inzwischen zurückgetretenen Intendantin Patricia Schlesinger rückt damit in die Nähe staatsgefährdender Delikte, um die sich die Behörde üblicherweise kümmert. Die Journalistin, Jahresgehalt mehr als 300.000 Euro, bekam offenbar den Hals nicht voll und verlor die Bodenhaftung. Von luxuriösen Büroausstattungen und üppigen Abendessen ist die Rede. Für Gier und Arroganz braucht es allerdings keine Generalstaatsanwaltschaft. Die wurde eingeschaltet, weil der Fall das Ansehen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschädigt und zu einem Politikum geworden ist.

    Patricia Schlesinger, zurückgetretene Intendantin des RBB und ehemalige ARD-Vorsitzende.
    Patricia Schlesinger, zurückgetretene Intendantin des RBB und ehemalige ARD-Vorsitzende. Foto: Hendrik Schmidt, dpa

    Die RBB-Affäre hat mit Wucht Strukturen eines öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems offengelegt, dem schon seit Jahren Rückständigkeit und Verschwendung vorgeworfen werden. Während private Verlage und Sender sich ständig Sorgen über Kostensteigerungen wie etwa den Mindestlohn machen müssen, bekommen die Öffentlichen die nächste Gebührenerhöhung spendiert. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) kritisiert unter anderem, dass in den öffentlich-rechtlichen Anstalten „überproportional gute Gehälter“ gezahlt werden. Die Sender sind zwar zum Sparen angehalten, freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beklagen indes, dass dies vor allem zu ihren Lasten geht.

    Schlesingers Fall offenbart alte Strukturen

    Knapp zwei Dutzend Mal ist der Rundfunkstaatsvertrag als Arbeitsgrundlage der Öffentlich-Rechtlichen bereits geändert worden. Ein Systemwechsel wurde damit nicht eingeleitet. Auch die von der Ministerpräsidentenkonferenz (die Länder sind für den Rundfunk zuständig) im vergangenen Jahr beschlossene Reform des Rundfunkstaatsvertrags scheint nicht der große Wurf zu werden. Denn die Öffentlich-Rechtlichen bleiben weiterhin ein geschlossener Club, der nur von seinen Mitgliedern kontrolliert wird.

    Der Fall Schlesinger passt in das Bild vom intransparenten öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Bereits 2018 hatte der RBB-Redaktionsausschuss ihren Hang zu teuren Anschaffungen kritisiert. Vier Jahre lang passierte nichts. Hätte ein Informant die Sache jetzt nicht öffentlich gemacht, würde die Intendantin wohl noch immer im Amt sein. Die hektischen Bemühungen des RBB um Aufklärung sind deshalb auch nicht mehr als ein Feigenblatt. Der Sender muss sich fragen lassen, warum er die Sache schleifen ließ? Eine Antwort könnte sein: Man tut sich bei den Öffentlichen nur dann weh, wenn das Hauen und Stechen um einen der vielen Gremien-Plätze einsetzt.

    Die Privaten werden extern kontrolliert

    Es gab Zeiten, da liefen im Fernsehen nur drei Programme. Über die Jahre hat sich die Medienlandschaft durch neue Anbieter und das Internet komplett verändert. Für die privaten Radio- und Fernsehveranstalter wurden 14 Landesmedienanstalten eingerichtet, die unter anderem die Sicherung der Vielfalt kontrollieren. Würden die öffentlich-rechtlichen Sender diesen Medienanstalten unterstellt, wäre in Sachen Transparenz und Glaubwürdigkeit viel gewonnen.

    Der Zuschauer fragt sich zwar manchmal, warum ständig teure Fußballübertragungen zu sehen sind, während informative Formate gekürzt oder in die Nachtstunden verlegt werden. Andererseits tragen bei den Öffentlichen viele engagierte Journalistinnen und Journalistinnen zum Prozess der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung bei. Es kann also noch nicht darum gehen, die Öffentlich-Rechtlichen abzuschaffen. Sollten die Anstalten allerdings ihre Strukturen nicht ändern und sich weiterhin der Kontrolle durch die Öffentlichkeit entziehen, muss über einen Sendeschluss diskutiert werden.

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