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Mediziner unter Verdacht: Wegen Vergewaltigung verurteilter Arzt erneut vor Gericht

Mediziner unter Verdacht

Wegen Vergewaltigung verurteilter Arzt erneut vor Gericht

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    Ein Arzt vom Untermain muss demnächst wegen Vergewaltigung einer Patientin vor Gericht. (Symbolbild)
    Ein Arzt vom Untermain muss demnächst wegen Vergewaltigung einer Patientin vor Gericht. (Symbolbild) Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa

    Knapp ein Jahr nach dem Urteil gegen einen Arzt wegen Vergewaltigung von zwei Patientinnen am Untermain wird der Mann wieder vor Gericht stehen. Auch dieses Mal geht es nach Angaben der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg um sexuellen Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses sowie um Vergewaltigung. Die Opfer sollen zwei Patientinnen des 53-Jährigen gewesen sein, als Tatzeitpunkt wurden der Februar 2021 und der September 2022 ermittelt. Das Verfahren soll laut Landgericht am 9. September beginnen und könnte am Tag darauf beendet sein.

    Arzt ist bereits verurteilt worden

    Im vergangenen Oktober hatte das Gericht den Kardiologen zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt und zudem ein dreijähriges Berufsverbot als Arzt für die Behandlung von Frauen verhängt. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe im ersten Prozess gestanden.

    Im Zuge dieses ersten Verfahrens hatten sich zwei weitere Frauen bei der Staatsanwaltschaft gemeldet - daher kam es zu neuen Ermittlungen und zu der weiteren Anklage.

    Erwiesene Taten

    Der Mediziner hatte im April 2021 eine Frau wegen Herzbeschwerden behandelt. Bei einer Ultraschalluntersuchung führte er dann ohne Vorwarnung seine Finger in die Scheide der Patientin ein. Das war nach Aussage eines Gutachters medizinisch nicht notwendig. Die Rechtssprechung wertet das Eindringen in einen Körper ohne Einwilligung als Vergewaltigung.

    Eine weitere Patientin musste im September 2022 gegen ihren Willen dem Kardiologen in den Schritt fassen. Zudem berührte der Arzt die Frau laut Anklage in ihrem Intimbereich und drang mit einem Finger in sie ein. Einem dritten Opfer filmte der Angeklagte bei einem Gespräch in der Praxis heimlich unter den Rock.

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