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Masernschutzpflicht: Gesetz lässt die Zahl der Masernimpfungen steigen

Masernschutzpflicht

Gesetz lässt die Zahl der Masernimpfungen steigen

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    Eine Spritze liegt auf einem Impfpass in Vorbereitung auf eine Schutzimpfung gegen Masern.
    Eine Spritze liegt auf einem Impfpass in Vorbereitung auf eine Schutzimpfung gegen Masern. Foto: Friso Gentsch, dpa

    Vier Jahre nach Einführung des Masernschutzgesetzes ist die Zahl der ungeimpften Kleinkinder in Deutschland leicht zurückgegangen. Laut einer unserer Redaktion vorliegenden Auswertung der Techniker Krankenkasse sind 95,3 Prozent der Drei- und Vierjährigen des Jahrgangs 2020 in Deutschland mindestens einmal gegen Masern geimpft. 85 Prozent haben bereits beide in den ersten zwei Lebensjahren empfohlenen Teilimpfungen gegen Masern bekommen. Vor Einführung des Masernschutzgesetzes im März 2020 lag die Einmal-Impfquote den Daten der Krankenkasse zufolge bei den Jahrgängen 2018 bei 94,2 Prozent und 2017 bei 93,5 Prozent.

    Mindestens 95 Prozent Schutz in Gesamtbevölkerung angestrebt

    Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts und internationaler Gesundheitsorganisationen wird eine Immunisierung von mindestens 95 Prozent angestrebt, um die Krankheit ausrotten zu können. "Es ist wichtig, dass Kinder beide Teilimpfungen erhalten, damit sie sicher immunisiert sind", sagte der Vorstandsvorsitzende der Techniker Krankenkasse, Jens Baas, unserer Redaktion. Schon beim Geburtsjahrgang 2019 sei die Quote bei den Erstimpfungen auf etwas über 95 Prozent gestiegen. Dies zeige, dass die Coronapandemie keinen negativen Effekt auf die Schutzimpfung gehabt habe.

    "Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit", betonte Baas. "Sie gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten und sind nicht ausgerottet. Deshalb bleibt die Impfung wichtig." Der Techniker-Chef verwies auf größere Masernausbrüche in Großbritannien in den vergangenen Monaten, die englische Behörden auf zu niedrige Impfquoten zurückgeführt hätten. 

    Für wen gilt die Masern-Impfpflicht?

    Nach dem seit 2023 in Kraft getretenen Masernschutzgesetz müssen unter anderem Kinder ebenso wie Beschäftigte in Kitas und Schulen einen Nachweis über eine Masernimpfung oder eine ausreichende Immunität vorweisen. Unter anderem können Masern zu Gehirn- und Lungenentzündungen führen, ein bis drei von tausend Masernerkrankungen in Industrieländern verlaufen laut RKI tödlich.

    Für die Auswertung der Impfraten wurden die Jahrgänge zwischen 2017 und 2020 geborenen und durchgängig bei der TK versicherten Kinder untersucht. Die Ständige Impfkommission empfiehlt für die Grundimmunisierung gegen Masern zwei Impfstoffdosen eines Kombinationsimpfstoffs für Masern, Mumps und Röteln im Alter von elf und 15 Monaten.

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