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Marihuana: Was künftig beim Thema Cannabis erlaubt ist – und was nicht

Marihuana

Was künftig beim Thema Cannabis erlaubt ist – und was nicht

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    Bis zu 25 Gramm Cannabis dürfen künftig als Eigenbedarf mitgeführt werden, im Garten oder auf dem Fensterbrett sind höchstens "drei weibliche blühende Pflanzen" erlaubt.
    Bis zu 25 Gramm Cannabis dürfen künftig als Eigenbedarf mitgeführt werden, im Garten oder auf dem Fensterbrett sind höchstens "drei weibliche blühende Pflanzen" erlaubt. Foto: Sebastian Kahnert, dpa (Symbolbild)

    Marihuana Marke Eigenbau vom Balkon und Vereine zur Cannabis-Zucht: Nach den Plänen der Bundesregierung soll dies noch in diesem Jahr möglich sein - ganz legal. Wer Hanf anpflanzt, um sich daran zu berauschen, macht sich nach den Plänen der

    Cem Özdemir (l) und Karl Lauterbach stellen in Berlin die Gesetzespläne für den Konsum und Verkauf von Cannabis vor.
    Cem Özdemir (l) und Karl Lauterbach stellen in Berlin die Gesetzespläne für den Konsum und Verkauf von Cannabis vor. Foto: Britta Pedersen, dpa

    Für Kultivierung, Besitz und Konsum gelten allerdings Grenzen. Bis zu 25 Gramm dürfen demnach als Eigenbedarf mitgeführt werden, im Garten oder auf dem Fensterbrett sind höchstens "drei weibliche blühende Pflanzen" erlaubt. Eigenanbau ist auch in Vereinen zulässig, die nicht gewinnorientiert arbeiten. Vorbild sind die "Cannabis Social Clubs",  die es etwa in Spanien oder Belgien bereits gibt. Holland, in dem der Gebrauch von Haschisch und Marihuana bereits seit Langem de facto straffrei ist, hat dagegen eher als abschreckendes Beispiel gedient, so Lauterbach: "Dort ist der Konsum in der Öffentlichkeit legal, der Anbau aber illegal, das stärkt den kriminellen Schwarzmarkt."

    Mit dem geplanten deutschen Modell solle der umgekehrte Weg beschritten werden. Özdemir ergänzte: "Niemand soll mehr bei Dealern kaufen müssen, ohne zu wissen, was man sich da einhandelt." Der Grünen-Politiker weiter: "Durch einen kontrollierten Anbau und die Abgabe im Rahmen von Cannabis-Clubs stärken wir den Jugend- und Gesundheitsschutz". Denn so werde der organisierten Kriminalität, die selbst vor dem Verkauf an Kinder nicht zurückschrecke, der Boden entzogen. 

    Cannabis-Legalisierung: Für alle unter 18 Jahren bleibt der Joint verboten

    Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren bleibt jeder Umgang mit Cannabis verboten, werden sie dennoch mit derlei Drogen erwischt, müssen sie an Aufklärungs- und Präventionsprogrammen teilnehmen. Lauterbach wies auf Studien hin, nach denen gerade jugendliche Konsumenten besonders häufig von Leistungsabfall, Antriebslosigkeit, Depressionen oder Psychosen betroffen sind. 

    In wenigen Wochen soll ein entsprechender Gesetzentwurf vorgestellt werden, noch in diesem könnten die Regeln dann in Kraft treten. Das Vorhaben hatten SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag vereinbart. Der liberale Justizminister Marco Buschmann hofft, dass der neue Ansatz "Polizei und Staatsanwaltschaften entlastet". 

    Die geplanten Regeln bleiben allerdings hinter den ursprünglichen Plänen zurück. So sollten Cannabis-Produkte nach einem früheren Eckpunkte-Papier in lizensierten Fachgeschäften oder auch Apotheken verkauft werden dürfen. Doch dem schob die Europäische Union einen Riegel vor. Denn die schreibt ihren Mitgliedsstaaten vor, dass sie das Herstellen, Anbieten, Verkaufen, Liefern ebenso wie das Ein- und Ausführen von Drogen unter Strafe stellen. Weitere internationale Verträge schränken die nationalen Handlungsmöglichkeiten zusätzlich ein.

    Mit dem jetzigen Plan glaubt die Regierung, innerhalb der möglichen Freiräume zu bleiben. In einem zweiten Schritt aber sollen auch der kommerzielle Anbau, der Vertrieb und die Abgabe in Fachgeschäften im Rahmen eines regionalen Modellversuchs ermöglicht werden. Das Projekt soll fünf Jahre lang laufen - in welchen Städten oder Kreisen, ist noch offen. Gleichzeitig wolle die Bundesregierung auch auf EU-Ebene für ihren Ansatz werben.

    Aus der Unionsfraktion im Bundestag kommt heftige Kritik an dem Ampel-Vorhaben. Die stellvertretende Vorsitzende Dorothee Bär (CSU) sagte unserer Redaktion: "Lauterbachs Cannabis-Pläne sind ein frontaler Angriff auf den Kinder- und Jugendschutz. Wer staatlich kontrollierte 'Cannabis-Clubs' einrichten will und Modellprojekte zum kommerziellen Anbau und Verkauf von Cannabis in Deutschland plant, der hält junge Menschen nicht von den Drogen fern, sondern führt sie geradezu an den Konsum heran." Bär forderte die Ampel-Regierung auf "dieses ideologische Vorhaben umgehend zu stoppen".

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