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Marco Wanderwitz im Porträt: Der ehemalige Ost-Beauftragte hört auf

Porträt

Ein letzter Kampf mit der AfD

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    Marco Wanderwitz tritt nicht mehr für den Bundestag an. (Archivbild)
    Marco Wanderwitz tritt nicht mehr für den Bundestag an. (Archivbild) Foto: Robert Michael, dpa

    Man muss furchtlos sein, wenn man die AfD in einer ihrer Hochburgen frontal angreift. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz aus Sachsen hat sich dazu entschlossen. Politisch wird es sein letzter Kampf sein. Nach über 20 Jahren im Bundestag hört Wanderwitz auf.

    Drei Monate hat er noch bis zu den vorgezogenen Neuwahlen. In dieser kurzen Spanne will der frühere Ost-Beauftragte der Bundesregierung noch ein Projekt abschließen. Der Bundestag soll mit Mehrheit für ein Verbotsverfahren der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht stimmen. Ein Antrag ist in das Parlament eingebracht und wird bislang von 113 der über 730 Parlamentarier unterstützt – weit entfernt von der nötigen Mehrheit. „Da setzen wir noch Kraft rein, dass es in dieser Wahlperiode klappt mit der Mehrheit für den Antrag“, sagt Wanderwitz. Die AfD soll durch das Verbot ihre bezahlten Abgeordneten und Referenten verlieren und dadurch massiv geschwächt werden.

    Seine Partnerin verlässt die Politik ebenfalls

    Wanderwitz geht es um eine Atempause für die Demokratie. In seiner Union halten viele ein Verbot für undemokratisch und den falschen Weg. In der sächsischen CDU gibt es einflussreiche Stimmen, die für eine Zusammenarbeit mit den Rechtsnationalen werben. In seinem Landesverband hat der 49-Jährige ohnehin viel Rückhalt verloren, als er einem Teil der Ostdeutschen wegen deren Aufwachsens in der SED-Diktatur bescheinigte, in der Demokratie nicht angekommen zu sein.

    Seit die AfD an Stärke gewonnen hatte, wurde Wanderwitz‘ Arbeit als Abgeordneter härter. Beleidigungen, eingeschlagene Scheiben des Wahlkreisbüros und massive Störungen bei öffentlichen Auftritten sind für ihn traurige Realität. „Ich muss meine Familie und mich körperlich und seelisch schützen«, sagte Wanderwitz seiner Heimatzeitung, der Chemnitzer Freien Presse über seinen Rückzug. „Die Angriffe der brutalen Schreihälse sind immer heftiger geworden“. Deshalb tritt er bei der Neuwahl nicht erneut an. Er wird mit seiner Partnerin Yvonne Magwas das Parlament verlassen, die ebenfalls für die CDU dem Bundestag angehört.

    “Ich werde kommendes Jahr 50. Das ist ein guter Zeitpunkt, an dem ich selbstbestimmt noch einmal etwas Neues anfangen kann“, sagte der Rechtsanwalt. Was er beruflich und privat plant, wollte er nicht verraten. .

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    10 Kommentare
    Joachim Datko

    Die repräsentative Demokratie an sich kennt keine Parteiverbote. Wer Parteien verbieten will, verhält sich antidemokratisch. Joachim Datko - Physiker, Philosoph Regensburg PS: Die AfD ist eine verantwortungsvolle, konservative Partei.

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    Martin Goller

    Blödsinn - Wer gegen die Demokratie hetzt, der darf sich nicht an die Demokratie wenden. Aber wer solche starken Kämpfer wie den Datko hat, der von Nord nach Süd, Ost nach West überall eifrig für seine Nation Freunde schreibt, der braucht sich nicht fürchten!

    Martin Müller

    Unser Grundgesetz kennt den Artikel 21 (www.gesetze-im-internet.de/gg/art_21.html) und das Verbot einer Partei, die gegen das Grundgesetz verstößt, ist zutiefst demokratisch. Die Väter des Grundgesetzes haben dieses vor dem Eindruck des 2. Weltkriegs und mit einem Weitblick verfasst, den man manchem Philosophen heute nur wünschen kann.

    Joachim Datko

    Falls einzelne Parteien in einem Staat verboten sind, ist die Staatsform nicht die repräsentative Demokratie.

    Martin Müller

    Repräsentative Demokratie bedeutet im Kern lediglich, dass Volksvertreter gewählt werden und die Bürger nicht direkt Entscheidungen treffen. Dass sich eine Demokratie grundsätzlich nicht gegen Parteien wehren darf, die der Demokratie feindlich gegenüberstehen, ist damit nicht gesagt.

    Joachim Datko

    Zu 20.11.24, 09:10: 1) Repräsentativ ist eine Demokratie nur, wenn keine einzelnen Parteien verboten werden. 2) In der Regel drohen repräsentativen Demokratien Gefahren von den etablierten Parteien, wenn sie versuchen neue Parteien auszuschließen und nicht von noch nicht etablierten Parteien.

    Martin Müller

    Sie wiederholen sich, was aber die Aussage inhaltlich nicht richtiger werden lässt.

    Wolfgang Boeldt

    Ganz so einfach - gegen das Grundgesetz verstoßen - ist das nicht. Eigentlich dachte ich, daß die Kriterien für ein Verbot klar wären. Siehe Voraussetzungen für ein Parteienverbot im folgenden Link: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/parteienrecht/parteiverbot/parteiverbot-node.html Damit sollte klar sein, daß Parteiverbote nicht so einfach sind und daß ein entsprechender Antrag bzgl. der AfD krachend scheitern würde.

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    Martin Müller

    Genauso einfach ist es am Ende des Tages. Jede dieser Voraussetzungen ist aus dem Grundgesetz abgeleitet. Es ist nicht die Aufgabe einer Verfassung alles bis ins Detail zu regeln. Ob die AfD gegen das Grundgesetz verstößt, wird sich zeigen.

    Rainer Kraus

    Eine Demokratie muss Parteien wie die PSW oder die AfD aushalten und Politiker die darauf keine Argumente haben oder diese Parteien verbieten wollen, sind inkompetent und haben nur angst ihren gutbezahlten Job beim deutschen Steuerzahler an konkurrierende Politiker anderer Parteien zu verlieren. ERGO: Die PSW und die AfD sind die beste Opposition, die wir seit Gründung der BRD je hatten.

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