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Legalisierung: Streit um das Rauchen von Cannabis

Cannabis-Legalisierung

Die Linke will Cannabis-Kleinstaaterei verhindern

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    Als erstes Bundesland hat Bayern einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen das Cannabis-Gesetz beschlossen.
    Als erstes Bundesland hat Bayern einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen das Cannabis-Gesetz beschlossen. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa

    Mit ihrer umstrittenen Cannabis-Legalisierung wollte die Bundesregierung eigentlich Ruhe und Übersicht in die Szene bringen. Doch das Gegenteil scheint der Fall zu sein. So feierten mehrere tausend Menschen am Samstag in Berlin den ersten Kiffer-Aktionstag am Brandenburger Tor. Etwa 4000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer versammelten sich zum "Smoke-In" und rauchten Joints, wie die Polizei

    Es darf jetzt legal gekifft werden, der Stoff dazu kommt aber meist immer noch aus illegalen Quellen. Und wenn ein Joint entzündet wird, dann ist es angesichts der komplizierten Gesetzeslage völlig unklar, ob das nun am rechten Ort geschieht – oder doch gerade eine Ordnungswidrigkeit begangen wird. Die Unsicherheit gilt für jedes Bundesland, aber auch bundesweit. Bayern hat bereits Bußgelder festgelegt und das Kiffen auf Volksfesten verboten. Andere Länder haben Die Linke fürchtet einen Flickenteppich und fordert nun, den Joint wie eine Zigarette zu behandeln. 

    Andere Regeln für Cannabis-Konsum in jedem Bundesland

    "Natürlich muss es Regeln geben. Sachgerecht wäre, das Kiffen gleich zu regeln wie das Rauchen", sagte Ates Gürpinar, Bundesgeschäftsführer der Partei und drogenpolitischer Sprecher der Gruppe im Bundestag, unserer Redaktion. Die Gesundheitsbelastung für Passivraucher entstehe bei einem Joint "insbesondere durch das Nikotin und die anderen Verbrennungsprodukte aus dem beigemischten Tabak", erklärte er. Die Regelungen für das Rauchen von Joint oder Zigarette sollten dann zwischen den Ländern ganz unaufgeregt angeglichen werden. "Ideologisch motivierte drakonische Strafen und selbst ernannte Kifferanzeigen-Hauptmeister sind das Letzte, was wir brauchen." Bayern gehe da mit schlechtem Beispiel voran, meinte der Linken-Politiker. 

    Laut geltendem Recht ist der Cannabis-Konsum grundsätzlich dort erlaubt, wo auch das Rauchen gestattet ist. Wobei beim Kiffen bestimmte Mindestabstände etwa zu Schulen und Kindergärten eingehalten werden müssen. Für Raucherkneipen gilt das nicht. Wirtinnen und Wirte können aber von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und das Kiffen verbieten. In Berlin etwa tun das sogar Chefinnen und Chefs von angesagten Szenelokalen.

    Die Bahn verbietet das Kiffen in Bahnhöfen

    Der Bußgeldrahmen reicht von fünf Euro – das ist die unterste Grenze bei Ordnungswidrigkeiten – bis 30.000 Euro. Diese Summe ergibt sich aus dem Cannabis-Gesetz der Ampel. Dazwischen ist vieles möglich und eben auch regional unterschiedlich. Die Linke erinnerte an das Versprechen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), dass es keinen Flickenteppich an Regelungen geben werde. "Jetzt lässt er einen irrationalen Wettlauf der Konservativen um die härtesten Kiff-Strafen zu, die sich noch dazu sofort ändern können, sobald man eine Ländergrenze überschreitet", kritisierte Gürpinar und ergänzte: "Wer soll da durchblicken?"

    Zumindest im eigenen Zuständigkeitsbereich Klarheit schaffen will darum die Deutsche Bahn. "Abgeleitet vom gesetzlichen Verbot von Cannabis-Konsum tagsüber in Fußgängerzonen oder im Umfeld von Schulen und Spielplätzen möchten wir unsere Reisenden, vor allem Kinder und Jugendliche, an unseren Bahnhöfen schützen. Deshalb werden wir den Konsum von Cannabis in unseren Bahnhöfen generell untersagen. Dafür passen wir unsere Hausordnung zeitnah an", sagte eine Bahn-Sprecherin der Bild am Sonntag. Ab Juni verfolge die Bahn Verstöße dann, zuvor würden Bahn-Mitarbeiter die Reisenden mit "freundlichen Aufforderungen und Hinweisen" bitten, das Konsumieren von Cannabis zu unterlassen. (mit dpa)

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