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Lebenserhaltende Maßnahme: Kein Sauerstoff für Ex-Mann im Koma? Anklage gegen Frau

Lebenserhaltende Maßnahme

Kein Sauerstoff für Ex-Mann im Koma? Anklage gegen Frau

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    Die Anklage wurde zum Landgericht Hechingen erhoben. (Archivbild)
    Die Anklage wurde zum Landgericht Hechingen erhoben. (Archivbild) Foto: Silas Stein/dpa

    Weil sie versucht haben soll, die Beatmungsmaschine ihres Ex-Mannes abschalten zu lassen, ist eine Frau aus dem Landkreis Sigmaringen angeklagt worden. «Sie können ihn abstellen» - das soll die Beschuldigte dem Arzt ihres Ex-Partners am Telefon gesagt haben, wie die Anklagebehörde mitteilte. Der Mann sei nach einem Unfall in einer Tübinger Klinik in ein künstliches Koma versetzt worden. Der Frau wird versuchte Anstiftung zum Totschlag vorgeworfen.

    Sie soll dem behandelnden Arzt im Januar 2023 auch eine während der Ehe auf sie ausgestellte Vorsorgevollmacht vorgelegt haben. Diese sollen ihr die gemeinsamen Kinder aus dem Haus des Ex-Partners gegeben haben.

    Ethikkommission einberufen

    Der Mediziner hatte sich laut Staatsanwaltschaft angesichts Behandlungsmöglichkeiten gegen das Abschalten der lebenserhaltenden Maßnahme entschieden und stattdessen eine Ethikkommission einberufen. Der gesundheitliche Zustand des Mannes habe sich mittlerweile wieder gebessert. Er sei wieder bei Bewusstsein, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Angaben zum Alter der Beteiligten machte er aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen nicht.

    Nach Aktenlage sei davon auszugehen, dass das Handeln der Angeschuldigtenweder dem ausdrücklichen noch dem mutmaßlichen Willen ihres geschiedenenEhemanns entsprach, so die Staatsanwaltschaft. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Bisher äußerte sich die Frau laut Anklagebehörde nicht zu den Vorwürfen.

    Das Beatmungsgerät wurde laut Anklage nicht abgestellt. (Archivbild)
    Das Beatmungsgerät wurde laut Anklage nicht abgestellt. (Archivbild) Foto: Marijan Murat/dpa
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