Der Bundesrat bremst einen Beschluss zu der von der Bundesregierung geplanten und umstrittenen Streichung von Diesel-Steuervergünstigungen für Landwirte. Das Haushaltsfinanzierungsgesetz, in dem die Maßnahme enthalten ist, steht nicht auf der Tagesordnung der Länderkammer am Freitag, wie ein Sprecher des Bundesrats sagte.
Das bedeutet, der sogenannte Ständige Beirat stimmte beim Haushaltsfinanzierungsgesetz keiner Fristverkürzung zu.
Niedersachsens Regierungssprecherin Anke Pörksen sagte der Deutschen Presse-Agentur, CDU und CSU hätten das Haushaltsfinanzierungsgesetz im Ständigen Beirat blockiert. "Der Streitfall wurde nicht wie in diesem Gremium üblich vorher mitgeteilt. CDU und CSU haben die gestrige Abstimmung über die Tagesordnung des Bundesrates für die aktuelle politische Auseinandersetzung instrumentalisiert und das Vertrauen in verlässliche Vereinbarungen beschädigt."
Das Gesetz soll morgen vom Bundestag verabschiedet werden. Es wird dann dem Bundesrat zugeleitet und in Fachausschüssen beraten. Die nächste reguläre Sitzung des Bundesrats ist für den 22. März geplant.
Der Staatssekretär für Sachsen beim Bund, Conrad Clemens, schrieb im Netzwerk X (früher Twitter), die Mehrheit der Bundesländer lehnten es ab, das Haushaltsfinanzierungsgesetz am Freitag in einem "Hauruckverfahren" der Ampel abzustimmen. Das gebe Zeit, nochmal auf die Forderungen der Landwirte einzugehen.
Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied sagte: "Es ist ein eindeutiges Signal, dass die Länder das Haushaltsgesetz der Bundesregierung ausbremsen. Jetzt muss mit der gewonnenen Zeit sinnvoll umgegangen werden und Lösungen im Sinne der Landwirtschaft gefunden werden. Die Steuererhöhung beim Agrardiesel muss vom Tisch. Diese Wettbewerbsverzerrung zulasten der deutschen Landwirtschaft ist schlichtweg nicht hinnehmbar."
Im Bundestag haben die CDU/CSU-Fraktion sowie die AfD-Fraktion jeweils einen Antrag eingebracht, die Agrardiesel-Steuervergünstigung nicht zu streichen. Unionsfraktionsvize Steffen Bilger (CDU) sagte: "Die Streichung der bewährten Agrardiesel-Rückvergütung ist und bleibt falsch." Mit einer namentlichen Abstimmung über den Antrag schaffe die Union Transparenz. "Jeder kann dann nachlesen, wer es wie mit unseren Bauern hält."
Bundesrat könnte Einspruch einlegen
Der Bundesrat muss dem Gesetz nicht zustimmen, könnte aber Einspruch einlegen und den Vermittlungsausschuss anrufen. Allerdings gibt es in vielen Ländern Koalitionsregierungen mit Ampel-Parteien - und wenn sich eine Landesregierung uneins ist, muss sich das Land im Bundesrat enthalten beziehungsweise kann nicht zustimmen.
Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP plant eine schrittweise Verringerung der Subventionen beim Agrardiesel. Bisher können sich Betriebe die Energiesteuer für Diesel teilweise zurückerstatten lassen - mit einer Vergütung von 21,48 Cent pro Liter. Für im Jahr 2026 verbrauchte Mengen soll es keine Subventionen mehr geben.
Die Kürzungen sind heftig umstritten und hatten eine Protestwelle der Landwirte ausgelöst. Die Ampel verwies unter anderem auf notwendige Einsparungen im Haushalt. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts mussten Milliardenlöcher gestopft werden.
Länder stellen Antrag
Die SPD-geführten Länder Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und das Saarland haben einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, über den am Freitag beraten wird. Darin heißt es, die Agrarwirtschaft werde überproportional belastet. Es solle einen deutlich längeren Zeitraum für den Abbau der Agrardiesel-Steuerrückerstattung geben, um die Entwicklung und den Umstieg auf alternative Kraftstoffe, sowie praxistaugliche und wirtschaftlich tragbare alternative Antriebstechnologien zu ermöglichen.
Weitere Maßnahmen im Gesetz
Im Haushaltsfinanzierungsgesetzes ebenfalls enthalten ist eine Erhöhung der Ticketsteuer ab Mai für Passagierflüge ab deutschen Flughäfen. Außerdem soll unter anderem die geplante Verschärfung von Sanktionen beim Bürgergeld auf zwei Jahre befristet werden. Vorgesehen ist, dass Jobcenter Arbeitslosen das Bürgergeld für maximal zwei Monate streichen dürfen, wenn die Betroffenen zumutbare Jobs immer wieder verweigern.
(dpa)