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Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen: Was macht eigentlich ein Landtag?

Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen

Was macht eigentlich ein Landtag?

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    Der Thüringer Landtag in Erfurt.
    Der Thüringer Landtag in Erfurt. Foto: Martin Schutt, dpa

    Am Sonntag wird in Sachsen und Thüringen zum Stimmzettel gegriffen, drei Wochen später sind die Brandenburger dran. Politisch betrachtet geht es diesmal vor allem um zwei Fragen: Wie stark wird die AfD in den drei Bundesländern? Und: Wird das von Sahra Wagenknecht ins Leben gerufene BSW tatsächlich zum Zünglein an der Waage, wenn es später jeweils um die Regierungsbildung geht? Zugleich kann man aber auch eine ganz grundsätzliche Frage stellen: Was macht eigentlich ein Landtag?

    Erster Punkt: Der Landtag ist das Herz der politischen Macht in einem Bundesland. Hier werden Gesetze beschlossen und verändert, die das tägliche Leben der Menschen beeinflussen. Dabei geht es um Bildung, Sicherheit oder Umweltschutz. Als zentrales Gremium beschließt der Landtag den Haushalt des jeweiligen Bundeslandes und entscheidet somit, wohin das Geld fließt. Der Landtag wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten, die das Bundesland repräsentieren und regieren. Außerdem kontrolliert er die Arbeit der Landesregierung und stellt sicher, dass diese transparent und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger handelt.

    Besonderheiten gibt es in drei der 16 Bundesländer: Grundsätzlich finden die Landtagswahlen alle fünf Jahre statt. Eine Ausnahme bildet das Bundesland Bremen, wo die Wahlen alle vier Jahre stattfinden. Obendrein tragen die Landesparlamente in den Hansestädten Bremen und Hamburg die Bezeichnung „Bürgerschaft“, während es in Berlin „Abgeordnetenhaus“ heißt.

    Nach einer Landtagswahl beginnt oft das spannende Ringen um Mehrheiten. Wenn keine Partei die absolute Mehrheit erreicht, sind Koalitionen gefragt. Die Parteien müssen verhandeln, Kompromisse finden und gemeinsame Ziele formulieren. Diese Koalitionsverhandlungen sind politisches Feingefühl pur und können über Wochen andauern. Der resultierende Koalitionsvertrag bildet dann die Grundlage für die gemeinsame Regierungsarbeit – im Land und im Bund. (dpa, AZ)

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