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Landtagswahl in Thüringen 2024: Wahlbenachrichtigung verloren? So können Sie trotzdem wählen

Wahl in Thüringen

Landtagswahl in Thüringen 2024: Was tun, wenn die Wahlbenachrichtigung weg ist?

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    Am 1. September findet die Landtagswahl in Thüringen statt. Was passiert, wenn die Wahlbenachrichtigung verloren geht?
    Am 1. September findet die Landtagswahl in Thüringen statt. Was passiert, wenn die Wahlbenachrichtigung verloren geht? Foto: Pia Bayer, dpa (Symbolbild)

    Am 1. September 2024 wählt Thüringen einen neuen Landtag. Davor flatter bei den wahlberechtigten Thüringerinnen und Thüringern das hier ins Haus: die Wahlbenachrichtigung. Im stressigen Alltag kann dabei Folgendes schnell passieren: Wochen vor der Wahl öffnet man zwischen Tür und Angel seine Post. Der Wahlsonntag kommt, aber plötzlich ist die Wahlbenachrichtigung nirgends mehr zu finden.

    Heißt das, man kann bei der Landtagswahl nicht mehr seine Stimme abgeben? Ob eine verlorene Wahlbenachrichtigung Grund zur Sorge ist, finden Sie hier heraus.

    Übrigens: Bis zur Landtagswahl in Thüringen gibt es noch einige wichtige Termine und Fristen. Bei der Wahl selbst hat jeder Wähler zwei Stimmen - die Erststimme- und die Zweitstimme.

    Landtagswahl in Thüringen 2024: Was ist die Wahlbenachrichtigung?

    Die Wahlbenachrichtigung ist eine amtliche Mitteilung, die Bürgerinnen und Bürger darüber informiert, wenn eine Wahl ansteht, bei der sie Ihre Stimme abgeben können. Im Fall der Landtagswahl in Thüringen am 1. September 2024 erhalten laut Thüringer Landesamt für Statistik alle Wahlberechtigten spätestens 21 Tage vor der Wahl einen Brief von der Kommune mit Informationen zur Wahl. Neben dem Datum, an dem die Wahl stattfindet, enthält die Wahlbenachrichtigung folgende wichtige Informationen:

    • welches Wahllokal für mich zuständig ist
    • genaue Örtlichkeiten und Räumlichkeiten des Wahllokals
    • Öffnungszeiten des Wahllokals am Wahltag
    • ob das zuständige Wahllokal barrierefrei ist
    • wie ich Briefwahlunterlagen beantragen kann

    Neben diesen Informationen hat die Wahlbenachrichtigung aber noch eine zweite wichtige Funktion: Wer sie erhält, bekommt damit bescheinigt, dass sie oder er wahlberechtigt ist. Denn 42 Tage vor der Landtagswahl erstellen die Kommunen ihr Wählerverzeichnis. Wer über 18 ist, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und seit mindestens drei Monaten im Freistaat Thüringen wohnt, wird automatisch ins Wählerverzeichnis aufgenommen. Und im Anschluss wird das per Wahlbenachrichtigung bestätigt.

    Auch gut zu wissen: Hier erfahren Sie mehr darüber, wann das Ergebnis zur Landtagswahl in Thüringen 2024 da ist und wer bei den Umfragen vorn liegt.

    Landtagswahl in Thüringen 2024: Ist es schlimm, wenn ich die Wahlbenachrichtigung verliere?

    Was aber, wenn man die Wahlbenachrichtigung verliert und sie deshalb nicht mit ins Wahllokal bringen kann? Es wird zwar oft bei Wahlen darum gebeten, die Benachrichtigung am Wahltag mitzubringen, weil das den Ablauf beschleunigt. Man kann aber Entwarnung geben: Ohne die Benachrichtigung aufzukreuzen, bedeutet nicht, dass man wieder weggeschickt wird. Die Mitarbeitenden im Wahllokal können das Wählerverzeichnis einsehen. Solange man also dort eingetragen ist und sich mit gültigem Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann, steht dem Wählen nichts im Weg.

    Hat man seine Wahlbenachrichtigung allerdings nicht verlegt, sondern hat vor der Landtagswahl erst gar keinen solchen Brief erhalten, kann man bei der Kommune herausfinden, ob man im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Es kann immer mal vorkommen, dass beim Erstellen des Wählerverzeichnisses Fehler passieren. Beim Verdacht, dort zu fehlen, obwohl man eigentlich wahlberechtigt ist, sollte man im Bürgerbüro seiner Gemeinde nachfragen. Wenn man dort seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegt, kann man das Wählerverzeichnis einsehen.

    Sollte man wirklich im Wählerverzeichnis fehlen, obwohl man wahlberechtigt sein sollte, kann man Einspruch dagegen einlegen. Die Kommune muss den Antrag dann prüfen. Wenn alle Kriterien erfüllt sind, wird man dann ins Wählerverzeichnis aufgenommen und kann wählen. Bis maximal 16 Tage vor der Wahl kann Einspruch eingelegt werden, und das ausschließlich schriftlich vor Ort. Über das Telefon oder im Internet geht das nicht.

    Gleiches gilt übrigens auch, wenn man Fehler in seiner Wahlbenachrichtigung entdeckt: Bis maximal 16 Tage vor der Wahl kann man bei der Gemeinde Einspruch einlegen, um die fehlerhaften Daten noch vor der Wahl im Wählerverzeichnis zu ändern. Und ist man sich nicht mehr sicher, in welches Wahllokal man am Wahltag gehen muss, weil man die Wahlbenachrichtigung verlegt hat, kann man das einfach mit einem Anruf beim örtlichen Wahlbüro nachfragen oder auf der Website der Kommune nachlesen.

    Sie wollen noch mehr über die Landtagswahlen in Thüringen wissen? Wir haben Ihnen alle Kandidatinnen 2024 vorgestellt. Außerdem können Sie erfahren, wie Thüringen bei jeder Landtagswahl seit 1990 gewählt hat.

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