In Thüringen wird am 1. September 2024 ein neuer Landtag gewählt. Wer es am Wahlsonntag nicht persönlich ins Wahllokal schafft, kann seine Stimme statt im Wahllokal auch per Briefwahl abgeben.
Doch wie funktioniert das eigentlich? Und wie müssen die Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl in Thüringen 2024 beantragt werden?
Übrigens: Diese Kandidaten und Parteien treten bei der Landtagswahl in Thüringen 2024 an. Im Anschluss entscheidet sich auch, wer der neue Ministerpräsident in Thüringen wird.
Landtagswahl in Thüringen 2024: Wie beantragt man die Briefwahl?
Wahlberechtigte, die bei der Landtagswahl in Thüringen 2024 per Briefwahl abstimmen wollen, müssen die Briefwahlunterlagen sowie den Wahlschein aktiv bei der Gemeinde beantragen. Zu den Briefwahlunterlagen gehören laut dem offiziellen Portal zu den Landtagswahlen in Thüringen der Stimmzettel, der Stimmzettelumschlag, der Wahlbriefumschlag sowie der Wahlschein.
Um den Wahlschein zu beantragen, muss man persönlich (telefonisch reicht nicht aus) in der Gemeinde den Antrag stellen oder schriftlich, wie per Mail. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist im Übrigen ein Vordruck, um die Briefwahlunterlagen sowie den Wahlschein zu beantragen. Wer per Mail oder anderweitig schriftlich die Unterlagen beantragen will, sollte laut dem Portal Wahlen im Freistaat Thüringen folgende Daten angeben:
- Name und Adresse
- Geburtsdatum
- Stimmbezirksnummer
- Wählerverzeichnisnummer
In vielen Gemeinden kann man die Briefwahlunterlagen auch online beantragen. Schauen Sie dazu auf die Website Ihrer Gemeinde.
Wie das Portal weiter schreibt, muss der Antrag bis spätestens am Freitag vor dem Wahlsonntag, um 18 Uhr, bei der Gemeinde eingegangen sein.
Landtagswahlen in Thüringen 2024: Wie funktioniert die Briefwahl?
Wer die Briefwahlunterlagen erfolgreich beantragt hat, erhält zu den erforderlichen Wahlunterlagen auch ein Merkblatt. Auf diesem wird genau erklärt, wie man seine Stimme abzugeben hat. Hierbei sollte auch die Umschlagverwendung berücksichtigt werden, denn ansonsten kann die Stimmabgabe als ungültig erklärt werden, schreibt das Portal weiter.
Der Brief muss bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr bei der vorgedruckten Adresse auf dem roten Umschlag eingehen. Wer den Brief aus Deutschland verschickt, zahlt hierfür kein Porto. Der Brief kann allerdings auch persönlich vor Ort abgegeben werden.