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Landtagswahl in Sachsen 2024: Wahlbenachrichtigung verloren? So können Sie trotzdem wählen

Landtagswahl 2024

Landtagswahl in Sachsen 2024: Wahlbenachrichtigung verloren? So können Sie trotzdem wählen

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    Was tut man, wenn man die Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl in Sachsen verloren hat?
    Was tut man, wenn man die Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl in Sachsen verloren hat? Foto: Martin Schutt, dpa (Symbolbild)

    Im Herbst 2024 hält das ostdeutsche Bundesland Sachsen seine Landtagswahl ab. Am 1. September 2024 werden dafür alle wahlberechtigten Bürger in Sachsen zur Wahlurne im Wahllokal gebeten. Oder sie geben ihre Stimme per Briefwahl ab. Mit ihrer Erst- und Zweitstimme entscheiden die Wähler darüber, welche Parteien im achten Landtag Sachsens vertreten sind. Wer der nächste Ministerpräsident oder die nächste Ministerpräsidentin des Freistaates wird, hängt ebenfalls vom Wahlergebnis ab.

    Für die Wahl bekommen die Bürger, die wählen dürfen, eine amtliche Wahlbenachrichtigung. Das ist in der Verfassung des Freistaates Sachsen, im Wahlgesetz und in der Landeswahlordnung festgelegt. Die Wahlbenachrichtigung kommt automatisch per Post. Was aber, wenn sie nicht im Briefkasten landet, oder wenn man sie vor der Wahl verliert?

    Landtagswahl in Sachsen 2024: Was genau beinhaltet die Wahlbenachrichtigung?

    Wie genau die Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl in Sachsen auszusehen hat, ist in der Landeswahlordnung geregelt. Demnach muss die Benachrichtigung folgende Informationen beinhalten:

    • Name und Anschrift des Wahlberechtigten
    • Angabe des Wahlraumes (gegebenenfalls mit dem Hinweis auf barrierefreien Zugang)
    • Angabe des Wahltages und der Wahlzeit
    • Nummer der wahlberechtigten Person im Wählerverzeichnis
    • Die Aufforderung, die Wahlbenachrichtigung bei der Wahl mitzubringen und den Personalausweis oder Reisepass bereitzuhalten
    • Der Hinweis, dass man nur einmal und nur persönlich wählen darf
    • Der Hinweis, dass die Wahlbenachrichtigung einen Wahlschein nicht ersetzt
    • Der Hinweis, wo Wahlberechtigte Informationen über barrierefreie Wahlräume und Hilfsmittel erhalten können
    • Informationen über die Beantragung eines Wahlscheines und über die Übersendung von Briefwahlunterlagen

    Landtagswahl in Sachsen 2024: Keine Wahlbenachrichtigung bekommen – was tun?

    Die Wahlbenachrichtigungen werden rechtzeitig an die Wähler geschickt. Die Frist dafür ist ebenfalls festgelegt. In der Landeswahlordnung heißt es, dass die Gemeinde spätestens am 21. Tag vor der Wahl alle Bürger informiert, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Als letzter Tag für die Wahlbenachrichtigung ist bei dieser Landtagswahl also der 11. August 2024 festgelegt. Was aber, wenn dann immer noch keine Benachrichtigung im Briefkasten liegt?

    Wer keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, ist unter Umständen nicht wahlberechtigt. Dafür kann es unterschiedliche Gründe geben. Es kann zum Beispiel sein, dass man innerhalb Sachsens umgezogen ist und zum Stichtag am 21. Juli nicht bei der Meldebehörde gemeldet war. Oder man hat bislang nicht in Sachsen gewohnt und ist erst nach dem 1. Juni 2024 dorthin gezogen. Dieser Tag war der späteste Zeitpunkt, seit dem der Wahlberechtigte seine Hauptwohnung im Freistaat Sachsen haben muss, erklärt der Sächsische Landtag.

    Landtagswahl in Sachsen 2024: Wahlbenachrichtigung verloren - darf man noch wählen?

    Was aber, wenn man die Wahlbenachrichtigung zwar bekommen hat, diese aber bis zum Wahlsonntag verliert? Schließlich heißt es darin ja, dass man die Wahlbenachrichtigung ins Wahllokal mitbringen soll. Ist die Wahl damit für denjenigen gelaufen?

    Hier kann man Entwarnung geben. Dass man die Wahlbenachrichtigung am 1. September ins Wahllokal mitbringen soll, dient dazu, den Ablauf zu beschleunigen. Ohne die Benachrichtigung wird man aber nicht wieder weggeschickt. Denn die Wahlhelfer vor Ort können das amtliche Wählerverzeichnis einsehen. Wer eine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, ist dort auch garantiert eingetragen. Wichtig ist: In diesem Fall muss man sich unbedingt mit gültigem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Dann steht dem Wählen aber nichts im Weg.

    Anders ist es, wenn man bereits Briefwahl beantragt und die Unterlagen bekommen, aber anschließend verloren hat. Denn: Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.

    Übrigens: Unter den Parteien und Kandidaten, die bei der Landtagswahl in Sachsen antreten, gibt es auch eine Partei, die noch nicht sehr lange existiert, dafür aber einen steilen Aufstieg hinlegt. Umfragen zeigen, welche Parteien derzeit in der Wählergunst vorne liegen, und welche eher schlechtere Karten für die Sachsen-Wahl haben. 2024 ist ein Superwahljahr. Neben Sachsen wählen auch Thüringen und Brandenburg ihre neuen Abgeordneten für die Landtage.

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