Nachdem der Start des Corona-Untersuchungsausschusses im hessischen Landtag wegen rechtlicher Fragen ins Stocken geraten war, soll das Gremium nun am 20. November zu seiner zweiten Sitzung zusammenkommen. Das teilte die Landtagsfraktion der AfD in Wiesbaden mit, die auf einen früheren Termin gedrängt habe. Ursprünglich war die Sitzung für den 17. Dezember geplant gewesen.
«Kurze Sitzung am Rande des Plenartags»
Der Landtagspressesprecher bestätigte die Terminverlegung. «Es handelt sich aber nur um eine kurze Sitzung am Rande des Plenartags, in der lediglich Formalien geklärt werden sollen», erklärte er. Die Befragung von Zeuginnen und Zeugen sei dann fürs kommende Jahr vorgesehen.
«Dass nun doch ein früherer Termin möglich ist, zeigt aus unserer Sicht einmal mehr, dass die anderen Fraktionen versuchen, die Ausschussarbeit bewusst zu verzögern», sagte Volker Richter, Obmann der AfD-Fraktion in dem Ausschuss.
Der Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung der hessischen Corona-Politik war am 20. Juni eingesetzt worden. Die größte Oppositionsfraktion AfD hatte ihn durchgesetzt. CDU, SPD, Grüne und FDP kürzten allerdings wegen verfassungsrechtlicher Bedenken den Untersuchungsauftrag um 36 auf 7 Punkte. Das Gremium hat 16 Mitglieder.
AfD will vor Staatsgerichtshof ziehen
Die AfD-Fraktion hatte daraufhin angekündigt, vor den Staatsgerichtshof ziehen zu wollen. Derzeit sei die Klageschrift weiterhin in Arbeit, hieß es. Die Fraktion habe die Rechtsauffassung, dass ihre 43 Fragen verfassungsgemäß seien. Sie wolle mit der Klage erreichen, dass alle Punkte auch Gegenstand des Untersuchungsausschusses werden.
Nach Angaben des Fraktionssprechers soll die Klageschrift bis Mitte Dezember eingereicht werden. Dann endet auch eine halbjährliche Frist. Dennoch müsse der Ausschuss trotz einer laufenden Klage vor dem Staatsgerichtshof seine Arbeit aufnehmen, hatte Obmann Richter bereits zuvor betont.
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