Startseite
Icon Pfeil nach unten
Politik
Icon Pfeil nach unten

Kriminalitätsaufklärung: Mehr Kameras im Bahnhofsviertel: Polizei zufrieden

Kriminalitätsaufklärung

Mehr Kameras im Bahnhofsviertel: Polizei zufrieden

    • |
    • |
    In mehr als 300 Fällen haben Überwachungskameras im Bahnhofsviertel zur Aufklärung beigetragen.
    In mehr als 300 Fällen haben Überwachungskameras im Bahnhofsviertel zur Aufklärung beigetragen. Foto: Andreas Arnold/dpa

    Seit rund einem halben Jahr stehen der Polizei im Frankfurter Bahnhofsviertel mehr Überwachungskameras zur Verfügung - in mehr als 300 Fällen haben sie bei der Aufklärung geholfen. Darunter fielen Straftaten wie Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel und Straßenraub, sagte ein Polizeisprecher der Deutschen Presse-Agentur.

    Bis Anfang Juli seien Aufnahmen der Videoschutzanlagen (VSA) in 580 Fällen ausgewertet worden. In 302 Fällen konnten demzufolge Tatverdächtige identifiziert werden - in 156 weiteren Fällen stehe das Ergebnis der Ermittlungen noch aus, erklärte der Sprecher. «Die Zahlen sprechen für sich und zeigen eindrucksvoll, wie die Aufnahmen solcher VSA in einem stark kriminalitätsbelasteten Bereich zur Tataufklärung und zu einer beweisgesicherten Strafverfolgung beitragen können», sagte der Sprecher.

    Für die Dauer der EM habe die Polizei zusätzliche mobile Kameras im Bahnhofsgebiet und Alt-Sachsenhausen installiert, «da diese Bereiche während eines solchen Sportgroßereignisses erfahrungsgemäß starken Zulauf erfahren».

    Waffenverbotszone im Bahnhofsviertel

    Momentan gibt es drei Schutzbereiche im Frankfurter Stadtgebiet. Darunter fallen die Konstablerwache, Hauptwache sowie das Bahnhofsviertel. Perspektivisch sollen laut Polizei auch noch weitere Kameras zwischen Kaiserstraße und Taunusstraße hinzukommen.

    Im berüchtigten Frankfurter Bahnhofsviertel gilt seit Anfang November vergangenen Jahres eine Waffenverbotszone. Konkret ist in der Zeit zwischen 20.00 Uhr und 5.00 Uhr das Mitführen von Waffen nach dem Waffengesetz sowie von Messern mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Länge von mehr als vier Zentimetern untersagt. Wer dennoch mit einer Waffe erwischt wird, muss mit einer Geldbuße rechnen, die bei mindestens 500 Euro liegt.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um Kommentieren zu können müssen Sie angemeldet sein

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden