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Kriminalität: Schumacher-Erpressung: Tatverdächtiger gegen Kaution frei

Kriminalität

Schumacher-Erpressung: Tatverdächtiger gegen Kaution frei

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    Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert erklärt, warum einer der Tatverdächtigen bei der versuchten Erpressung der Schumacher-Familie nicht mehr in U-Haft sitzt.
    Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert erklärt, warum einer der Tatverdächtigen bei der versuchten Erpressung der Schumacher-Familie nicht mehr in U-Haft sitzt. Foto: Henning Kaiser/dpa

    Einer von drei Tatverdächtigen der versuchten Erpressung der Familie des früheren Formel-1-Weltmeisters Michael Schumacher ist wieder auf freiem Fuß. Grund sei ein neuer Ermittlungsstand, sagte Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert heute der Deutschen Presse-Agentur. Der 30-Jährige sei gegen die Zahlung einer Kaution von 10.000 Euro aus der U-Haft entlassen worden. Außerdem musste der Mann seinen Pass abgeben. «Wir werfen ihm nur noch Beihilfe vor, er ist wohl nicht der Initiator der Tat», sagte Baumert.

    Zuvor hatte die «Bild»-Zeitung über die Freilassung berichtet.

    In der vergangenen Woche hatte die Staatsanwaltschaft Wuppertal die Öffentlichkeit darüber informiert, dass die Polizei einen mutmaßlichen Hintermann des Erpressungsversuches festgenommen hatte. Es handelt sich dabei um einen 52-Jährigen, der als Sicherheitsdienstleister für die Familie Schumacher tätig gewesen war. Der Mann war am Donnerstag in Wülfrath bei Wuppertal als neuer Hauptbeschuldigter festgenommen worden.

    Vater und Sohn in Hessen festgenommen

    Zuvor hatten die Ermittler zwei mutmaßliche Erpresser der Familie festgenommen. Sie sollen 15 Millionen Euro gefordert haben - andernfalls würden sie die Daten im Darknet veröffentlichen. Als Nachweis hätten sie einige Dateien an die Familie übersandt.

    Bei den beiden handelt sich um einen 53 Jahre alten Mann mit 19 Vorstrafen und seinen 30 Jahre alten Sohn. Beide waren am 19. Juni auf einem Supermarktparkplatz im hessischen Groß-Gerau verhaftet worden. Der Sohn durfte jetzt laut Staatsanwaltschaft die Untersuchungshaft wieder verlassen.

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